Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 522/2018
Stuttgart,
06/22/2018



Neubau der Kindertagesstätte am Krankenhaus Bad Cannstatt
Raumprogramm- und Projektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Krankenhausausschuss
Einbringung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.06.2018
17.07.2018
18.07.2018
20.07.2018



Beschlußantrag:

1. Dem vorliegenden Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau der 4-zügigen Betriebskindertagesstätte am Standort Krankenhaus Bad Cannstatt und der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) von COAST Office Architecture, ergänzt um zusätzliche Kosten in den Bereichen Erschließung und Küchenausstattung, mit Gesamtkosten von 4.360.000 EUR wird zugestimmt.

2. Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenschätzung vom 05.03.2018 die HOAI-Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und Teile von Leistungsphase 7 bis Baubeschluss durchzuführen.

3. Die Planungskosten werden aus Mitteln des Wirtschaftsplans 2018/2019 finanziert.

4. Das Klinikum Stuttgart wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen.




Begründung:


Anlass

Die drei Personalwohngebäude Prießnitzweg 18, 20 und 22 werden im Zuge der Umstrukturierung der Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart abgebrochen und durch Neubauten ersetzt (GRDrs 725/2017). Dadurch wird es notwendig, die derzeit im Gebäude Prießnitzweg 18 untergebrachte Betriebs-Kita zu verlegen.

Beschreibung des Bauvorhabens

1. Lage des geplanten Neubaus

Die Überprüfung möglicher Varianten hat ergeben, dass der Standort Baumannweg 16 für die neue Betriebs-Kita am besten geeignet ist, weil er sich unmittelbar am Krankenhaus Bad Cannstatt und den neu zu errichtenden Personalwohngebäuden befindet, dennoch aber eine zurückgezogene Lage am Gewann Galgenberg bietet.

Folgende Kriterien sind vom neuen Standort zu erfüllen:

- Unterbringung von vier Kita-Gruppen,
- Umsetzung des pädagogischen Konzepts,
- Aufnahme von Inklusionskindern,
- Barrierefreiheit,
- Betriebsgenehmigungsrelevante Anforderungen (KVJS, UKBW etc.),
- Betriebsorganisatorische Einbindung,
- Bebauungsplan „Espan (Krankenhaus Bad Cannstatt)“ von 1970.

Die Untersuchung ergab, dass durch einen Umbau des vorhandenen mehrgeschossigen Seminargebäudes Baumannweg 16 die für die Kita zu erfüllenden Kriterien nicht erreicht werden können. Um Barrierefreiheit, Betreuung von Inklusionskindern sowie Brandschutz optimal abbilden zu können, wurde die Planung eines eingeschossigen Neubaus weiterverfolgt.


2. Raumprogramm, Flächen
2.1 Raumprogramm

Am neuen Standort können neben den beiden Kita-Gruppen aus der bisherigen Kita Prießnitzweg 18 auch die Außengruppe aus dem Personalwohngebäude im oberen Hoppenlauweg 10 integriert werden. Dadurch können im Hoppenlauweg zusätzliche Wohnraumkapazitäten gewonnen werden. Zur Deckung des bestehenden Bedarfs an Kita-Plätzen soll eine vierte Kita-Gruppe neu hinzukommen. Das Konzept der neuen Betriebs-Kita am Krankenhaus Bad Cannstatt sieht ferner die Aufnahme von Inklusionskindern vor.

Vorgesehene Kita-Gruppenstruktur:
- 2 Gruppen 0-3 Jahre 10 Kinder
- 2 Gruppen 2-6 Jahre 15 - 20 Kinder
insgesamt ca. 60 Kinder

Das zu errichtende Gebäude wird eingeschossig mit einer Teilunterkellerung ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume der Kita sowie die dazugehörige Aufbereitungsküche und der Hauswirtschaftsbereich. In der Teilunterkellerung befinden sich die notwendigen Räume für die Haustechnik mit separatem Außenzugang (kein Durchgang zur Kita).

Das detaillierte Raumprogramm „Soll“ und „Ist“ ist in der Anlage 1, die Grundrisse und Gebäudeansichten in Anlage 2 dargestellt.

2.2 Erschließung, Baugrundstück

Das Grundstück liegt am Ende des Baumannwegs. Neubau und Außenanlagen werden über den Baumannweg erschlossen. Es ist eine getrennte Zuwegung für Eltern, Kinder, Mitarbeiter sowie für die Ver- und Entsorgung vorgesehen. Eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrrad-Stellplätzen wird sichergestellt.

2.3 Außenanlagen

Der Kita ist eine Außenanlagenfläche von ca. 530 m² zugeordnet. Aufgrund der starken Hanglage ist eine Abfangung des Geländes mittels Stützwänden erforderlich. Eine extensive Dachbegrünung ist vorgesehen.


3. Energiekonzept

Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf QP um mindestens 30 % und genügt den städtischen Vorgaben (GRDrs 165/2010). Eine deutliche Unterschreitung der genannten Mindestvorgaben ist erwünscht. Deshalb wird untersucht, ob die Kindertagesstätte als Plusenergiegebäude errichtet werden kann.

Das energetische Konzept ist noch zu entwickeln und mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen. Die Ergebnisse und das energetische Datenblatt werden mit der Vorlage zum Baubeschluss vorgelegt.



4. Projektabwicklung
4.1 Zeitplan

Der Bauantrag soll nach dem Gremienbeschluss eingereicht werden. Mit der Ausführungsplanung (LPH 5) sowie den Leistungsphasen 6, 7 soll nach Eingang der Baugenehmigung begonnen werden. Gemäß Rahmenterminplan erfolgt die Gesamt-Fertigstellung des Gebäudes inklusive Außenanlagen bis zum Juni 2021.

4.2 Projektorganisation

Die HOAI-Leistungen (Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik) werden durch den Generalplaner Coast Office Architecture aus Stuttgart erbracht.

Die Projektsteuerung erfolgt ohne externen Projektsteuerer durch das Klinikum Stuttgart, Servicecenter Bau und Engineering.

5. Kosten, Finanzierung

Die Kosten für die Baumaßnahme und die technische Ausstattung betragen nach der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) von COAST Office Architecture, ergänzt um zusätzliche Kosten in den Bereichen Erschließung und Küchenausstattung 4.360.000,- €. Dieser Betrag steht im Wirtschaftsplan 2018/2019 des Klinikums auch zur Verfügung.

Die Baumaßnahme ist förderfähig. Vom Klinikum Stuttgart werden Landesfördermittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ in Höhe von 225.000 € beantragt.


Referat StU hat mitgezeichnet. Der Personalrat des Klinikums ist in die Planungen eingebunden.






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen
1 Flächen- und Kubaturberechnung, Raumprogramm
2 Lageplan, Grundrisse, Gebäudeansichten




Finanzielle Auswirkungen




Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen





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