Stellungnahme zum Antrag
196/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/29/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4310-25.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Zeeb Jürgen (Freie Wähler), Kauderer Robert (Freie Wähler)
Datum
    06/07/2004
Betreff
    Schwierigkeiten mit der Akzeptanz von Heimbeiräten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Bei den Einrichtungen des Eigenbetriebs Leben & Wohnen gibt es keine Schwierigkeiten mit der Akzeptanz von Heimbeiräten. Die Heimbeiräte und Heimfürsprecher werden in allen Einrichtungen als wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens und des Mitwirkens von Heimbewohnerinnen und Heinbewohnern verstanden. Die Hinweise und Anregungen von Heimbeiräten und Heimfürsprechern werden zur Verbesserung der Qualität in den Häusern sehr ernst genommen und umgesetzt. Die Geschäftsführung, Heimleitung, Sozialdienst, Pflegedienst und Hauswirtschaft unterstützen die Arbeit von Heimbeiräten und Heimfürsprechern intensiv. Dies wird im Rahmen der Zertifizierung durch das IQD-Qualitätssiegel und im Rahmen der Begehungen der Heimaufsicht immer wieder bestätigt.

Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen ist in § 10 Heimgesetz geregelt. Für Tagespflegeeinrichtungen mit mindestens 6 Bewohnern ist ein Heimfürsprecher zu bestellen. Für Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize, aber auch für Betreute Wohnanlagen besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl eines Heimbeirats oder zur Bestellung eines Heimfürsprechers. Dennoch unterstützt der ELW die Bildung von Heimbeiräten bzw. Hausbeiräten in diesen Einrichtungen.

Für die Pflegeheime ist ein Heimbeirat zu bilden, der in Angelegenheiten des Heimbetriebs, wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung mitwirkt. Die Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung im Heim und auf die Leistungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen. Für die Zeit, in der ein Heimbeirat nicht gebildet werden kann, werden seine Aufgaben durch einen Heimfürsprecher wahrgenommen, der im Benehmen mit der Heimleitung von der zuständigen Behörde bestellt wird.

Bericht über die Situation in den städtischen Pflegeeinrichtungen


In den Tagespflegeeinrichtungen Haus Rohrer Höhe und Altenzentrum Sonnenberg werden die Interessen der Bewohner im Sinne des Heimgesetzes jeweils von einem Heimfürsprecher wahrgenommen. Es ist nicht einfach, in den Pflegeeinrichtungen eine genügende Anzahl geeigneter Kandidaten für die Wahl von Heimbeiräten zu finden. Durch das neue Heimgesetz wird jedoch die Aufstellung von Externen und Ehrenamtlichen als Kandidaten für die Heimbeiratswahl ermöglicht. Die Einrichtungsleitungen und Sozialdienstmitarbeiter in den Einrichtungen des ELW unterstützen die Wahl und die Arbeit des Heimbeirats nach Kräften.






Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister