Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
GRDrs 475/2017
Stuttgart,
06/22/2017



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Spielberger Straße/Ludwigsburger Straße im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 254)
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.07.2017
18.07.2017
25.07.2017



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplanentwurf mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Spielberger Straße/Ludwigsburger Straße (Zu 254) vom 2. Mai 2017 und die Begründung mit Umweltbericht vom 2. Mai 2017 sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die im Lageplan vom 11. November 2016 (Anlage 8) rot dargestellte Fläche erweitert. Er ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird als Vollverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB weitergeführt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bis vor ca. zehn Jahren wurde das Plangebiet größtenteils durch eine Gärtnerei genutzt. Durch Umstrukturierungen im Gärtnereibetrieb ist das Flurstück 2923/3 frei. Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat das Grundstück erworben und beabsichtigt, dort Wohnbebauung zu errichten (Realisierungsbereich). Es können ca. 80 Wohneinheiten sowie eine viergruppige Kindertagesstätte entstehen. Diese Nutzung liegt in städtischem Interesse. Die Gärtnerei wird wie bisher im östlichen Bereich des Planungsgebietes (Entwicklungsbereich) weiter betrieben werden. Der Inhaber und Eigentümer der Flächen plant aber den Neubau eines Verkaufsgewächshauses im Südosten und beabsichtigt, die Wohnnutzung auf seinem Grundstück weiterzuentwickeln.

Voraussetzung für die Realisierung dieser Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, da kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und das Planungsgebiet zum Teil nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen ist.

Der Bebauungsplan wurde zunächst als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sieht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen der Innenentwicklung aber sehr kritisch (vgl. Urteil vom 4.11.2015 BVerwG 4 CN 9.14). Daher wurde das Bebauungsplanverfahren im März 2016 in ein Vollverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht umgestellt.

Zur Arrondierung des Baugebietes wird der dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegende Geltungsbereich mit dem Auslegungsbeschluss um eine 72 m² große Fläche an der Ludwigsburger Straße erweitert. Sie war bisher zur Verkehrsfläche der Ludwigsburger Straße und der Spielberger Straße zugehörig. Ein Teil dieser Fläche auf den Flurstücken 3178/7 und 2920 wird nicht mehr als Verkehrsfläche benötigt und ist schon heute an den Inhaber der Gärtnerei verpachtet. Diese Teilfläche kann daher im vorliegenden Bebauungsplan als Baufläche (Mischgebiet) ausgewiesen werden. Der Inhaber der Gärtnerei beabsichtigt, diese Teilfläche von der Landeshautstadt Stuttgart zu erwerben.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in zwei Stufen durchgeführt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung lagen in der Zeit vom 5. Dezember 2014 bis 9. Januar 2015 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sowie im Bezirksrathaus Zuffenhausen öffentlich aus. Am 17. Dezember 2014 fand ein Erörterungstermin in der Zehntscheuer Zuffenhausen statt.
Die dabei vorgebrachten Anregungen wurden, soweit erforderlich und geboten, im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Die Äußerungen der Beteiligten sind in der Anlage 6 mit einer Stellungnahme des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Das Bebauungsplanverfahren wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM) durchgeführt. Im Rahmen des SIM werden mit den Eigentümern des Realisierungs- und Entwicklungsbereiches städtebauliche Verträge geschlossen, in denen u.a. die
geregelt werden. Darüber hinaus werden 20 % der für Wohnen neu geschaffenen Geschossfläche für die Wohnbauförderung in den Förderprogrammen „Preiswertes Wohneigentum (PWE)“, „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME)“ und „Sozialmietwohnungen (SMW)“gesichert. Alternativ ist es möglich, für die Hälfte der Quote Sozialmietwohnungen zu erstellen. In diesem Fall kann für die Abdeckung der zweiten Hälfte der Quote zwischen dem Programm PWE oder MME frei gewählt werden.

Die Baugenossenschaft, die den Realisierungsbereich erworben hat, hat sich im städtebaulichen Vertrag zum Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung verpflichtet. Aus dem neubebauten Gebiet entsteht jedoch nur ein Bedarf für zwei Gruppen. Die zusätzlichen beiden Gruppen sollen den außerhalb des Plangebietes bestehenden Bedarf decken. Die Baugenossenschaft erhält als Ausgleich für die Erstellung dieser beiden zusätzlichen Gruppen eine entsprechend höhere Miete für die Kindertagesstätte.

Durch die Veräußerung von nicht mehr benötigten Teilflächen der Flurstücke 3178/7 und 2920, in Summe ca. 50 m², werden geringe Einnahmen erzielt. Die Höhe der Einnahmen kann erst nach der Grundstücksbewertung beziffert werden.



Beteiligte Stellen

Referate JB, T, WFB, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Entwurf des Bebauungsplans vom 2. Mai 2017
3. Textteil des Bebauungsplans vom 2. Mai 2017
4. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2017
5. Anregungen der Behörden zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
6. Anregungen der Öffentlichkeit zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
7. Anregungen der Behörden zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
8. Plan mit Darstellung des zukünftigen Geltungsbereiches vom 11. November 2016
9. Bebauungskonzept aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren vom 8. Juli 2014
10. Modellfoto aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren vom 8. Juli 2014

………………………………………………………………………………………………………..

SW. Schützenswerte Daten


Ausführliche Begründung:

Übersicht:
1. Vorgang
2. Begründung und Umweltbericht
3. Abwägung der Anregungen
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Stuttgarter Innenentwicklungsmodell
6. Umweltbelange
7. Auslegung
8. Flächenbilanz


2. Begründung und Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans gem. § 9 Abs. 8 BauGB

Die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung sind in der Begründung und im Umweltbericht vom 2. Mai 2017 dargestellt. Auf sie wird Bezug genommen (siehe Anlage 4).



3. Abwägung der Anregungen

4. Finanzielle Auswirkungen
5. Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)


6. Umweltbelange
Durch den Landesnaturschutzverband wurde in seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2015 eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine Artenschutzuntersuchung gefordert. Diese Untersuchungen wurden durchgeführt. 7. Auslegung

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans vom 2. Mai 2017, der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan werden folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt:

Stellungnahmen, die während des Verfahrens abgegeben wurden
Die in den Stellungnahmen genannten Umweltbelange sind unter Punkt 6 aufgelistet.

Gutachten
Darüber hinaus werden der Plan mit der Darstellung des zukünftigen Geltungsbereiches vom 11. November 2016 (Anlage 8) sowie Bebauungskonzept und Modellfoto aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren vom 8. Juli 2014 (Anlagen 9 und 10) öffentlich ausgelegt.


8. Flächenbilanz

Gesamtfläche des Geltungsbereichs: 13 298 m²

Allgemeines Wohngebiet (WA): 7 577 m²

Mischgebiet (MI): 3 504 m²

Verkehrsfläche: 1 799 m²

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: 418 m²




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