Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO 1102-00
GRDrs 178/2001
Stuttgart,
02/16/2001



Videoüberwachung im öffentlichen Raum;
Beschaffung der Erstausstattung und Übernahme der laufenden Unterhaltungs- und Modernisierungskosten für die Kameras




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
07.03.2001
08.03.2001



Beschlußantrag:

1. Der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart als Modellstadt, gemeinsam mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II, an einem landesweiten Projekt zur Kameraüberwachung im öffentlichen Raum wird zugestimmt.

2. Der Anbringung von Kameras im Bereich Rotebühlplatz wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Jahr nach der Inbetriebnahme der Videokameras über die Ergebnisse der Videoüberwachung zu berichten.

4. Die Kosten für die Anschaffung der Kameras sowie die Kosten der Übertragungstechnik von insgesamt 308.000 DM sind im Haushaltsjahr 2001 im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.1000.9510.000, VKZ 0200, Polizei, Videoüberwachung, zu decken.

5. Bei der o. g. AHSt. wird im Haushaltsjahr 2001 eine außerplanmäßige Ausgabe von 308.000 DM zugelassen. Die außerplanmäßige Ausgabe wird im Haushaltsjahr 2001 durch Sperrung von 308.000 DM bei AHSt 1.900.0410.000, Schlüsselzuweisungen vom Land, gedeckt.

6. Die Kosten für die Beschaffung und die Anbringung der Hinweisschilder von 10.000 DM sind im Haushaltsjahr 2001 im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.6300.9511.000, VKZ 0970 Gemeindestraßen, Allg. Verkehrseinrichtungen – PS-Nr. Z/66.0970.6300.6611.0042 – zu decken.


Begründung:


Die Änderung des Polizeigesetzes durch den Landtag von Baden-Württemberg ermöglicht die Überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten mit Videokameras. Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass die Videoüberwachung ein Mittel zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und effektiven Kriminalprävention ist. Die Verwaltung schlägt deshalb nach Abstimmung mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II die Videoüberwachung am Rotebühlplatz vor, um Erfahrungen zu sammeln.

Der Rotebühlplatz erstreckt sich von der Unterführung König-/Marienstraße, Verteilerebene bis zum Rotebühlplatz einschließlich der dortigen Verteilerebene und der unterirdischen Haltestellenbereiche. Eine Kamera wird am Abgang Calwer Platz zur Verteilerebene Rotebühlplatz angebracht, zwei Kameras auf der Verteilerebene, so dass der gesamte Bereich der Passage einschließlich der Abgänge zu den Gleisanlagen erfasst wird. Eine Kamera wird in der Unterführung König-/Marienstraße, Verteilerebene, angebracht. Die Eigentümer der betroffenen Bereiche wurden, soweit es sich nicht um städtische Flächen handelt, unterrichtet und haben keine Einwände gegen das Anbringen der Kameras. In die Überwachung wird die Unterführung Büchsenstraße nicht miteinbezogen. Für die Überwachung der unmittelbaren Haltestellenbereiche sind die jeweiligen Verkehrsträger selbst verantwortlich. Die Kameras an der SSB-Haltestelle “Rotebühlplatz/Stadtmitte” können bei Bedarf im Führungs- und Lagezentrum der Landespolizeidirektion Stuttgart II aufgeschaltet werden.

Diese Maßnahme dient der Unterstützung der bisherigen Anstrengungen von Stadtverwaltung und Landespolizeidirektion Stuttgart II in diesem Bereich. Der Platz wurde nach Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik und den Erfahrungen der örtlichen Polizeidienststellen ausgewählt. Die gesetzliche Voraussetzungen als Kriminalitätsbrennpunkt liegen vor.

Ein Jahr nach Beginn der Überwachung erfolgt eine Auswertung der bis dahin bekannten Ergebnisse. Soweit sich daraus positive Entwicklungen im Bereich des Rotebühlplatzes ergeben, ist beabsichtigt, ggf. Kameras an anderen Kriminalitätsbrennpunkten Kameras anzubringen.

