Protokoll:
Krankenhausausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
11
3
Verhandlung
Drucksache:
20/2018
GZ:
OB
Sitzungstermin:
16.03.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende, die Herren Dr. Hewer, Prof. Dr. Jürgensen, Kilz (alle KS)
Protokollführung:
Frau Atzrott
pö
Betreff:
Klinikum Stuttgart
Neubau Katharinenhospital (ehemals ZNB+)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 05.03.2018, GRDrs 20/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Weiterentwicklung des Projekts ZNB (Zentraler Neubau) und der Umbenennung in "Neubau Katharinenhospital" wird Kenntnis genommen.
2. Haus F
Der Fortschreibung des Budgets von Haus F auf brutto 151.172.437 Euro (ohne betriebsbedingte Ausstattung) wird zugestimmt.
3. Haus G
a) Dem aktualisierten Raum- und Funktionsprogramm 2.0 von Haus G sowie der Fortschreibung des Budgets auf brutto 67.230.600 Euro (ohne betriebsbedingte Ausstattung) wird zugestimmt.
b) Das Klinikum wird ermächtigt, die Weiterplanung und die Ausschreibung des Neubaus von Haus G als "Planen und Bauen"-Projekt (vgl. GRDrs 390/2012) bis zum Bau- und Vergabebeschluss vorzunehmen. Die vorbereitenden Maßnahmen erfolgen durch Einzelvergaben.
4. Haus A und B
a) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, bei den Häusern A und B die Planungen als Neubau bei gleichzeitigem Entfall von Haus I mit den Gesamtkosten von brutto 263.240.000 Euro (ohne betriebsbedingte Ausstattung) weiterzuverfolgen.
b) Das Klinikum Stuttgart wird beauftragt, für die Häuser A und B ein Raum- und Funktionsprogramm zu erstellen, mit dem Land abzustimmen und den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
c) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, die Projektvorbereitungsarbeiten bis zum Planungsbeginn für Neubau Haus A und B durchzuführen.
5. Haus E
Das Klinikum Stuttgart wird beauftragt, für ein Haus E "groß" ein Nutzungskonzept und ein Raum- und Funktionsprogramm zu erstellen und den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Betriebsnotwendige Ausstattung
Der Fortschreibung des Budgets für die betriebsnotwendige Ausstattung der Häuser F, G, A und B auf brutto 17.670.000 Euro wird zugestimmt. Für die beiden Varianten Haus E sind entsprechende Kostenschätzungen für die betriebsnotwendige Ausstattung bis zur Entscheidung über die auszuführende Variante vorzulegen.
7. Einzelmaßnahmen
a) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, die Planung für Vorabmaßnahmen und nachlaufende Maßnahmen mit einem Budget von brutto 20.400.000 Euro weiterzuverfolgen.
b) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, einen Teilbetrag in Höhe von brutto 17.900.000 Euro des unter a) genannten Budgets (20.400.000 Euro) für die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Vorabmaßnahmen vor Rückbau der Häuser A und AB vorzunehmen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, den gemeinderätlichen Gremien ein detailliertes Finanzierungskonzept vorzulegen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Der Antrag Nr. 84/2018 vom 15.03.2018 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Einleitende Bemerkungen von EBM Föll
Durch EBM
Föll
wird festgestellt, dass die Beschlussvorlage GRDrs 20/2018 eines der zentralen Themen des Klinikums Stuttgart (KS) behandle. Das Ganze komme für die Stadträtinnen und Stadträte nicht überraschend, weil man die entsprechenden Inhalte bereits im Dezember 2017 und im Februar 2018 im Lenkungskreis Bau, in dem auch Mitglieder des Gemeinderats vertreten seien, präsentiert habe. Der Vorsitzende fährt fort, zunächst wolle er selbst einige einleitende Bemerkungen vornehmen. Anschließend würden Herr Dr. Hewer sowie Herr Kilz und Herr Prof. Dr. Jürgensen (alle KS) die wesentlichen Inhalte des Bauprojektes vorstellen.
