Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/30/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 0000-03
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Barg Stefan (CDU), Uhl Reinhold (CDU), Schmid Roland (CDU), Ripsam Iris (CDU), Currle Fritz (CDU), Metke Christina (CDU)
Datum
06/22/2007
Betreff
EU-Mittel für Stuttgart –
Mittel aus EFRE und ESF für Stuttgart abschöpfen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Das Stuttgarter Konzept der Außenbeziehungen basiert auf dem Grundsatz und der Strategie einer aktiven Europaarbeit. Die EU-Strukturfondsförderung bietet neben den Aktionsprogrammen der EU für die verschiedenen Fachbereiche der Stadt Stuttgart die Möglichkeit, EU-Fördermittel für Stuttgarter Projekte zu akquirieren. Bereits in der vergangenen Förderperiode (2000 - 2006) haben unter anderem das Amt für Umweltschutz und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bzw. das Amt für Liegenschaften und Wohnen EU-Strukturfondsmittel (vgl. GRDrs 595/2006) erhalten. Diese Ämter haben auf Grund ihrer effizienten und fachlich hervorragenden Arbeitsweise im Land Baden-Württemberg und auf EU-Ebene für Aufmerksamkeit gesorgt, die auf allen politischen Ebenen positiv aufgenommen wurde.
Die Strukturpolitik der Europäischen Union richtet sich in der neuen Förderperiode (2007 - 2013) mit ihren Strukturfonds an drei prioritären Zielen aus, die sich gegenüber den drei Hauptzielen der vergangenen Förderperiode (2000 - 2006) geändert haben.
So wurden die drei Hauptziele der vier Strukturfonds der Förderperiode 2000 - 2006 – Ziel 1: Regionen mit Entwicklungsrückstand, Ziel 2: wirtschaftliche und soziale Umstellung von bestimmten Gebieten, Ziel 3: Bildungssysteme und Beschäftigungsförderung – von den folgenden drei Zielen abgelöst: 1. Konvergenz, 2. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und 3. Europäische territoriale Zusammenarbeit.
Stuttgart ist in der neuen Förderperiode unter Ziel 2 „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und unter Ziel 3 „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ förderungsfähig. Dies ist eine Erweiterung gegenüber der vorhergehenden Förderperiode, in der Stuttgart nur im Rahmen des damaligen Ziel 3 förderungsfähig war. Eine weitere Änderung gegenüber der vergangenen Förderperiode ist, dass die früheren Gemeinschaftsinitiativen URBAN, EQUAL, INTERREG und LEADER in die Regelförderung der Regionalprogramme integriert wurden.
Die EU fördert Ziel 2 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); Ziel 3 – Europäische territoriale Zusammenarbeit – wird mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Der EFRE dient der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhaltes in der EU. Hierfür finanziert die Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Regionalentwicklung. Fördermittel stehen immer nur in Programmen der Mitgliedsländer oder in den Programmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (Ausrichtungen B Nordwesteuropa und Zentraleuropa und C incl. URBACT) für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, nicht aber direkt von der EU.
Der ESF soll einen Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU leisten. Er unterstützt Politiken der Mitgliedstaaten, die die Erreichung von Vollbeschäftigung, die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Förderung sozialer Integration und die Verringerung regionaler Disparitäten in der Beschäftigung zum Ziel haben.
Für den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel in der neuen Förderperiode 2007 - 2013 liegt im EFRE für Ziel 2 ein Operationelles Programm zugrunde, das vom Land Baden-Württemberg (s. Punkt 1 und 2) erstellt wurde. Für den ESF liegt im Ziel 2 ebenfalls ein Operationelles Programm vom Land Baden-Württemberg vor (siehe Punkt
1 und 2).
In der Ziel-2-Förderung stehen dem Land Baden-Württemberg ca. 266 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung, im EFRE ca. 143 Millionen Euro.
Für das Ziel 3 EFRE liegen im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit für die Kooperationsräume Alpenraum, Nordwesteuropa (NWE) und Zentraleuropa (CEUS) ebenfalls die Operationellen Programme vor. Für die Stadt Stuttgart besteht hier die Möglichkeit, sich mit Projekten für die Kooperationsräume Nordwesteuropa und Zentraleuropa zu bewerben.
In Ziel 3 gibt es nur EFRE-Mittel. Für die grenzüberschreitende Förderung stehen Baden-Württemberg 31 Millionen Euro zur Verfügung, in der transnationalen Förderung betragen die Mittel für den Bereich Nordwesteuropa 67 Millionen Euro, für Zentraleuropa 62 Millionen Euro. Eine Zuteilung der EFRE-Mittel, Ziel 3, auf Bundesländer findet nicht statt.
1.
Stadtintern haben sich die entsprechenden Stellen bereits frühzeitig mit den für Stuttgart in Frage kommenden Operationellen Programmen beschäftigt. Bereits 2005 haben die für die EU-Strukturfonds zuständigen Ansprechpartner der Verwaltung, Herr Kreuz (WFB) für den Europäischen Sozialfonds und die mit der Geschäftsführung der AG Strukturfonds und der Europäischen Regionalförderung betrauten Frau Geffers und Frau Böhm (Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung), mit Unterstützung von Herrn Thomas Zügel (Leiter des Amtes für Liegenschaften und Wohnen), die Überlegungen innerhalb des Landes Baden-Württemberg, auf Bundes- und EU-Ebene für die Neuausrichtung der Europäischen Strukturfonds aktiv begleitet und die kommunalen Interessen vertreten.
Zum Entwurf des Operationellen Programms des ESF in Baden-Württemberg, Förderperiode 2007 - 2013, Ziel 2, 2. Beteiligungsrunde, hat Herr Kreuz (WFB) Ende Dezember 2006 im Rahmen des Konsultationsverfahrens gegenüber dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales Stellung genommen.
Zum Operationellen Programm Ziel 2, Teil EFRE in Baden-Württemberg hat am 04.01.2007 die Landeshauptstadt ebenfalls im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellung bezogen. Herr Kirchholtes (Amt für Umweltschutz) und Frau Geffers wurden über den kurzen Dienstweg von der zuständigen Stelle des Wirtschaftsministeriums um Stellungnahmen zu den Entwürfen der Operationellen Programme zu INTERREG IV B Nordwesteuropa und Zentraleuropa gebeten.
Ebenfalls im Januar fand ein Gespräch mit den zuständigen Vertretern des Wirtschaftsministeriums, Herrn Zügel, Herrn Kirchholtes, Frau Geffers, Frau Baumholz (OB/82) und Herrn Kreher (L/OB-Int) statt. Dabei machten die Vertreter der Stadt Stuttgart nochmals deutlich, dass es ihnen nicht nur daran gelegen ist, Stuttgart in das Förderschema mit auf zu nehmen, sondern auch inhaltliches Anliegen ist, den Zielsetzungshintergrund des OP Entwurfs dahingehend zu verbessern, dass auch die städtische Dimension – deren Vor- und Nachteile – von größeren Städten in ganz Baden Württemberg berücksichtigt wird
Ich habe gegenüber der zuständigen Referatsleiterin der Generaldirektion Regionalpolitik bei meinem Besuch in Brüssel die städtische Position vertreten und sowohl per Brief als auch persönlich die Position und Interessen der Landeshauptstadt gegenüber Herrn Minister Hauk vom zuständigen Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg nachdrücklich formuliert.
Vor dem Baden-Württembergischen Städtetag habe ich frühzeitig die Notwendigkeit betont, die Kommunen stärker beim Verfahren zur Erstellung des Operationellen Programms zu berücksichtigen. Zudem hat die Stadt Stuttgart sich an der Stellungnahme des Deutschen Städtetags zur Rolle der Städte im Hinblick auf die neue Strukturfondsförderperiode beteiligt, welche letztendlich in ein Positionspapier der Kommission mit eingeflossen sind.
Zusätzlich zu den bilateralen Gesprächen zwischen Herrn Hauk und mir wurde seitens der Stadt Stuttgart auf der Ebene verschiedener Abteilungsleiter und Referatsleiter Kontakt mit dem Wirtschaftministerium, dem Umweltministerium sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gehalten.
2. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Operationellen Programm Ziel 2, Teil EFRE, vom 04.01.2007 wurde von Herr Minister Hauk mit Schreiben vom 16.03.2007 beantwortet. Da das Operationelle Programm von Baden-Württemberg nach wie vor noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt wurde und noch zur Überarbeitung beim Land liegt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob in der Endfassung die Position der Landeshauptstadt angemessen berücksichtigt wurde.
Der stellvertretende Leiter des Referats „Wirtschaftliche Infrastruktur“ vom Wirtschaftsministerium zeigte sich im Bezug auf die Erfahrungen der Stadt Stuttgart bei der Akquisition und Durchführung von Projekten im Rahmen von Strukturfonds an einer Unterstützung durch die Stadt Stuttgart sehr interessiert, eine Arbeitsgruppe Ziel 2, Teil EFRE, mit der Stadt Stuttgart als beratendes Mitglied einzurichten.