Die Anbindung der Kameras ist im Führungs- und Lagezentrum der Landespolizeidirektion Stuttgart II vorgesehen, da nur so unmittelbar auf Erkenntnisse aus der laufenden Überwachung reagiert und Einsatzkräfte gezielt gesteuert werden können.

Die Stadtverwaltung schafft die Kameras und die notwendige Übertragungstechnik an und stellt sie der Landespolizeidirektion Stuttgart II zur Verfügung. Gleichzeitig kommt die Stadt für die laufenden Übertragungskosten auf. Das Land Baden-Württemberg trägt die laufenden Personalkosten der bei der Überwachung eingesetzten Beamten sowie die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für die Monitore und die Aufzeichnungsgeräte. Daneben trägt das Land auch notwendige Umbaukosten für die Räumlichkeiten, in denen die Überwachungsmonitore untergebracht werden.

Die grundsätzlichen Belange des Datenschutzes wurden bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt. Das Projekt wurde mit den Datenschutzbeauftragten der Stadt und der Landespolizeidirektion Stuttgart II abgestimmt.

Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Anschaffung der Videokameras und der dazu gehörigen Ausrüstung für die Überwachung im Bereich Rotebühlplatz belaufen sich nach derzeitigen Berechnungen auf 307.718 DM.

Für die Unterhaltung und Wartung der Geräte in diesem Bereich sind 17.600 DM jährlich erforderlich. Nach dem Angebot der NWS errechnet sich dieser Betrag als Pauschale aus den Anschaffungskosten der Sachmittel, multipliziert mit 12%. Die Kosten für die Unterhaltung und Wartung der Kameras werden durch AHSt. 1.1000.6210.000, Polizei, Verkehrsüberwachungsanlagen übernommen.

Die erforderlichen Schilder, mit denen auf die überwachten Bereiche hingewiesen wird, kosten einschließlich Montage ca. 10.000 DM.


Beteiligte Stellen

Referat R
Referat F
Referat St
Referat T
Referat WK
Datenschutzbeauftragter 14-D zur Kenntnis
Landespolizeidirektion Stuttgart II zur Kenntnis


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Jürgen Beck
Bürgermeister


Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 178/2001

1. Die Innenminister des Bundes und der Länder haben bei ihrer Frühjahrskonferenz 2000 übereinstimmend die “Kameraüberwachung im öffentlichen Raum” als wichtiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Kriminalprävention beschlossen. Die Beratungen gingen auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück.

2. Kriminalitätsbrennpunkt im Sinne des geänderten Polizeigesetzes sind Örtlichkeiten, an denen die Kriminalität sich deutlich von anderen Orten abhebt. Dies sind Orte, an denen sich erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen. Gleichzeitig muss die Videoüberwachung zur Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an diesen Orten erforderlich sein. Dies kann nur bejaht werden, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte der bisherigen tatsächlichen Geschehnisse an diesen Orten die Erwartung gerechtfertigt ist, dass dort in Zukunft ohne zusätzliche Maßnahmen der Polizei weitere Straftaten begangen werden.

3. Erfahrungen mit der Kameraüberwachung in Großbritannien, aber auch in deutschen Städten haben gezeigt, dass die Kriminalität in den überwachten Bereichen erheblich zurückgeht. Selbst die zu befürchtenden Verdrängungseffekte sind nach diesen Erfahrungen weitgehend ausgeblieben. Es kam sogar zu positiven Entwicklungen über den überwachten Bereich hinaus, soweit die Kameraüberwachung von polizeitaktischen Maßnahmen begleitet wurde.

4. Die Kameraüberwachung ist auch in Stuttgart eine wichtige und wesentliche Ergänzung der bisherigen kriminalpräventiven Maßnahmen der Stadtverwaltung und der Landespolizeidirektion Stuttgart II. Die Überwachung ist nur als gemeinsames Projekt sinnvoll, da die Stadtverwaltung nur dadurch Einfluss auf die überwachten Bereiche nehmen kann. Das Polizeigesetz geht von einer engen Verzahnung der polizeibehördlichen Aufgaben mit dem Polizeivollzugsdienst aus, so dass nur durch ein gemeinsames Projekt eine effektive Aufgabenerledigung möglich ist. Dies zeigt auch die Gesetzesänderung.

