Stellungnahme zum Antrag
261/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/23/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 8220-06.6



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/15/2007
Betreff
    Mit dem Kombi-Ticket in den Neckarpark
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Veranstaltungen der in.Stuttgart:


Grundsätzlich besteht eine KombiTicket-Regelung zwischen der in.Stuttgart und dem VVS. Jedoch findet diese Regelung nicht in jedem Fall Anwendung. Beim STUTTGART GERMAN MASTERS Reitturnier werden von der in.Stuttgart keine KombiTicket-Lösungen angeboten, da die Besucher nach Veranstaltungsende das KombiTicket mangels ÖPNV-Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen und somit keinen Mehrwert daraus erzielen können.


Sonstige Veranstaltungen:


Die Besucher von Veranstaltungen im NeckarPark erwarten mittlerweile ein KombiTicket als Standard. Bislang können Vereinbarungen zu KombiTickets nur auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Die meisten Veranstalter konnten dafür bislang leider nicht gewonnen werden. Im Verhandlungswege (siehe unten) wird angestrebt, auch mit diesen Veranstaltern eine KombiTicket-Regelung zu erreichen.


Veranstaltungen im Gottlieb-Daimler-Stadion:


In nahezu allen abgeschlossenen Mietverträgen für Großveranstaltungen im Gottlieb-Daimler-Stadion wird bereits seit vielen Jahren der Abschluss einer KombiTicket-Regelung mietvertraglich mit dem Veranstalter vereinbart. Dies gilt auch für alle Veranstaltungen des VfB Stuttgart 1893 e.V.

Bei wenigen, einzelnen Veranstaltungen, wo dies bislang nicht vereinbart werden konnte (Besucher haben kostenfreien Zugang in das Stadion), wird in künftigen Verhandlungen eine KombiTicket-Lösung angestrebt.


Verkehrsunternehmen/VVS:


Ziel muss es sein, den Besuchern ein verlässliches und regelmäßiges Angebot zu bieten, das die Erschließung des NeckarParks mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicherstellt. Dies ist vor allem bei Großveranstaltungen im Hinblick auf die Reduzierung des Autoverkehrs und die Entlastung der angrenzenden Wohngebiete zu sehen. Dem VVS obliegt hierbei die Koordination eines angemessenen betrieblichen Angebotes der Verkehrsunternehmen bei gleichzeitig attraktiven Tarifangeboten sowie umfassenden Informationen für die Fahrgäste.

Erschlossen wird der NeckarPark durch die Bahnhöfe Bad Cannstatt (S-Bahn-Linien S1, S2 und S3 sowie Regionalverkehrslinien R1, R2, R3 und R8) und Gottlieb-Daimler-Stadion (S-Bahn-Linie S1), die Stadtbahnhaltestellen Mercedesstraße und Daimler-Stadion (Veranstaltungslinien U11 Hauptbahnhof – Daimler-Stadion und U19 Bad Cannstatt Wilhelmsplatz – Daimler-Stadion) sowie die Bushaltestellen Daimler-Stadion, Mercedes-Benz-Welt und Fritz-Walter-Weg (Buslinien 51 und 56)
(siehe Anlage 1).

Zu den Veranstaltungen im NeckarPark werden individuelle Betriebsprogramme angeboten. Um allen Beteiligten ein verstetigtes und verlässliches Fahrplanprogramm anbieten zu können, plant die SSB derzeit ein fest definiertes betriebliches Stufenkonzept, das sich nach der Anzahl der erwarteten Besucher richtet (siehe Anlage 2).

Darüber hinaus informiert der VVS umfassend im Internet und mit Pressemitteilungen über die jeweiligen Fahrplanprogramme. Im Internet ist folgendes Informationsangebot vorgesehen:

- Extra-Seite „NeckarPark“ mit Informationen: · vorbelegte Fahrplanauskunft von verschiedenen Start-Haltestellen (z.B. Hauptbahnhof oder Flughafen), · Rückfahrt mit vorbelegten Zielen, · Fahrmöglichkeiten zur An- und Abreise, · Links zu den Themen Erste Schritte, Sonderverkehre, Prospekte (VVS), Veranstaltungskalender (Stuttgart-Marketing, Lift), · Umgebungspläne mit mehr Umfeld rund um den Veranstaltungsort (um die Orientierung zu verbessern), · grundsätzliche Event-Informationen. - Rubrik Sonderverkehr und Pressemitteilungen auf der VVS-Homepage. - Bei Großveranstaltungen Informationen auch als Top-Thema auf der VVS-Homepage. - In EFA wird das Grundangebot von Hin- und Rückfahrt veröffentlicht.