Die Position der Landeshauptstadt Stuttgart zum Entwurf des Operationellen Programms des ESF in Baden-Württemberg, Förderperiode 2007 - 2013, Ziel 2, wurden mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Regionalisierung im ESF“ voll umfänglich aufgenommen. Herr Kreuz (Referat WFB) vertritt zusammen mit der Vertreterin des Ostalbkreises in der Arbeitsgruppe den Regierungsbezirk Stuttgart. Die Arbeitsgruppe hat bisher zweimal ganztägig getagt. Da das Operationelle Programm des Sozialministeriums ebenfalls noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob in der Ausgestaltung der Förderpraxis die Position der Landeshauptstadt angemessen umgesetzt wird.
3. Bereits in der alten Förderperiode 2000 - 2006 war die Landeshauptstadt Stuttgart bei der Akquirierung von ESF- und EFRE-Mitteln aktiv, siehe GDRs Nr. 595/2006. In Bezug auf die neue Förderperiode ist seit 2006 die städtische Arbeitsgruppe – AG Strukturfonds – aktiv (s. Punkt 4), die EU-Experten der verschiedenen Fachbereiche besuchen Informationsveranstaltungen und Fortbildungen zu den neuen Förderprogrammen, sie tauschen sich mit ihren europäischen Partnern aus und nehmen an den jeweiligen Auftaktveranstaltungen zu den entsprechenden Programmen teil.
Um sicherzustellen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart stetig Mittel akquiriert, ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an einem EU-Projekt in jedem Amt notwendig. Zur Unterstützung der Mitarbeiter, die EU-Projekte initiieren möchten, gibt es in fast jedem Amt einen EU-Experten. Zu diesem Stuttgarter Ansatz wird auf die GRDs 485/2000 verwiesen. Der strategische und inhaltliche Ansatz der aktiven Europaarbeit in allen Fachbereichen der Stadt Stuttgart wird von allen Fraktionen des Gemeinderats getragen. Europaarbeit ist in Stuttgart eine Querschnittsaufgabe.
4.
Um den Austausch aller städtischen Akteure im Bereich Strukturfonds über Erfahrungen im Umgang mit EU-Strukturfonds zu bündeln, wurde bereits in den 90er Jahren eine städtische Arbeitsgruppe (AG Strukturfonds) unter der Leitung von Herrn Dr. Ing. Kron (61-AL) und Herrn Zügel (23-AL) gegründet, die im August zum 31. Mal zusammenkam. Ziel ist es, den einzelnen Ämtern,
Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften zu ermöglichen, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren, diese dann auch erfolgreich zu akquirieren und schließlich als EU-Projekte optimal abzuwickeln. In dieser
Arbeitsgruppe werden vor allem die EU-Strukturfonds, die Akquisition von EU-Mittel oder konkrete EU-Projekte der Stadt behandelt und diskutiert. Seit 2007 sind der Arbeitsförderer und städtische Koordinator für den Europäischen
Sozialfonds, Herr Kreuz (WFB) und Herr Timpe (Amt 61), als städtischer Vertreter für die LOS-Projekte, Mitglied der Arbeitsgruppe.
Durch Frau Geffers (Amt 61-8) in Zusammenarbeit mit der Stabsabteilung für europäische und internationale Angelegenheiten/Städtepartnerschaften wird derzeit eine Datenbank erstellt, in der die in der Stadtverwaltung vorhandenen EU-Informationen gebündelt und den zuständigen Personen zentralisiert zugänglich gemacht werden. Dadurch wird den EU-Beauftragten in den jeweiligen Ämtern die Einarbeitung in die Materie vereinfacht und die Informationsflut per Email eingedämmt.
Zusätzlich zu der „AG Strukturfonds“ und der Stabsabteilung für europäische und internationale Angelegenheiten/Städtepartnerschaften hat jeder Fachbereich einen EU-Experten. Sowohl die EU-Experten in den einzelnen Ämtern als auch die Stabsabteilung unterhalten ständige Kontakte zu den Landesministerien und der Europäischen Kommission. Die Mitarbeiter, die direkt in
EU-Projektarbeit eingebunden sind, haben automatisch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und während des gesamten Projektzeitraums regelmäßigen Kontakt zu den jeweilig zuständigen Stellen des Landes, Bundes und der Kommission. Aufgrund der aktuell laufenden EU-Projekte und deren Entwicklung steigt auch das Bewusstsein der Kommissionsmitglieder. Die für die Generaldirektion Regionalpolitik zuständige Kommissarin Frau Prof. Dr. Danuta Hübner und der EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Herr Vladimir Spidla waren bereits 2007 im Rahmen von Veranstaltungen zum Austausch in der Landeshauptstadt.