Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 522/2001
Stuttgart,
08/15/2001



Städtischer Investitionszuschuss an den Caritasverband für Stuttgart e. V. zur Einrichtung des angemieteten Gebäudes Süßener Str. 25 in Stuttgart-Wangen in eine Wohnstätte für Behinderte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
21.09.2001
10.10.2001



Beschlußantrag:

1. Dem Caritasverband für Stuttgart e. V., Strombergstr. 11, 70188 Stuttgart, wird zur Einrichtung des angemieteten Gebäudes Süßener Str. 25 in Stuttgart-Wangen in eine Wohnstätte für Behinderte ein Investitionszuschuss in Höhe von 59.700 DM (nachrichtlich: in EURO = 30.524,13 €) bewilligt.

2. Der Aufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts 2001 bei Finanzposition 2.4700.9871.000-005 - Einrichtungen für Behinderte - zu decken.

3. Dem Zuschuss liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen und die in Anlage 3 dargestellten weiteren Bedingungen zu Grunde.


Begründung:


Von Oktober 1972 bis Januar 2001 führte der Caritasverband für Stuttgart e. V. ein Wohnheim für 17 behinderte Menschen in Leinfelden-Echterdingen/Musberg, Schönaicher Str. 7.
Der Träger stellte den Betrieb dieses Wohnheimes zum 31.1.2001 ein, da das o. g. Gebäude sanierungsbedürftig und nicht barrierefrei gestaltet war, so dass dort keine altersgerechte, zeitgemäße und wirtschaftliche Betreuungsarbeit mehr geleistet werden konnte.

Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden in anderen Einrichtungen des Trägers untergebracht.

Der Caritasverband für Stuttgart e. V. hat den für die Errichtung des Wohnheims in Musberg ursprünglich bewilligten städtischen Zuschuss von 207.000 DM anteilig mit 89.700 DM zurück bezahlt.

In Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern und der Heimaufsicht der Landeshauptstadt Stuttgart hat der Träger als Nachfolgeeinrichtung für das aufgegebene Wohnheim in Musberg im Sommer 2001 das Haus Teresa Wangen, Süßener Str. 25, Stuttgart Wangen, als neues Wohnheim für behinderte Menschen in Betrieb genommen.

Das dreigeschossige Gebäude wird so umgebaut, dass insgesamt 15 Wohnplätze für behinderte Menschen entstehen, davon 6 Wohnheimplätze und 9 Plätze für das ambulant betreute Wohnen.

Im Verbund mit dem Haus Clemens-von-Galen sollen von hier aus insgesamt 13 Wohnheimplätze für behinderte Menschen und 17 Plätze im ambulant betreuten Wohnen versorgt werden.

Die Finanzierung des Umbaus des Gebäudes erfolgt durch den Hauseigentümer.

Für die Ausstattung entstehen Kosten von insgesamt 256.200 DM.
Ein Teil wird mit zweckgebundenen Spenden von ca. 77.000 DM vollfinanziert, so dass für die Innenausstattung Kosten von ca. 179.200 DM verbleiben.
Hierzu beantragte der Caritasverband für Stuttgart e. V. einen städtischen Zuschuss.

Unter Zugrundelegen eines Fördersatzes von 33 1/3 % errechnet sich eine städtische Finanzierungshilfe von rund 59.700 DM.
Eine städtische Förderung in diesem Umfang erscheint angemessen und gerechtfertigt.
Einzelheiten sind aus den Anlagen ersichtlich.

Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 59.700 DM stehen im Vermögenshaushalt 2001 zur Verfügung.


Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen



Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Zuschussberechnung / Finanzierung
Anlage 1 zur GRDrs. Nr. 522/2001


Ausführliche Begründung:

1. Aufgabe des Wohnheims für Behinderte in Leinfelden-Echterdingen/Musberg

Das Haus Teresa in Musberg wurde im Oktober 1972 in Betrieb genommen.
Die Stadt Stuttgart gewährte hierzu einen Investitionszuschuss in Höhe von 207.000 DM.