Zunächst kommt der Vorsitzende auf die Grundsatzentscheidungen zu sprechen, die mit dem Strukturellen Rahmenplan im Jahr 2004/2005 getroffen worden seien. Mit diesem Plan habe man die strategische Entscheidung gefällt, die Zahl der Standorte des KS von fünf auf zwei zu reduzieren. Diese strategische Entscheidung, die in Stuttgart-Berg und Stuttgart-Feuerbach gelegenen Häuser sowie das Bürgerhospital aufzugeben, sei aus heutiger Sicht zweifellos richtig gewesen und präge das weitere Vorgehen in maßgeblicher Weise. Seit dieser Grundsatzentscheidung seien bereits mehrere wichtige Schritte umgesetzt worden - so etwa der Neubau des Versorgungszentrums, der Neubau des Zentrums für Seelische Gesundheit am Krankenhaus Bad Cannstatt sowie der Neubau des Olgahospitals mit Frauenklinik am Standort Stuttgart-Mitte. Als vierter großer Schritt sei bislang noch die Entwicklung des Katharinenhospitals offen. Auch hier habe man bereits mit der Erstellung bestimmter Elemente begonnen - so etwa dem schon umgesetzten Neubau der Strahlentherapie und dem derzeit erfolgenden Neubau von Haus F, der bereits weit fortgeschritten sei. Von daher beginne man hier nicht bei "Null", habe aber jetzt noch einmal die Gelegenheit, die Planungen für das Katharinenhospital neu zu justieren. Dies müsse ohnehin geschehen, weil die Frage der Kostenfortschreibung im Raum stehe. Er habe, so EBM Föll, die neue Geschäftsführung des KS nach deren Amtsübernahme darum gebeten, die Bauplanung des Hauses dahingehend zu überprüfen, ob die bisherigen Planungsgrundlagen noch zeitgemäß seien. Hierbei habe man auch die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden medizinischen Entwicklungen und die eigene medizinische Zielplanung des KS, des Weiteren funktionale und bautechnische Fragen sowie ungelöste Risiken der bisherigen Bauplanung in den Blick genommen.
EBM Föll fährt fort, er sei der neuen Geschäftsführung und auch den neu Verantwortlichen im Bereich Bau sehr dankbar, dass sie das Ganze noch einmal mit einem "weiten Horizont" betrachtet hätten. Für die neuen Gebäude sei eine Betriebs- bzw. Funktionszeit von mindestens 30 bis 40 Jahren vorgesehen. Davor liege eine Bauzeit von beachtlicher Länge, weil man das Katharinenhospital im Vollbetrieb weiterführen müsse und deshalb nur abschnittsweise vorgehen könne. Was die Zeitdauer eines kompletten Neubaus des Hauses angehe, so unterscheide sich diese von der bisher veranschlagten Bauzeit nicht wesentlich. Es gelte sogar eher das Gegenteil, denn die bauzeitlichen Risiken seien nach Meinung der Verantwortlichen bei der bisherigen Planung deutlich höher. Dies werde Herr Kilz nachher noch genauer darlegen.
Ergebnis aller Überlegungen sei, dem Gemeinderat einen kompletten Neubau des Katharinenhospitals vorzuschlagen. Dies werde auch in der neuen Benennung des Projektes als "Neubau Katharinenhospital" deutlich, nachdem hier in der Vergangenheit verschiedene eher technische Bezeichnungen wie "ZNB+" oder "ZIM/ZOM" verwendet worden seien. Der neue Name bringe hingegen zum Ausdruck, dass man das Hospital, das im Jahr 2028 sein 200-jähriges Bestehen feiern werde, komplett neu errichten wolle. EBM Föll fährt fort: "Wir glauben, dass der von uns hier präsentierte Vorschlag die richtige Grundlage ist, damit das KS mit dem Katharinenhospital und dem Olgahospital am Standort Mitte auch in Zukunft das führende Krankenhaus in der Region Stuttgart sein wird - zum einen als Haus der Grundversorgung und zum anderen als Haus der Maximalversorgung mit entsprechenden medizinischen 'Leuchttürmen'." Der Vorsitzende kündigt an, im weiteren Verlauf der Sitzung noch näher über die geplante Finanzierung des Projekts informieren zu wollen. Zunächst werde den Ausschussmitgliedern jedoch das Neubauprojekt in seinen wesentlichen Zügen dargelegt.
