· die Abtretung der für den Ausbau der Spielberger Straße erforderlichen Flächen und
· die Übernahme der Erschließungskosten für den Ausbau der Spielberger Straße
Die Baugenossenschaft, die den Realisierungsbereich erworben hat, hat sich im städtebaulichen Vertrag zum Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung verpflichtet. Aus dem neubebauten Gebiet entsteht jedoch nur ein Bedarf für zwei Gruppen. Die zusätzlichen beiden Gruppen sollen den außerhalb des Plangebietes bestehenden Bedarf decken. Die Baugenossenschaft erhält als Ausgleich für die Erstellung dieser beiden zusätzlichen Gruppen eine entsprechend höhere Miete für die Kindertagesstätte.
Durch die Veräußerung von nicht mehr benötigten Teilflächen der Flurstücke 3178/7 und 2920, in Summe ca. 50 m², werden geringe Einnahmen erzielt. Die Höhe der Einnahmen kann erst nach der Grundstücksbewertung beziffert werden.
Beteiligte Stellen Referate JB, T, WFB, OB/82 Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Entwurf des Bebauungsplans vom 2. Mai 2017 3. Textteil des Bebauungsplans vom 2. Mai 2017 4. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2017 5. Anregungen der Behörden zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB 6. Anregungen der Öffentlichkeit zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB 7. Anregungen der Behörden zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB 8. Plan mit Darstellung des zukünftigen Geltungsbereiches vom 11. November 2016 9. Bebauungskonzept aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren vom 8. Juli 2014 10. Modellfoto aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren vom 8. Juli 2014 ……………………………………………………………………………………………………….. SW. Schützenswerte Daten Ausführliche Begründung: Übersicht: 1. Vorgang 2. Begründung und Umweltbericht 3. Abwägung der Anregungen 4. Finanzielle Auswirkungen 5. Stuttgarter Innenentwicklungsmodell 6. Umweltbelange 7. Auslegung 8. Flächenbilanz
Die Baugenossenschaft, die den Realisierungsbereich erworben hat, verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag zum Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung. Aus dem neubebauten Gebiet entsteht jedoch nur ein Bedarf für zwei Gruppen. Die zusätzlichen beiden Gruppen sollen den außerhalb des Plangebietes bestehenden Bedarf decken. Die Baugenossenschaft erhält als Ausgleich für die Erstellung dieser beiden zusätzlichen Gruppen eine vertraglich garantierte entsprechend höhere Miete für die Kindertagesstätte.