Der Zugang zum Haus war bedingt durch die Hanglage ausschließlich über Treppen möglich. Auch standen weder Fahrstuhl noch Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Außerdem bestand ein erheblicher Sanierungsbedarf, vor allem bei den sanitären Einrichtungen. Das Haus verfügte nur über Zwei-Bett-Zimmer, so dass eine Neubelegung kaum mehr möglich war. Auch die erforderliche Tagesstrukturierung bzw. -betreuung im Haus war personell nicht umsetzbar.

Daher entschloss sich der Träger zur Aufgabe des Betriebs dieses Gebäudes. Der Verkauf fand zum 31.1.2001 statt.

Aufgrund der noch vorhandenen Zweckbindung errechnete sich eine teilweise Rückforderung des städtischen Zuschusses in Höhe von 89.700 DM.
Da zu diesem Zeitpunkt zwar die Neuplanung für die Nachfolgeeinrichtung "Haus Teresa in Wangen" bekannt, deren Kosten- und Finanzierungsrahmen jedoch noch nicht klar war, erfolgte die Rückzahlung dieses Zuschussanteils am 21.11.2000.

2. Haus Teresa Wangen

Der Hauseigentümer des Gebäudes Süßener Str. 25 in Stuttgart-Wangen stellt dem Caritasverband für Stuttgart e. V. das dreigeschossige Gebäude für die Einrichtung von 15 Wohnplätzen für behinderte Menschen zur Verfügung und hat es zu diesem Zwecke umbauen lassen.
Zwischen Hauseigentümer und Einrichtungsträger wird ein Mietvertrag über 30 Jahre mit der Option auf Erblass abgeschlossen.

Wohnen sollen hier Menschen, die in der Regel eine leichte geistige Behinderung - teilweise auch in Kombination mit Mehrfachbehinderungen - haben, jedoch keiner körperlich bedingten Pflegeunterstützung bedürfen.
Vielmehr sind die Bewohnerinnen und Bewohner auf laufende Betreuung, soziale Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfen angewiesen. Sie sind in der Lage, in einer Werkstatt für Behinderte oder auf dem freien Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Es soll ein selbständiges Wohnen und Leben der Menschen mit Behinderung ermöglicht werden. Die Integration in Gesellschaft und Berufsleben steht im Vordergrund.

Mit der Differenzierung zwischen Wohnheimplätzen und Plätzen im ambulant betreuten Wohnen in einem Haus soll es möglich werden, alle Betreuten stufenweise zur Verselbständigung bis zum unbetreuten Wohnen außerhalb der Dienste und Einrichtungen des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. zu führen.

Dieses Gebäude ist in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen für die tägliche Versorgung im Zentrum von Wangen gelegen. Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sind fußläufig zu erreichen. Zur WfB des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. in Hedelfingen bestehen gute Verkehrsverbindungen.

Im Einzelnen sollen entstehen:


Im Haus werden in der Regel ein bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig sein, die bei der Haushaltsführung helfen und beraten, ebenso wie bei allen persönlichen Angelegenheiten.

Nachts ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Sinne einer Nachtbereitschaft im Haus, so dass für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit und die Sicherheit gegeben ist, rund um die Uhr, also auch an Wochenenden, Feiertagen, nachts- und tagsüber, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter über Rufbereitschaft anzufordern.

Folgendes Raumangebot ist vorhanden:


    UG
      Keller- und Lagerräume, Pflegebad, Toiletten
    EG
      Terrasse, Gemeinschaftsraum, 2 Wohnplätze, jeweils gemeinsam nutzbare Küche und behindertengerechtes Bad (WC, Dusche, Waschbecken). Durch den eigenen ebenerdigen Zugang ist diese Etage v. a. für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, geeignet.
    1. und 2. OG
      8 Wohnplätze für Paarwohnen, jeweils gemeinsame Wohnküche und Bad (WC, Dusche, Waschbecken)
    2 Zwischengeschosse
      jeweils 1 Wohnplatz für Einzelwohnen mit Kochnische, WC, Dusche, Waschbecken
    1. DG
      3 Wohnplätze: 1 x für Einzelwohnen mit Küche, 1x für Paarwohnen mit Wohnküche (jeweils mit WC, Dusche, Waschbecken)


Das neue Wohnheim stellt eine Außenstelle des Hauses Clemens-von-Galen in Stuttgart-Bad Cannstatt dar, in dem alle Dienste und Betreuungsangebote für das Wohnen von Menschen mit schwer mehrfachen Behinderungen vorhanden sind.