5. Die Überwachung und Aufzeichnung ist rund um die Uhr vorgesehen, beschränkt sich in der Regel jedoch auf Übersichtsaufnahmen, die eine Identifizierung von Personen nicht ermöglichen. Von der Zoommöglichkeit wird grundsätzlich von den beobachtenden Beamten Gebrauch gemacht, wenn sich Anhaltspunkte für eine Straftat, eine erhebliche Ordnungswidrigkeit oder polizeilich relevante Ordnungsstörungen ergeben. Zudem erfolgt die Überwachung offen, das heißt die Kameras sind offen angebracht, auf die überwachten Bereiche wird durch Schilder ausdrücklich hingewiesen und die Anbringung der Kameras wird durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Der Gewinn an Sicherheit überwiegt demnach den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bürgers.

6. Die Projektgruppe von Stadtverwaltung und Landespolizeidirektion Stuttgart II hat für das Stadtgebiet eine Auswertung durchgeführt. Dabei wurde auf Basis der polizeilichen Kriminalstatistik, konkretisiert durch die Erfahrungen der zuständigen Polizeidienststellen, der Rotebühlplatz als Platz ermittelt, der für eine Kameraüberwachung am besten in Frage kommt (vgl. Anlage 7). In die Auswertung einbezogen wurden die Daten der Kriminalstatistik von 1998 bis 2000 (erstes Halbjahr). Es wurden darüber hinaus nur Straftaten aus den Bereichen Straßen-, Gewalt-, Sexual- und Drogenkriminalität berücksichtigt, da gerade diese Straftaten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.

7. In Abstimmung mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II wertet die Stadtverwaltung ein Jahr nach Beginn der Maßnahme die bis dahin am Rotebühlplatz erzielten Ergebnisse aus. Der Erfahrungsbericht wird dem Gemeinderat vorgelegt. Soweit sich daraus positive Auswirkungen, beispielsweise auf die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, im Bereich des Rotebühlplatzes ergeben, ist beabsichtigt, danach gegebenenfalls Kameras an weiteren Kriminalitätsbrennpunkten anzubringen.

8. Bei der Finanzierung sieht das Land Baden-Württemberg eine gemeinsame Finanzierung zwischen den Gemeinden als Ortspolizeibehörden und der Polizei vor. Die Stadtverwaltung beschafft in diesem Rahmen die Sachausstattung, das sind die Kameras und die erforderliche Übertragungstechnik (Empfangsteile für Lichtwellenleiter, Multiplex-Bildübertragungsgeräte, Datenübertragungssysteme). Die Kosten dafür entsprechen den technischen Anforderungen, die sich aus den taktisch erforderlichen Ansprüchen für den Einsatz ergeben. Montage einschließlich der Verlegung der Daten- und Stromleitungen, Anpassungen und Spezialsoftware verteuern die Installation. Bei dem zunächst vorgesehenen Standort entfallen die Übertragungskosten, da die Datenübermittlung durch das städtische Leitungsnetz möglich ist. An anderen möglichen Standorten sind die Kosten für die Leitungskapazitäten teilweise erheblich, sofern sie von fremden Netzbetreibern zur Datenübertragung angemietet werden müssen.

9. Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen

10. Alternative Finanzierung
Anlage 2 zur GRDrs 178/2001

Kostenberechnung Videoüberwachung
Rotebühlplatz


    Objekt
    Einzelkosten
    Farbkamera
2710,-- DM
    Objektiv
4270,-- DM
    Kameragehäuse
6664,-- DM
    Anschlusskasten
6575,-- DM
    Schwenk-/Neigekopf
2550,-- DM
    Verkabelung
390,-- DM
    Wandkonsole
448,-- DM
    Montage der Kamera
1500,-- DM
    Empfangsteile Lichtwellenleiter
2580,-- DM
    Gesamt Kameraeinheit
27687,-- DM

    Objekt
Einzelkosten
Anzahl
Kosten Standort
Kosten gesamt
    Standort Rotebühlplatz
    Kameraeinheiten
27687,-- DM
4
110748,-- DM
    Deckenabhängungen
400,-- DM
4
1600,-- DM
    Kabelverlegung Lichtwellenleiter
141870,-- DM
    Stromanschluß
20000,-- DM
    Datenübertragungssystem
5000,-- DM
1
5000,-- DM
    Multiplex-Bildübertragungsgerät
28500,-- DM
1
28500,-- DM
    Gesamt Rotebühlplatz
307718,-- DM


Anlage 3 zur GRDrs 178/2001

Kostenaufstellung “Videoüberwachung im öffentlichen Raum”

    Kosten, die von der Stadt zu tragen sind:
    Kosten, die vom Land (Landespolizeidirektion Stuttgart II) zu tragen sind:
    Einmalige Kosten für Anschaffung und Montage:

    Standort Rotebühlplatz: 307718,--DM

    Anschaffung und Anbringen
    von Hinweisschildern: 10000,--DM


    Insgesamt: 317718,--DM


    Laufende Kosten:

    Dazu kommen jährliche Kosten für Unterhaltung und Wartung von 17600,--DM.
    Einmalige Kosten für Anschaffung und Montage:

    Anschaffungskosten für die technische Ausstattung des Führungs- und Lagezentrums (Monitore, Aufzeichnungsgeräte usw.)

    330000,--DM

    Umbaumaßnahmen: 200000,--DM

    Insgesamt: 530000,--DM



    Laufende Kosten:

    Wartung und Unterhalt: 39600,--DM
Anlage 4 zur GRDrs 178/2001

Landespolizeidirektion Stuttgart ll Stuttgart, 23.11.00
Az.: PA-0219.3-Video Stand: 22.11.2000
Sb.: Brucklacher / Nürnberger




Konkreter Ablauf der Videoüberwachungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LPD Stuttgart II



Die Videokameras liefern rund um die Uhr “live-Bilder" ins Führungs- und Lagezentrum (FLZ). Dort erfolgt dann eine "live-Überwachung" durch die VideosachbearbeiterInnen(VSB) des FLZ.

Bei erkannten relevanten Sachverhalten (Straftaten, aber auch Gefahrenlagen) erfolgt der sofortige Einsatz von Interventionskräften per Funk. Dies sind sofort zur Verfügung stehende Polizeikräfte, z. B. Kräfte eines Polizeireviers, der Einsatzhundertschaft, der Bereitschaftspolizei oder anderer Dienststellen. Diese Information erhält der Videosachbearbeiter durch den Einsatzleitrechner mittels einer ständig aktualisierten Kräfteübersicht.

Durch die ständige Videoüberwachung wird ermöglicht, dass der VSB diese Informationen sofort den Interventionskräften zur Verfügung stellt, die getätigten Maßnahmen dokumentiert und ggfs. weitere Interventionskräfte hinzuzieht.

Insgesamt übernimmt er die taktische Einsatzleitung dieses Videoeinsatzes samt der erforderlichen Verständigungsmaßnahmen.

Zur genaueren Analyse des beobachteten Geschehens steht dem VSB ein digitaler Kurzzeitspeicher mit Echtzeitbildern (25 Bilder pro Sekunde) zur Verfügung. Dieser Kurzeitspeicher wird automatisch nach einer Stunde überschrieben. Die Daten werden in einem Langzeitspeicher gemäß der gesetzlichen Vorgaben 48 Stunden archiviert (mit 5 - 6 Bildern pro Sekunde) und anschließend ebenfalls automatisch überschrieben. Um diese Bilder (im Kurz- wie im Langzeitspeicher) als Beweismittel in ein mögliches Strafverfahren einzubringen, kann der VSB diese Daten auf handelsübliche Videokassetten überspielen und der sachbearbeitenden Polizeidienststelle zur Verfügung stellen.

