Beantwortung zur Anfrage
96/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/28/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1102-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Werwigk-Hertneck Corinna (F.D.P./DVP), Zeeb Rolf (F.D.P./DVP)
Datum
    03/05/2001
Betreff
    Videoüberwachung am Rotebühlplatz
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu der Anfrage nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:


Zu Frage 1:

Die Stadtverwaltung und die Landespolizeidirektion Stuttgart II wollen alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Besucher zu gewährleisten und die Angst zu reduzieren, Opfer einer Straftat zu werden. Dabei gilt es insbesondere, selbst Erfahrungen mit dem neuen Instrument der Kameraüberwachung zu sammeln, da Erfahrungen in anderen Städten und Staaten nur bedingt übertragen werden können. Stadtverwaltung und Landespolizeidirektion Stuttgart II sehen dabei die Kameraüberwachung lediglich als Ergänzung der bisherigen Polizeimaßnahmen.

Zwischen verschiedenen Städten ist ein unmittelbarer Vergleich der Kriminalitätszahlen und der Kriminalitätshäufigkeit aufgrund der unterschiedlichen Sozial- und Bevölkerungsstruktur nicht aussagekräftig.


Zu Fragen 2 und 3:

Durch die Änderung des Polizeigesetzes sind sowohl die Städte und Gemeinden als auch der Polizeivollzugsdienst berechtigt, Kriminalitätsbrennpunkte mit Videokameras zu überwachen. Zweckmäßig ist jedoch, wie dies in Stuttgart in vielen anderen Bereichen bereits geschieht, ein gemeinsames Vorgehen der Stadt und der Landespolizeidirektion Stuttgart II.

Die Kameraüberwachung dient nicht nur der Bekämpfung von Straftaten, sondern auch der kommunalen Kriminalprävention. Dies ist sowohl eine Aufgabe der Städte und Gemeinden als auch des Polizeivollzugsdienstes. Die Kameraüberwachung kann deshalb in diesem Rahmen sinnvoll nur als gemeinsames Projekt durchgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung Einfluss auf Entscheidungen hat, da Sicherheit als Standortfaktor einen immer höheren Stellenwert einnimmt. In den Vorschlag der Verwaltung flossen in diesem Zusammenhang insbesondere auch Wünsche und Beschwerden von Geschäftsleuten ein. Durch das gemeinsame Projekt ist es somit möglich, die Erfahrungen und Kenntnisse von Stadtverwaltung und Landespolizeidirektion Stuttgart II sinnvoll miteinander zu verknüpfen.


Zu Frage 4:

Der Kriminalitätsbrennpunkt definiert sich nicht allein durch reine Kriminalitätszahlen. Kriminalitätsbrennpunkt ist auch ein Platz, der dazu dient, Straftaten zu verabreden oder vorzubereiten. Gerade die offene Drogenszene nutzt den Verkehrsknotenpunkt Rotebühlplatz aber dazu, um Drogengeschäfte zu verabreden oder vorzubereiten. Der Rotebühlplatz dient in diesem Sinn als “Kontaktbörse”. Im Sinne der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Passanten ist es erforderlich, die Anbahnung von Straftaten bereits im Vorfeld, d. h. präventiv zu unterbinden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Kriminalitätsbrennpunkt liegen demnach trotz der erfreulicherweise rückläufigen Kriminalitätszahlen weiter vor.

Dieser Rückgang der Kriminalitätszahlen am Rotebühlplatz wurde im übrigen durch einen sehr personalintensiven Kräfteeinsatz der Landespolizeidirektion Stuttgart II erreicht. Der erreichte Standard kann nur durch die Fortsetzung der Maßnahmen gehalten werden. Wie temporäre Einsatzkonzepte in der Vergangenheit zeigten, wäre ansonsten bereits kurzfristig wieder mit einem Anstieg der Kriminalitätszahlen zu rechnen. Die Kameraüberwachung soll in diesem Zusammenhang der Unterstützung der bisherigen Präsenzmaßnahmen dienen und sie ergänzen.


Zu Frage 5:

Die Kriminalitätszahlen für das zweite Halbjahr 2000 lagen noch nicht vor, als die Beschlussvorlage erstellt wurde. Bei den Zahlen handelt es sich um Ermittlungsverfahren, die bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anzeigt wurden.


Kriminalitätsbelastung Rotebühlplatz


1998
1999
2000
    Raubstraftaten
29
12
13
    KV-Delikte
67
43
40
    Btm-Delikte
312
184
118
    Sachbeschädigung
24
24
14
    Sexualdelikte
4
0
2
    Taschendiebstahl
13
21
20
    KfZ-Aufbruch
30
45
9


Zu Frage 6:

Der Vergleich mit anderen kriminalitätsbelasteten Plätzen in Stuttgart ist nur bedingt möglich, da in der Regel Plätze außerhalb der Innenstadt nur kurzfristig Brennpunkte sind. Dies gilt insbesondere für die Haltestellen entlang der S-Bahn-Linien, die vorrangig durch den Bundesgrenzschutz zu kontrollieren sind. Das Umfeld der Drogenszene ist äußerst mobil und wechselt seine Standorte ständig. Konstant genutzt werden lediglich die Plätze in der Innenstadt wie zum Beispiel der Rotebühlplatz.




Zu Frage 7:

Der Rotebühlplatz umfasst nicht nur die unterirdische Passage, sondern auch die gesamte Straßenfläche des Platzes. In diesem Bereich gibt es auch ausgewiesene Parkplätze. Für die Gesamtbewertung des Rotebühlplatzes fielen die KfZ-Aufbrüche jedoch ohnehin nicht stark ins Gewicht.








Dr. Wolfgang Schuster