Damit ergibt sich folgende Verbundarbeit im Stuttgarter Gebiet:

    Einrichtung
Heimplätze
ambulant betreutes Wohnen
insgesamt
    Haus Clemens von Galen
    - Hauptgebäude
    Gnesener Str. 83
68
--
68
    - Nebengebäude
    Gnesener Str. 69
1
1
2
    - Nebengebäude
    Gnesener Str. 75
--
2
2
    Burkhardstr. 27
--
2
2
    Flurstr. 31
5
3
8
    Lembergstr. 12
--
1
1
    Küblergasse 7
--
1
1
    Haus Teresa
6
9
15
    insgesamt:
80
19
99

Anlage 2 zur GRDrs. Nr. 522 /2001


Zuschussberechnung

Nach den geltenden Richtlinien für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege durch die Landeshauptstadt Stuttgart, beschlossen vom Sozialausschuss am 8.07.1991, Nr. 162, können nach Ziff. 5.4.5.3.2 Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 33 1/3 % der förderfähigen Bau- und Einrichtungskosten für Wohnheime und Wohngemeinschaften gewährt werden, sofern unter Berücksichtigung angemessener Eigenmittel anderweitig eine ortsübliche Miete nicht erreicht wird.

Unter diesen Voraussetzungen ist grundsätzlich die Förderung des Bereichs der 6 Wohnheimplätze möglich. Investive Zuschüsse für den Bereich der 9 Plätze im ambulant betreutes Wohnen sind auf der Grundlage bestehender Förderrichtlinien nicht möglich und bedürfen der Einzelentscheidung des Gemeinderats.

Die Förderung ambulanter Angebote liegt eindeutig in kommunaler Zuständigkeit.
Unter Beachtung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" erscheint es konsequent und folgerichtig, investive Maßnahmen aller ambulanten Angebote zu fördern, sofern die jeweilige Maßnahme im konkreten Einzelfall für sinnvoll und geeignet erachtet wird, das in Stuttgart vorhandene Angebot zu optimieren.

Somit erscheint es richtig, auch den Bereich des ambulant betreuten Wohnens in die Berechnung des städtischen Investitionszuschusses einzubeziehen.

Die ortsübliche Kaltmiete beträgt ca. 13,50 DM/qm. Ohne städtische Mitfinanzierung würde sich für den Bereich Wohnheimplätze eine Kaltmiete von ca. 19,20 DM/qm errechnen.
Damit sind die Fördervoraussetzungen erfüllt. Nur durch einen städtischen Investitionszuschuss kann eine ortsübliche Miete erreicht werden.

Ausgehend von den bislang nicht finanzierten Kosten für Ausstattung und Einrichtung in Höhe von 179.200 DM errechnet sich bei einer Bezuschussung im Umfang von bis zu 33 1/3 % ein städtischer Zuschuss von rund 59.700 DM.
Damit ist eine Kostenmiete von 13,55 DM/qm möglich.
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung von 179.200 DM bringt der Caritasverband für Stuttgart e. V. Eigenmittel in Höhe von 119.500 DM auf.


Bewilligungsbedingungen:

Entsprechend der Richtlinien für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege liegen der jetzigen Bewilligung des Investitionszuschusses folgende Bedingungen zugrunde:

1. Allgemeine Bewilligungsbedingungen.
2. Forderungen des Gesundheitsamtes sind zu erfüllen.
3. In die Wohnstätte für leicht geistig behinderte Menschen, gegebenenfalls mit Mehrfachbehinderungen, sind ausschließlich Menschen aus Stuttgart aufzunehmen.
4. Die Richtlinien des Landes für bauliche Maßnahmen zu Gunsten von Behinderten vom 2. November 1987, GABl. 1987, S. 1087, sollen beachtet werden.
5. Wird das Gebäude nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet, ist an die Stadt ein Wertausgleich zu leisten. Die Höhe des Wertausgleichs richtet sich nach dem Teil des Verkehrswertes, der sich aus dem Verhältnis der ursprünglichen Zuwendung zu den Gesamtausgaben des geförderten Objekts ergibt. 6. Von der dinglichen Sicherung des bedingten Rückzahlungsanspruchs wird widerruflich abgesehen.