Ähnlich wird bei der rückwirkenden Auswertung für nachträgliche Strafanzeigen verfahren. Durch ein internes Berichtswesen wird sichergestellt, dass sämtliche Handlungen des VSB protokolliert werden.

Anlage 7 zur GRDrs 178/2001

Landespolizeidirektion Stuttgart II Stuttgart, 10.01.2001
Az.: PA-0219.3-Video Sb.: Brucklacher / Nürnberger



Qualifizierung des Rotebühlplatzes als Kriminalitätsbrennpunkt


1. Definition Kriminalitätsbrennpunkt

Der neu ins Gesetz eingefügte § 21 Abs. 3 PolG BW bezieht sich bzgl. der Begriffsdefinition eines Kriminalitätsbrennpunktes auf § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG BW. Danach sind dies Örtlichkeiten, die sich hinsichtlich ihrer Kriminalitätsbelastung deutlich von anderen Orten abheben, d.h. Orte, an denen sich erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben.

Diese Örtlichkeiten sind nicht gleichbedeutend mit den sogenannten "Angsträumen", wie z. B. Unterführungen, die nur nach der subjektiven Einschätzung von Bürgern ein Kriminalitätsbrennpunkt sind. Es sind vielmehr Örtlichkeiten gemeint, an denen sowohl nach den objektiven (polizeiliche Kriminalstatistik) als auch nach den subjektiven (Erfahrungen der zuständigen Polizeidienststellen) Kriterien der gesetzlich geforderte Begriff “Kriminalitätsbrennpunkt" erfüllt wird.


2. Konkrete Auswahl möglicher Kriminalitätsbrennpunkte in der LH Stuttgart

Die Auswahl des Rotebühlplatzes erfolgte nach objektiv messbaren Kriterien auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter Einbeziehung von subjektiven Kriterien (Einschätzungen / Erfahrungen der örtlichen Polizeidienststellen; Bedeutung der Örtlichkeit für das öffentliche Leben) in enger Abstimmung zwischen der Landespolizeidirektion Stuttgart II und der Stadtverwaltung.

Die gezielte PKS-Auswertung der Jahre 1998, 1999 und 2000 (Halbjahresstatistik) nach den Delikten Raub, Körperverletzung, Btm-Delikte, Sachbeschädigung, Sexualdelikte, Taschendiebstahl, Kfz-Aufbruch; also Delikte der Straßen-/Gewalt-/Sexual-/Btm-Kriminalität) ergab, dass der Rotebühlplatz den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht. In die Auswertung einbezogen wurden nur "präventable Delikte", d.h. Straftaten, bei denen es zwischen dem Täter und dem Opfer bzw. einer Sache zu einer Interaktion kam. Die Handlung des Täters muss (visuell) erkennbar sein. Außerdem wurden Delikte gewählt, die in der Regel eine hohe Beunruhigung in der Bevölkerung auslösen, so dass eine entsprechende Prävention in der Bevölkerung spürbar ist.


3. Priorisierung des Rotebühlplatzes

Für den Rotebühlplatz spricht seine Bedeutung als zentral gelegenes öffentliches Verkehrsbauwerk mit einer Einkaufspassage. Der Zustand und die Sicherheit des Rotebühlplatzes sind zudem seit Jahren Gegenstand der öffentlichen Diskussion.
Der Platz bietet als Modell auch die Möglichkeit Erfahrungen bezüglich oberirdisch und unterirdisch angebrachter Videokameras zu sammeln.


4. Kriminalitätsbelastung Rotebühlplatz

1998
1999
2000 (erstes Halbjahr)
    Raubstraftaten
29
12
9
    KV-Delikte
67
43
20
    Btm-Delikte
312
184
80
    Sachbeschädigung
24
24
7
    Sexualdelikte
4
0
2
    Taschendiebstahl
13
21
13
    KfZ-Aufbruch
30
45
6