Beantwortung zur Anfrage vom 11.02.2001
72/2001
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
04/20/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 4504-03
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Werwigk-Hertneck Corinna (F.D.P./DVP)
Datum
02/11/2001
Betreff
Dienstleistungen des Jugendamtes in Unterhaltssachen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Grundsätzlich hat das Jugendamt gegenüber einem alleinsorgenden Elternteil eine Beratungs- und Unterstützungspflicht bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen der Kinder. Unterhaltsansprüche macht es im Rahmen von Beistandschaften und dem Unterhaltsvorschussgesetz - Unterhaltsvorschusskasse - geltend.
Das Jugendamt hat auch die Aufgabe der Beurkundung von Unterhaltstiteln. Neben den Jugendämtern sind auch die Amtsgerichte und Notare gebührenfrei für die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung des Unterhaltsanspruches eines Kindes zuständig.
Zu 1:
Bei Beurkundungen von Unterhaltstiteln beträgt die Wartezeit ca. vier Wochen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass, soweit es sich um eine Ersttitulierung von Unterhaltsansprüchen handelt, der Unterhaltsschuldner, der zu einer freiwilligen Titulierung bereit ist, Unterhaltszahlungen leistet, auch wenn diese (vorläufig) noch nicht in vollstreckbarer Form anerkannt wurden.
Zu 2 - 4:
Unterhaltsvorschusskasse
2.
Im Jahr 2000 wurde in 1344 Fällen Unterhaltsvorschuss ausbezahlt. Davon wurden in 930 Fällen Unterhaltsansprüche gegenüber den Unterhaltsverpflichteten geltend gemacht.
3. Im Jahr 2000 wurden DM 6.251.584 an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Einnahmen bei der Unterhaltsvorschusskasse betrugen DM 845.583. Grund für die eher geringen Einnahmen ist vor allem die enge Personaldecke bei der Unterhaltsvorschusskasse. Im Interesse der Betroffenen werden dort vorrangig Anträge auf Unterhaltsvorschuss bearbeitet.
4. Es wurden keine Strafanzeigen erstattet.
Beistandschaften
2. Das Jugendamt hat im Rahmen von Beistandschaften im Jahr 2000 in rund 5000 Fällen Unterhaltsansprüche von Kindern und Jugendlichen geltend gemacht.
3. Im Jahr 2000 wurden insgesamt DM 7.533.425 DM (dies entspricht ca. 80 % des Jahressolls) an Unterhaltszahlungen eingenommen und weitergeleitet. Die Anzahl der Fälle, in denen geltend gemachter Unterhalt bezahlt wurde, wird statistisch nicht erfasst.
4. Im Jahr 2000 wurden 23 Strafanzeigen gem. § 170 StGB erstattet. Die Ursache für die eher geringe Anzahl liegt einerseits in der zeitaufwendigen Fertigung einer Strafanzeige, andererseits an den oft geringen Erfolgsaussichten aufgrund mangelnder finanzieller Leistungskraft der Unterhaltsschuldner. Das Gericht legt hierbei strenge Maßstäbe an.
Dr. Wolfgang Schuster