Stellungnahme zum Antrag
680/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/06/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4310-26.50



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Föll Michael (CDU), Schmid Roland (MdL) (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU), Hill Philipp (CDU), Zaiß Manfred (CDU)
Datum
    11/09/2000
Betreff
    Anna-Haag-Haus
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Grundstück Flst. 5380/1 und 5380/2, Gnesener Str. 20/22 in Stuttgart-Bad Cannstatt, befindet sich im Eigentum der Vereinigten mildtätigen Stiftungen (Stiftung Nr. 1). Das Gebäude wurde im Rahmen des Erbbaurechts von der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Frauen e. V. gebaut. Dieses Erbbaurecht wurde von dem Verein, nach seiner Auflösung, der Landeshauptstadt gestiftet (Stiftung Nr. 25). Die Landeshauptstadt Stuttgart hat das Gebäude anschließend an den Sozialen Arbeitskreis Anna-Haag-Haus e. V. verpachtet. Mit der Verwaltung des Gebäudes und den sich daraus ergebenden Pachtvertragsangelegenheiten ist das Sozialamt beauftragt. Die aus dem Erbbaurecht erwirtschafteten Einnahmen fließen dem Stiftungsvermögen zu.

Zweck der Stiftung Anna-Haag-Haus (errichtet durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.1966) ist nach der Stiftungssatzung die Bereitstellung der Gebäude Genesener Straße 20/22 zum Betrieb eines Jungmädchenheims und eines Wohnheims für berufstätige Frauen. Außerdem können Räume für Zwecke der Jugendförderung und ähnliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem in dem Gebäude Sanierungsmaßnahmen in einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Größenordnung notwendig sind, kann der Zweck der Stiftung nicht mehr erfüllt werden.

Bei einem Verkauf des Anna-Haag-Hauses ist wegen der Eigentumsverhältnisse der Verkaufserlös in einen Grundstücks- und einen Gebäudeanteil aufzuteilen. Der Grundstückserlös fließt in das Stiftungskapital der Vereinigten mildtätigen Stiftungen. Eine Finanzierung des Neubaus des Anna-Haag-Hauses ist mit diesen Mitteln nicht möglich.

Denkbar wäre eventuell, den Verkaufserlös für das Gebäude für die Finanzierung der Bildungsstätte zu verwenden. Dies wird derzeit im Zusammenhang mit der Aufhebung der Stiftung, über die noch ein Beschluss herbeigeführt werden muss, detailliert geprüft.

Die dem Anna-Haag-Haus benachbarte St. Anna Klinik der St. Anna-Stiftung Ellwangen hat bereits gegenüber der Liegenschaftsverwaltung mit Schreiben vom 26.10.2000 ihr Kaufinteresse am Grundstück bekundet. Es ist jedoch wegen der noch in der Vorbereitung befindlichen Neubauplanung des Sozialen Arbeitskreises Anna-Haag-Haus e. V. nicht absehbar, wann das Gebäude Gnesener Str. 20/22 geräumt wird, bzw. wann ein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.

Der Soziale Arbeitskreis Anna-Haag-Haus e. V. plant den Baubeginn für Mitte 2003. Es ist jedoch ausreichend die kommunalen Fördermittel zum Bau der Bildungsstätte in die Finanzplanung für die Jahre 2004 und 2005 aufzunehmen. Im Jahr 2003 ist nicht mit einem größeren Mittelabfluß zu rechnen, hier reichen die bereits für das Pflegeheim bereitstehenden Mittel in Höhe von 3 Millionen DM aus.

Die Bildungsstätte des Anna-Haag-Hauses kann nur aus Haushaltsmitteln, beziehungsweise Fördermitteln finanziert werden.

Dr. Wolfgang Schuster