Stellungnahme zum Antrag
616/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/12/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4310-26.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Unold Ilse (CDU), Schmid Roland (MdL) (CDU)
Datum
    09/27/2000
Betreff
    Mehrgenerationenzentren
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Zum Generationenhaus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, Stuttgart-Heslach

Die Nutzung des Generationenhauses der Rudolf Schmid und Hermann Schmid-Stiftung, Stuttgart-Heslach, durch Jung und Alt und die enge Vernetzung des Hauses mit dem Stadtteil standen vom Beginn der Planungen an im Vordergrund.

Bereits im Juni 1997 wurde unter Federführung des Sozialamts eine Planungsklausur zum Generationenhaus durchgeführt, bei der unter anderem VertreterInnen der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der sozialen Arbeit im Stadtteil, Varianten der intergenerativen Nutzung und Öffnung des Hauses überlegt haben. Aus dieser Planungsklausur sind die Wohninitiative Wabe und das Mütterzentrum Stuttgart-Süd e.V. als PartnerInnen zur inhaltlichen Gestaltung der Arbeit im Generationenhauses hervorgegangen. In der weiteren Ausgestaltung des Hauses kam unter anderem das Jugendhaus Süd als weiterer Partner der Jugendhilfe hinzu.

Anfang 1997 hat der Eigenbetrieb Leben & Wohnen eine Diplomarbeit im Studiengang Sozialarbeit an der Fachhochschule Esslingen zum Thema Möglichkeiten und Grenzen intergenerativer Begegnung zwischen Kindern und PflegeheimbewohnerInnen angeregt. Im Herbst 1997 wurde unter Beteiligung des Eigenbetriebs Leben & Wohnen im Rahmen der Messe “Älter werden” eine Veranstaltung mit dem Thema “Alt und Jung unter einem Dach” durchgeführt, bei der sich verschiedene Projekte zum intergenerativen Wohnen präsentierten.

Das aktuelle Nutzungskonzept des Generationenhauses der Rudolf Schmid und Hermann Schmid-Stiftung sieht verschiedene generationsübergreifende Nutzungen vor:


Daneben sind Kooperationen mit den umliegenden Einrichtungen der Jugendhilfe vor allem mit der unmittelbar angrenzenden kath. Kindertagesstätte vorgesehen. Vorstellbar sind beispielsweise gemeinsame Projekte bei der Gartengestaltung. Das Generationenhaus bietet mit seinen Räumlichkeiten und seinen Freiflächen vielfältige Gestaltungsspielräume, die in einem kreativen Prozess der NutzerInnen partnerschaftlich gestaltet werden können.

Die Einbindung verschiedener Jugendhilfeträger und des Jugendrats Süd in das Generationenhaus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid-Stiftung bietet gute Voraussetzungen für eine Verflechtung mit dem Stadtteil und einem lebendigen generationsübergreifenden Begegnung.

Bei verschiedenen Treffen, die auch bei den gewerblichen Nutzern des Hauses auf großes Interesse gestoßen sind, haben sich die zukünftigen Nutzer des Hauses kennengelernt. Erste Ideen für eine Zusammenarbeit wurden entwickelt. Es wird die vorrangige Aufgabe der Koordination des Hauses sein, die verschiedenen Initiativen des Hauses zusammenzuführen und den Kooperationsprozess zu pflegen und weiterzuentwickeln. Eine zu frühe und zu detaillierte Planung für die inhaltliche Arbeit im Haus würde Gestaltungsmöglichkeiten der NutzerInnen einschränken und könnte das hohe Motivationsniveau beeinträchtigen.

Stadtteilbezogene Nutzungen sind vor allem:

Neben gemeinsamen öffentlichen Veranstaltungen im Haus, werden folgende Angebote für die Menschen aus dem Stadtteil interessant sein:

1. Der Feiergarten mit altem Kastanienbestand, in dem Vereine und Initiativen aus dem Stadtteil die Möglichkeit haben öffentliche Feste durchzuführen. Es wird eine Nutzungsgebühr erhoben.

