Stellungnahme zum Antrag
277/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/30/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 0000-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Barg Stefan (CDU), Uhl Reinhold (CDU), Schmid Roland (CDU), Ripsam Iris (CDU), Currle Fritz (CDU), Metke Christina (CDU)
Datum
    06/22/2007
Betreff
    EU-Mittel für Stuttgart –
    Mittel aus EFRE und ESF für Stuttgart abschöpfen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Das Stuttgarter Konzept der Außenbeziehungen basiert auf dem Grundsatz und der Strategie einer aktiven Europaarbeit. Die EU-Strukturfondsförderung bietet neben den Aktionsprogrammen der EU für die verschiedenen Fachbereiche der Stadt Stuttgart die Möglichkeit, EU-Fördermittel für Stuttgarter Projekte zu akquirieren. Bereits in der vergangenen Förderperiode (2000 - 2006) haben unter anderem das Amt für Umweltschutz und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bzw. das Amt für Liegenschaften und Wohnen EU-Strukturfondsmittel (vgl. GRDrs 595/2006) erhalten. Diese Ämter haben auf Grund ihrer effizienten und fachlich hervorragenden Arbeitsweise im Land Baden-Württemberg und auf EU-Ebene für Aufmerksamkeit gesorgt, die auf allen politischen Ebenen positiv aufgenommen wurde.

Die Strukturpolitik der Europäischen Union richtet sich in der neuen Förderperiode (2007 - 2013) mit ihren Strukturfonds an drei prioritären Zielen aus, die sich gegenüber den drei Hauptzielen der vergangenen Förderperiode (2000 - 2006) geändert haben.

So wurden die drei Hauptziele der vier Strukturfonds der Förderperiode 2000 - 2006 – Ziel 1: Regionen mit Entwicklungsrückstand, Ziel 2: wirtschaftliche und soziale Umstellung von bestimmten Gebieten, Ziel 3: Bildungssysteme und Beschäftigungsförderung – von den folgenden drei Zielen abgelöst: 1. Konvergenz, 2. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und 3. Europäische territoriale Zusammenarbeit.


Stuttgart ist in der neuen Förderperiode unter Ziel 2 „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und unter Ziel 3 „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ förderungsfähig. Dies ist eine Erweiterung gegenüber der vorhergehenden Förderperiode, in der Stuttgart nur im Rahmen des damaligen Ziel 3 förderungsfähig war. Eine weitere Änderung gegenüber der vergangenen Förderperiode ist, dass die früheren Gemeinschaftsinitiativen URBAN, EQUAL, INTERREG und LEADER in die Regelförderung der Regionalprogramme integriert wurden.

Die EU fördert Ziel 2 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); Ziel 3 – Europäische territoriale Zusammenarbeit – wird mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Der EFRE dient der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhaltes in der EU. Hierfür finanziert die Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Regionalentwicklung. Fördermittel stehen immer nur in Programmen der Mitgliedsländer oder in den Programmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (Ausrichtungen B Nordwesteuropa und Zentraleuropa und C incl. URBACT) für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, nicht aber direkt von der EU.

Der ESF soll einen Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU leisten. Er unterstützt Politiken der Mitgliedstaaten, die die Erreichung von Vollbeschäftigung, die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Förderung sozialer Integration und die Verringerung regionaler Disparitäten in der Beschäftigung zum Ziel haben.

Für den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel in der neuen Förderperiode 2007 - 2013 liegt im EFRE für Ziel 2 ein Operationelles Programm zugrunde, das vom Land Baden-Württemberg (s. Punkt 1 und 2) erstellt wurde. Für den ESF liegt im Ziel 2 ebenfalls ein Operationelles Programm vom Land Baden-Württemberg vor (siehe Punkt
1 und 2).

In der Ziel-2-Förderung stehen dem Land Baden-Württemberg ca. 266 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung, im EFRE ca. 143 Millionen Euro.

Für das Ziel 3 EFRE liegen im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit für die Kooperationsräume Alpenraum, Nordwesteuropa (NWE) und Zentraleuropa (CEUS) ebenfalls die Operationellen Programme vor. Für die Stadt Stuttgart besteht hier die Möglichkeit, sich mit Projekten für die Kooperationsräume Nordwesteuropa und Zentraleuropa zu bewerben.

In Ziel 3 gibt es nur EFRE-Mittel. Für die grenzüberschreitende Förderung stehen Baden-Württemberg 31 Millionen Euro zur Verfügung, in der transnationalen Förderung betragen die Mittel für den Bereich Nordwesteuropa 67 Millionen Euro, für Zentraleuropa 62 Millionen Euro. Eine Zuteilung der EFRE-Mittel, Ziel 3, auf Bundesländer findet nicht statt.

1. 2. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Operationellen Programm Ziel 2, Teil EFRE, vom 04.01.2007 wurde von Herr Minister Hauk mit Schreiben vom 16.03.2007 beantwortet. Da das Operationelle Programm von Baden-Württemberg nach wie vor noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt wurde und noch zur Überarbeitung beim Land liegt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob in der Endfassung die Position der Landeshauptstadt angemessen berücksichtigt wurde. 3. Bereits in der alten Förderperiode 2000 - 2006 war die Landeshauptstadt Stuttgart bei der Akquirierung von ESF- und EFRE-Mitteln aktiv, siehe GDRs Nr. 595/2006. In Bezug auf die neue Förderperiode ist seit 2006 die städtische Arbeitsgruppe – AG Strukturfonds – aktiv (s. Punkt 4), die EU-Experten der verschiedenen Fachbereiche besuchen Informationsveranstaltungen und Fortbildungen zu den neuen Förderprogrammen, sie tauschen sich mit ihren europäischen Partnern aus und nehmen an den jeweiligen Auftaktveranstaltungen zu den entsprechenden Programmen teil. 4.





Dr. Wolfgang Schuster