Stellungnahme zum Antrag
726/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/08/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1414-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (MdL) (CDU), Barg Stefan (CDU)
Datum
    11/27/2000
Betreff
    Feuerwehrhaus Obertürkheim
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Freiwillige Feuerwehr Obertürkheim ist ein wichtiges Bindeglied im Einsatzkonzept der Feuerwehr Stuttgart. Als Ergänzungseinheit zum Löschzug der Berufsfeuerwehr in Bad Cannstatt rückt sie primär zu allen Schadenslagen im Stadtbezirk Obertürkheim aus. Darüber hinaus wird die Abteilung auch bei allen größeren Schadenslagen im gesamten Stadtgebiet eingesetzt.

Die Abteilung Obertürkheim besteht derzeit aus 33 aktiven und 13 jugendlichen Feuerwehrangehörigen. Das Einsatzgebiet umfasst eine Fläche von rd. 2 km2, in welcher rund 5.000 Menschen leben. Zur Erfüllung ihrer Einsatzaufgaben stehen ihnen zwei Löschfahrzeuge zur Verfügung. Während die fahrzeug- und gerätetechnische Ausstattung den neuesten Anforderungen genügt, stellt sich die räumliche Unterbringung äußerst unbefriedigend dar. Das vorhandene Raumangebot entspricht keinesfalls den normativen Vorgaben der DIN 14092, die heute an Feuerwehrhäuser gestellt werden. Hinzu kommt, dass sowohl die fehlenden Umkleidemöglichkeiten außerhalb der Fahrzeugboxen als auch die kaum vorhandenen Bewegungsflächen zwischen den beiden Feuerwehrfahrzeugen erhebliche Gefahrenquellen für die Feuerwehrangehörigen darstellen.

Diese unzureichende Unterbringung in der Obertürkheimer Kelter (Uhlbacher Straße 42) führte bereits Ende der 80-iger Jahre zu einer Neubauplanung. Als Neubaugelände bot sich damals der ehemalige Bauhof in der Rüderner Straße 15 an. Das Flurstück 1783/4 wurde deshalb im Jahre 1992 für den Umbau eines Feuerwehrhauses von Seiten der Verwaltung vorgesehen. Ein entsprechendes Raumprogramm wurde erstellt und vom Bezirksbeirat Obertürkheim befürwortet. Das Hochbauamt hat in einer planerischen Voruntersuchung festgestellt, dass das Raumprogramm auf dem Grundstück des ehemaligen Bauhofs grundsätzlich verwirklicht werden kann.

Das vorgesehene Neubaugrundstück befindet sich in städtischem Besitz und wird derzeit vom Amt für Liegenschaften und Wohnen verwaltet. Es ist bebaut. Die zwei Wohnungen im Obergeschoss sind vermietet, das Erdgeschoss und der Hofraum sind zu Büro- und Lagerzwecken sowie zeitweise zum Betrieb einer Besenwirtschaft überlassen. Die vorhandene Bebauung eignet sich nicht für Feuerwehrzwecke und müsste somit abgerissen werden. Nach einer groben Kostenschätzung des Hochbauamtes betragen die Gesamtbaukosten dort rd. 3 Mio. DM.

Aufgrund des erheblichen Finanzierungsbedarfs sowie der allgemeinen kritischen Finanzsituation der Stadt in den 90-iger Jahren wurde das Projekt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zugunsten vorrangiger Baumaßnahmen zurückgestellt.

Die Verwaltung hat anlässlich der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2000/2001 den gemeinderätlichen Gremien eine Aufstellung über die bauliche Situation der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr vorgelegt. Durch Beschluss des Gemeinderats, auch im Stadtbezirk Degerloch das Konzept BÜRGERSERVICE STUTTGART umzusetzen, wurde diese Prioritätenliste der Branddirektion verändert. Neben der Neubaumaßnahme Riedenberg wurden Planungsmittel für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Degerloch in den Doppelhaushalt eingestellt. Alle anderen Baumaßnahmen fanden keine haushaltswirksame Berücksichtigung. Nachdem der Baubeschluß für das Feuerwehrhaus in Riedenberg inzwischen erfolgt ist ergibt sich für die weiteren Neubaumaßnahmen folgende Prioritätenfolge:

Priorität 1: Feuerwehrhaus Degerloch
Priorität 2: Feuerwehrhaus Weilimdorf
Priorität 3: Feuerwehrhäuser in Obertürkheim,
Plieningen und Stammheim.

Da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung weder der Neubau Riedenberg noch der Neubau Weilimdorf haushaltswirksam verankert wurde, hielt es die Verwaltung bislang für unnötig, eine weitere Priorisierung der Neubauprojekte der Stufe 3 durchzuführen. Durch den inzwischen genehmigten Neubau Riedenberg sowie eine mögliche Realisierung der Projekte Degerloch und Weilimdorf im nächsten Doppelhaushalt ist aus planungstechnischen Gründen eine differenzierte Betrachtung der notwendigen Neubauprojekte Obertürkheim, Plieningen und Stammheim nunmehr sicherlich angezeigt. Zur Einstufung der Dringlichkeit der Baumaßnahmen wird die Verwaltung einen Kriterienkatalog zugrunde legen, der sowohl einsatztaktische als auch bauliche Gesichtspunkte sowie Standortfragen berücksichtigt. Die nachfolgend aufgeführten Faktoren sollen hierbei beispielhaft als Richtschnur dienen:

1. Einsatztaktische Faktoren: 2. Bauliche Faktoren: 3. Standortfragen: Aufbauend auf diesen Auswahlkriterien wird die Verwaltung eine Priorisierung der Neubauprojekte der Stufe 3 erarbeiten. Das Ergebnis soll im Feuerwehrausschuss beraten und anschließend den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Unabhängig davon wird die Verwaltung vor dem Hintergrund des Neubauprojekts "Stuttgart 21" die Standortfrage eines neuen Feuerwehrhauses in Obertürkheim nochmals eingehend beraten. Mit dem Bau eines Tunnels im Rahmen der Neubauplanung des Stuttgarter Hauptbahnhofs ist auch ein entsprechend dimensionierter Rettungsplatz an der Augsburger Straße 580 verbunden. Die Verwaltung prüft derzeit, ob auf diesem Gelände auch das Feuerwehrhaus realisiert werden kann. Es erscheint unter einsatztaktischen Gesichtspunkten sinnvoll, den Rettungsplatz mit einer stationären Einrichtung zu verbinden. Das Feuerwehrhaus könnte somit gleichzeitig als Standort der Technischen Einsatzleitung genutzt werden. Über das Ergebnis wird im Rahmen der o.g. Verwaltungsvorlage berichtet.






Dr. Wolfgang Schuster