Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/10/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5712
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Schorn Stefanie (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Metke Christina (CDU), Benzinger Marc (CDU), Haug Marion (CDU), Stradinger Fred-Jürgen (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
11/21/2008
Betreff
Kinderland Leuze - noch kinderfreundlicher
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu dem Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Ziffer 1. Reduzierte Eintrittspreise für das Kinderland Leuze
Im Jahr 1998 wurde im Mineralbad Leuze nach Sanierung und Modernisierung der Kaltbadehalle und der Sauna eine neue Betriebs- und Preiskonzeption eingeführt. Nach dieser Konzeption gilt für alle Angebote des Leuze ein Eintrittspreis ohne Differenzierung, ob ein Badegast nur das Kaltwasser-, das Warmwasser- oder das Saunaangebot nutzt oder ob von allen Angeboten Gebrauch gemacht wird. Gesteuert wird diese Angebotsstruktur über eine Zeitstaffelung bei den Eintrittspreisen.
Das integrierte Betriebs- und Preiskonzept war in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich und brachte dem Mineralbad Leuze erhebliche Steigerungen der Besucherzahlen. Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Kinderlandes im Jahr 2006 erfolgte eine Modifizierung der Preisstruktur im Hinblick darauf, dass für Familien mit Kindern preisgünstige Möglichkeiten zum Besuch des Leuze Kinderlandes geschaffen werden sollten. Dies konnte erreicht werden, indem der bisherige ermäßigte Eintrittspreis für Kinder/ Jugendliche nochmals aufgeteilt wurde in einen Preis für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für Jugendliche/ Studenten ab dem Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
In diesem Zusammenhang wurde für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Preis für die 2 Stundenkarte um 1,50 EUR und für die 3 Stundenkarte um
1,90 EUR gesenkt. Die Ermäßigung für Kindereintritte liegt damit im Mineralbad Leuze bei rd. 50%, während in den übrigen Stuttgarter Bädern, entsprechend dem bestehenden Preisgefüge, die Ermäßigung für Kinder und Jugendliche 30 bis 35 % bezogen auf den Erwachsenenpreis beträgt.
Des Weiteren wurden mit der Eröffnung des Kinderlandes Leuze auch die Preise der Kleingruppenkarte (3 Stunden – und Tageskarte), die vorwiegend von Familien mit zwei oder mehr Kindern genutzt wird, um 3,40 EUR bzw. 6,50 EUR reduziert (vgl. GRDrs 1071/2005). Sie kostet derzeit bei einem 3-stündigen Badaufenthalt 20,50 EUR, der Tagespreis liegt bei 32 EUR. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt dadurch um 7,70 EUR bzw. um 10,80 EUR weniger, als wenn sie die entsprechenden Einzeleintrittskarten löst. Die Ermäßigung liegt bei 25 bis 27%. Besucht eine Familie mit drei Kindern das Bad, liegt die Einsparung bei 35 bis 37%.
Familien, die in Stuttgart wohnen, haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Familieneintritt oder die Kindereintritte über die städtische Familiencard zu bezahlen.
Die Einführung eines separaten Eintrittspreises zum Besuch des Kinderlandes kann aus betrieblichen Erwägungen nicht befürwortet werden. Zum einen bestehen mit den o.g. Tarifen bereits hohe Ermäßigungsregelungen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter ausgedehnt werden sollten. Zum anderen würde eine solche Regelung das bestehende sehr erfolgreiche Preiskonzept des „All-inclusive“ Angebotes auch für die anderen Bereiche in Frage stellen. Darüber hinaus wären erhebliche Investitionskosten zur Abtrennung des Kinderbereiches und Schaffung entsprechender Kontrollmöglichkeiten über einen separaten Zugang wie zusätzliche Drehkreuzanlagen etc. erforderlich.
Ergänzend sei angemerkt, dass von Familien in der Regel nicht nur das Angebot des Kinderlandes genutzt wird. Vielmehr besuchen diese im Sommer oftmals auch den Freibereich oder im Winter die Warmbadehalle. Oftmals teilen sich die Eltern die Aufsicht über ihre Kinder und ein Elternteil nutzt dann auch die sonstigen Angebote des Leuze (Sauna, Warmbadehalle etc.).
2. Erweiterung der kleinkindgerechten Ausstattung im Kinderland Leuze
a) Erweiterung um wasserfeste Laufställe
Im Kinderland selbst steht neben der Stillecke eine in die Wärmebänke eingelassene Vertiefung als Laufstall zur Verfügung (siehe Anlage 1). Das Angebot wird bisher nur sehr selten genutzt. Für den Umkleidebereich und/ oder den Vorraum des Duschbereiches im Kinderland wurde bisher von den Badegästen ein solches Angebot noch nicht nachgefragt.
Die Kur- und Bäderbetriebe werden jedoch hierzu in den kommenden Wochen nochmals Eltern ansprechen. Sollte eine entsprechende Ausstattung gewünscht werden, ist dies kurzfristig realisierbar. Die Kosten für einen wasserfesten Laufstall liegen in der Größenordnung um 500 EUR.
b) Erweiterung um einen Wickeltisch im Umkleidebereich
In dem zum Kinderland gehörenden Umkleidebereich ist ein Wickeltisch vorhanden (siehe Anlage 2).
3. Bereitstellung von Buggys im Eingangsbereich des Kinderlandes
Die Wegstrecke vom Eingangsbereich des Kinderlandes, wo aus Hygienegründen die Kinderwagen zurück gelassen werden müssen, bis zum Badbereich beträgt in etwa 10 m. Im Badbereich selbst werden die Buggys nicht mehr benötigt, da die Kinder mit ihren Eltern das Spiel- und Badeangebot nutzen.
Die Bereitstellung von Bad-Buggys würde zunächst das Platzangebot zum Abstellen der eigenen Kinderwagen einschränken. Des Weiteren müsste für diese „Leih-Kinderwagen von Badseite aus ein erhöhter Instandhaltungs- und aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht Überprüfungsaufwand betrieben werden. Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr, dass die für die Beförderung der Kinder genutzten Bad-Buggys dann oftmals irgendwo im Kinderland abgestellt und dort zum Sicherheitsrisiko (Stolperfallen) werden. Es müsste ständig vom Personal „nachgeräumt“ werden.
Auch zu diesem Thema wurde bisher von Seiten der Eltern keine Anforderung gestellt. Die Kur- und Bäderbetriebe werden jedoch die Situation beobachten und ggf. nach Lösungen suchen, sofern sich ein berechtigter Bedarf abzeichnen sollte.