Einleitende Bemerkungen von Herrn Dr. Hewer
Herr
Dr. Hewer
dankt zunächst für die Gelegenheit, "dieses große und für uns alle sowie die Stadt wichtige Projekt" den Ausschussmitgliedern vorstellen zu können. "Wir haben vor ziemlich genau einem Jahr - am 01.04.2017 - unser Amt angetreten. Und eines der ersten Dinge, die uns der Erste Bürgermeister mit auf den Weg gegeben hat, war: 'Schauen Sie sich bitte die Bauprozesse an.' Dies haben wir dann auch von Anfang an getan. Wir haben eine Bestandsaufnahme vorgenommen und sind dann zu der Überzeugung gelangt, dass wir diesen Bereich zusätzlich stärken sollten." Es sei anschließend gelungen, Frau Feindor, die bislang ein Krankenhaus-Neubauprojekt in Winnenden geleitet habe, an das KS zu holen und darüber hinaus Herrn Kilz als Chefkoordinator Bau zu gewinnen. "Es ist kein Geheimnis, dass wir mit Herrn Kilz in Berlin zusammengearbeitet haben. Ich darf Herrn Kilz insofern loben, als er das dortige, im Jahr 2016 eingeweihte Hochhaus im Zeit- und Kostenrahmen saniert und somit beste Referenzen hat. Außerdem waren wir von einer Zusammenarbeit auch überzeugt." Herr Kilz habe sein Amt am 01.07.2017 angetreten. Ab Juli 2017 habe man in einem sogenannten 100-Tage-Programm die bisherigen Bauplanungen einem kompletten Revirement unterzogen und dann im Herbst die eigenen Ideen vorgestellt, welche in der Präsentation im Lenkungskreis im Dezember 2017 gemündet hätten. In diesem seien bekanntlich auch Gemeinderatsmitglieder vertreten. In dieser Phase habe man vonseiten der Stadträtinnen und Stadträte aus allen Fraktionen außerordentlich große Unterstützung erfahren, so Herr Dr. Hewer. Hierbei habe es sowohl konstruktive als auch kritische Nachfragen gegeben. Insgesamt sei die Unterstützung aber sehr ausgeprägt gewesen, was er als eine starke Motivation empfinde. Entsprechend wolle er hierfür herzlich danken. Auch die kürzlich durch die Gemeinderatsfraktionen von CDU, 90/GRÜNE und SPD ergangenen Einladungen zu Veranstaltungen, in deren Verlauf sich die entsprechenden Stadträtinnen und Stadträte noch einmal ausführlich über das Bauprojekt informiert hätten, stellten für die Geschäftsführer sowie die Mitarbeiter des KS ein deutliches Signal dar.
Vortrag durch Herrn Kilz und Herrn Prof. Dr. Jürgensen
Herr
Kilz
erklärt einführend, die folgende Präsentation informiere im Wesentlichen über den vorgesehenen Neubau des Katharinenhospitals. Entsprechend habe man darauf verzichtet, die Geschichte der bisherigen Planung zu beleuchten oder auch die daran geübte Kritik im Detail wiederzugeben. Dies sei bereits in früheren Planungsstufen erfolgt, sodass man sich heute auf die Vorstellung des Neubaus konzentrieren wolle. Außer der Präsentation könnten die Ausschussmitglieder das in der Mitte des Sitzungssaales platzierte Modell des neuen Gebäudekomplexes als zusätzliche Informationsquelle nutzen. Später könne man auch noch einen kurzen Animationsfilm ansehen, der den Neubau aus der Perspektive eines niedrigen Hubschrauberfluges zeige.