Ausblick:


Ein problematischer Punkt bei einer KombiTicket-Lösung ist, dass es bei vielen Veranstaltungen, die länger als 23.00 Uhr oder 23.30 Uhr dauern, nicht gewährleistet ist, dass die Besucher innerhalb des VVS-Gebietes ihre Anschlusszüge am Stuttgarter Hauptbahnhof oder Cannstatter Bahnhof noch erreichen und somit das KombiTicket in Anspruch nehmen können.

Ein weiterer Aspekt bei einer KombiTicket-Lösung ist, dass die Besucher in regelmäßigem Takt mit der Stadtbahn auf direktem Wege vom Stuttgarter Hauptbahnhof bis zur Endhaltestelle Hanns-Martin-Schleyer-Halle fahren können. Ansonsten bringt, speziell für auswärtige Besucher, eine KombiTicket-Regelung hier eher Schwierigkeiten als Erleichterung.

Darüber hinaus müssen die Kosten für KombiTickets für die Veranstalter kalkulierbar sein und zu günstigen Konditionen, die deutlich unter 1 € pro Ticket liegen, angeboten werden können. Dennoch ist die Gefahr, dass bei einer Aufnahme der KombiTicket-Forderung in den Mietvertrag der eine oder andere Veranstalter nicht nach Stuttgart kommen wird, vorhanden, sofern sich für den Veranstalter dadurch eine Alternativvariante zu für ihn günstigeren Konditionen ergibt.

Eine generelle KombiTicket-Regelung in Verbindung mit einem vereinheitlichten und „garantierten“ Leistungsangebot unter Berücksichtigung der aufgezeigten Problemstellungen kann die Attraktivität aller Veranstaltungen im NeckarPark weiter steigern und gleichzeitig für eine umweltverträglichere Abwicklung des Veranstaltungsverkehrs sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bereits Gespräche zwischen dem VVS bzw. SSB und der in.Stuttgart aufgenommen.

Über eine verbindliche Festschreibung des KombiTickets kann erst nach Abschluss der Verhandlungen entschieden werden.








Dr. Wolfgang Schuster








Anlage 1: Erschließung des NeckarPark durch den ÖPNV




Anlage 2: Geplantes Stufenkonzept (ergänzt um die S-Bahn)

Anzahl
Besucher
Einsatz
Stadtbahn U11
Einsatz
Stadtbahn U19
Einsatz Buslinien 51 und 56Einsatz
S-Bahn
bis ca. 3.500--Taktverdichtungen in den
Abendstunden, ggf. längerer Betrieb der Linie 51
Regelverkehr
von ca. 3.000 bis 5.000-40 m-Züge, Einsatz im 15-Min.-Takt zur An- und AbreiseRegelverkehrRegelverkehr
von ca. 4.500 bis 7.00040 m-Züge, Einsatz im 15-Min.-Takt zur Anreise, Abreise nach Bedarf-RegelverkehrRegelverkehr
von ca. 7.000 bis 10.00080 m-Züge, Einsatz im 12-Min.-Takt zur Anreise, Abreise nach Bedarf-RegelverkehrRegelverkehr
Großveranstaltungen über 10.00080 m-Züge, Einsatz mindestens im 12-Min.-Takt zur Anreise, Abreise nach Bedarf-Regelverkehrnach Einzelfallprüfung Vollzugbildung S1
Veranstaltungen im Gottlieb-Daimler-Stadion80 m-Züge, Einsatz mindestens im 12-Min.-Takt zur Anreise, Abreise nach Bedarf-zeitweise Umleitung wegen Sperrungen der Mercedesstraßezusätzliche Züge zur An- und Abreise, schwerpunktmäßig bei der S1