2. Saalvermietung. Ein etwa 90 m² großer Raum wird an gemeinnützige Vereinen und Initiativen vermietet.

3. Im Haus steht eine öffentliche Cafeteria zur Verfügung.

4. Familien- und Initiativenzentrum (siehe oben).


Die gewerblichen Angebote und die attraktive Mischung medizinisch-pflegerischer Dienstleistungen (Arzt- und Zahnarztpraxis, Diakoniestation, Physiotherapeutische Praxis) werden den Servicecharakter des Hauses in zentraler Lage unterstützen.

Zum Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid-Stiftung, Ludwigstraße 41 und 43, Stuttgart-West

Im Generationenhaus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid-Stiftung, Ludwigstraße 41 und 43, Stuttgart-West, hat es einen Trägerwechsel gegeben. Das Wohlfahrtswerk wird die Trägerschaft für die Altenwohnungen übernehmen. Die Konzeption bezogen auf die betreuten Altenwohnungen und die trägerübergreifende Zusammenarbeit werden derzeit mit dem neuen Träger abgestimmt. Die Verwaltung hat zum Rahmenkonzept des Hauses die Gemeinderatsdrucksache 572/2001 im Juli 2001 den zuständigen Ausschüssen des Gemeinderats zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zu 2:

"Lebensräume für Jung und Alt"

Die ersten “Lebensräume für Jung und Alt” entstanden im Dezember 1994 in einer kleinen Gemeinde. Ursprünglich war für die Versorgung der Älteren dort ein Pflegeheim geplant, allerdings hätte an der Größe der Gemeinde und dem entsprechenden Bedarf ausgerichtete Heim kaum wirtschaftlich betrieben werden können. Inzwischen sind in 15 Städten Wohnanlagen mit der gleichen Konzeption realisiert worden, weitere Anlagen sind in Planung bzw. im Bau. Die “Lebensräume für Jung und Alt” stellen eine neue Lebensform zwischen dem zu groß gewordenen bisherigen Wohnraum älterer Menschen und der Sicherheit des Betreuten Wohnens bzw. eines Heimes dar.

Für die Entstehung der “Lebensräume für Jung und Alt” waren folgende Überlegungen und Thesen ausschlaggebend:


Initiator der “Lebensräume für Jung und Alt” ist die St. Anna-Hilfe, eine Tochtergesellschaft der Stiftung Liebenau. Sie betreibt 21 Alten- und Pflegeheime mit insgesamt 1300 Plätzen. Außerdem zählen 50 heimgebundene Wohnungen, eine geriatrische Rehabilitationsklinik mit 40 Plätzen, eine Schwerstpflege für Jüngere mit 30 Plätzen, ein Pflegehotel mit 50 Plätzen, ein Hospiz und ein ambulanter Pflegedienst zu den Angeboten der St. Anna-Hilfe.

Für die Wohnanlagen werden Grundstücke in zentraler und beschützter Lage der Gemeinden bevorzugt. Das sichert zum einen die Anbindung an die Infrastruktur, zum anderen sind dadurch kurze Wege zu den bisherigen Kontakten garantiert. Grundsätzlich müssen die Gemeinden die “Lebensräume für Jung und Alt” in ihrem Ort wollen. Zu Beginn der Planungen wird zwischen der St. Anna-Hilfe und der Gemeinde ein Grundlagenvertrag abgeschlossen. Er bindet die Gemeinde auf Dauer, verpflichtet sie, ein Grundstück bereit zu stellen, den Kaufpreis in einen Sozialfonds einzuzahlen und er regelt die Verknüpfung mit den kommunalen Angeboten.

Die Wohnanlagen weisen 15 bis 80 Wohnungen auf. Die Eineinhalb- bis Vierzimmerwohnungen sind sowohl zu mieten als auch zu kaufen. Z. T. werden die Wohnungen aus dem Förderprogramm für Senioren und junge Familien mit finanziert. Die architektonische Gestaltung der Anlagen fordert zu Kommunikation und Geselligkeit auf. Die Mieten orientieren sich am örtlichen Wohnungsmarkt und lagen 1999 durchschnittlich bei ca. 11,25 DM pro Quadratmeter. Eine Betreuungspauschale wird nicht erhoben.

Der Unterschied zum Betreuten Wohnen besteht darin, daß in den "Lebensräumen für Jung und Alt" keine Hilfsangebote auf Dauer vorgehalten werden. Wenn professionelle Hilfen angeboten und genutzt werden, werden sie nur nach dem gewählten Bedarf berechnet. Ziel ist aber immer vorrangig, die gewünschten Hilfen durch nachbarschaftliches Handeln zu sichern. Erst wenn diese Form der Unterstützung nicht mehr greift, werden die Dienste der St. Anna-Hilfe vermittelt.

Die Belegung der Wohnungen übernimmt die St. Anna-Hilfe. In der Regel werden die Wohnanlagen mit zwei Drittel älteren Menschen und einem Drittel Jüngeren belegt. Bevorzugt werden Bewerber aus der Gemeinde.

In allen Wohnanlagen befindet sich ein Servicezentrum. Es steht für alle zur Verfügung und dient der Kontaktpflege am Ort. Hier findet die Beratung durch die Gemeinwesenarbeiter/innen statt, werden Dienstleistungen auf Gegenseitigkeit vermittelt und die Beteiligung an verschiedenen Diensten im Haus organisiert. Oft wird das Zentrum von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst bewirtschaftet. Aber auch die Nutzung des Servicezentrums von Außenstehenden ist möglich.

Kernpunkt des Konzeption der “Lebensräume für Jung und Alt” ist die Gemeinwesenarbeit. Mit ihr steht und fällt das Wohnkonzept. Sie ist in allen Wohnanlagen vorhanden. Ihre Aufgaben sind:
  • die Vermittlung der Wohnungen.

    Finanziert werden sowohl das Servicezentrum wie auch die Gemeinwesenarbeit über einen sogenannten
    Sozialfonds. Dieser Sozialfonds bildet den Kapitalstock für jede Wohnanlage. Er setzt sich zusammen aus
    Reichen die Mittel des Sozialfonds nicht aus, alle anfallenden Kosten zu übernehmen, hilft die Stiftung Liebenau aus. Pro Wohnanlage sollte mind. 1 Million DM Kapital den Sozialfonds zur Verfügung stehen.

    Durch die wissenschaftliche Begleitung des Steinbeis-Transferzentrums für Sozialplanung, Qualifizierung und Innovation ist es gewährleistet, daß nahezu alle Aspekte des Konzeptes beobachtet, ausgewertet und im Bedarfsfall optimiert werden. Auch die aus Umfragen in den Wohnanlagen gewonnenen Ergebnisse fließen in neue Projekte mit ein.

    Trotz umfangreicher organisierter Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten ist die Angst vor einem unvermeidlichen Umzug in ein Heim oftmals noch vorhanden. Tatsächliche Umzüge sind aber sehr selten. Die Gemeinwesenarbeiter/innen vermitteln in der Regel weiterführende Hilfen der St. Anna-Hilfe. Der Vorteil ist hierbei, daß alle notwendigen Hilfen aus einer Hand angeboten werden können. Die Erfahrungen zeigen, dass das Konzept der “Lebensräume für Jung und Alt” in Bezug auf den Eintritt von Pflegebedürftigkeit präventiven Charakter hat und in vielen Einzelfällen scheint es möglich, den Wunsch nach ganzjähriger, professioneller 24-Stunden-Absicherung durch Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu erfüllen.

    Trotz des erhöhten Bedarfs an Koordinierung, Vernetzung und Planung ist das Interesse der in den Gemeinden vertretenen Dienste und Einrichtungen bzw. der Vertreter verschiedener Träger, an einem kommunalen Arbeitskreis Altenhilfe teilzunehmen, nicht in wünschenswertem Ausmaß vorhanden. Die Wohnanlagen sind in aller Regel gut in die Gemeinden integriert, da viele Bewohner aus der Gemeinde in die “Lebensräume für Jung und Alt” einziehen und weiterhin nachbarschaftliche und verwandtschaftliche Beziehungen in die Gemeinde haben.

    Konflikte in den Lebensräumen für Jung und Alt sind nicht häufiger oder größer als in herkömmlichen Seniorenanlagen. Allerdings setzt das Konzept ein hohes Maß an Bereitschaft zum Zusammenleben, zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Toleranz und zur gegenseitigen Unterstützung voraus.








    Dr. Wolfgang Schuster