Ausgangssituation:
Zur ersten Orientierung und Darstellung der Ausgangssituation verweist Herr Kilz auf Seite 2 der Präsentation. Das große Bild links zeige den Blick von oben auf das Baufeld mit der Baustelle des Hauses F. Das Gebäude befinde sich derzeit im Rohbau (siehe kleines Bild rechts) und werde im Wege eines Generalübernehmer-Modells betreut. Das große Bild zeige mittig einen bereits errichteten Modulbau. Weiter rechts davon sehe man Haus E. Im Hintergrund sei der große Riegel des Bettenhauses (Haus A und B) mit dem Hubschrauberlandeplatz erkennbar. Links davon an der unteren Ecke befinde sich Haus G. Im oberen Bereich schließlich sei noch das Olgahospital zu sehen.
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie:
Herr Kilz informiert, man sei im Lenkungskreis beauftragt worden, eine vertiefte Machbarkeitsstudie zu erstellen. Seite 3 der Präsentation zeige das Ergebnis dieser Studie bzw. den fertigen Neubau des Katharinenhospitals vom Stadtgarten aus gesehen. Die Möglichkeit einer Zwillingsbebauung an der Kriegsbergstraße werde durch die Bilder auf den Seiten 3, 16 und 22 der Präsentation verdeutlicht. Diese Variante würde den Gedanken des städtebaulichen Wettbewerbes wiederaufnehmen. Ganz wesentlich sei die Entwicklung einer Grünfuge, die von der Sattlerstraße bis hinunter zur Kriegsbergstraße reichen würde. "Das ist die Vision, die wir verfolgen, wenn wir dieses Projekt umsetzen", so Herr Kilz.
Er fährt fort, das Bild auf Seite 4 der Präsentation zeige Haus F aus einer anderen Perspektive. In den unteren Geschossen des Hauses würden Aufnahme-, Funktions- und Intensivbereiche untergebracht. In einem Zwischengeschoss werde es eine verkleinerte Technikebene geben. In den oberen Stockwerken würden sich vor allem Bettenstationen befinden und ganz oben ein Wahlleistungsbereich.
Das Bild auf Seite 5 der Präsentation zeige Haus G. Dieses werde von einem anderen Architekten geplant, was man auch am Entwurf erkenne. Dieses Gebäude verfüge über einen eigenständigen Eingangsbereich. Es sei auch nicht oberirdisch mit Haus F verbunden, sondern habe lediglich in den Untergeschossen eine Verbindung, die auch zu Lagerzwecken diene. In Haus G sei im Wesentlichen die Strahlentherapie mit den dazugehörigen Ambulanzbereichen untergebracht. Das Thema Strahlentherapie zeige sich auch in der Fassade, so Herr Kilz, denn diese enthalte einige Elemente, welche die Anforderungen an den Strahlenschutz widerspiegelten. Um den entsprechenden Anforderungen zu genügen, müsse man hier auch mit Barytbeton arbeiten. Bei einer der am Vortag stattgefundenen Präsentationen sei die Frage gestellt worden, warum man die Strahlentherapie nicht unterirdisch verortet habe. Da die entsprechenden Entscheidungen vor seinem Amtsantritt gefallen seien, so Herr Kilz, habe er sich hierzu noch einmal informiert. Tatsächlich sei zu einem früheren Zeitpunkt geplant gewesen, die Strahlentherapie im Souterrain unterzubringen. In diesem Fall stelle sich jedoch die Frage, wie dieser Funktionsbereich mit der dazugehörigen Bettenabteilung zu kombinieren sei. Da die Bettenstation nicht unterirdisch liegen solle, habe man sich entschlossen, Bettenabteilung und Funktionsbereich in zwei unmittelbar übereinanderliegenden Ebenen zusammenzufassen.
Herr
Prof. Dr. Jürgensen
ergänzt, es sei wichtig, dass Strahlentherapie und Nuklearmedizin im Verbund angesiedelt würden. Die entsprechenden Vorgaben seien durchaus sinnvoll. Da die nuklearmedizinischen Patienten (die mit strahlenden Isotopen behandelt würden) ohnehin tagelang von den anderen Bereichen abgeschottet seien, wäre ihre Unterbringung im Souterrain bzw. Keller eine Zumutung gewesen, was die Lichtverhältnisse bzw. die dadurch erzeugte Stimmung angehe. Um dem Patientenwohl besser zu dienen, sei neu geplant worden, den stationären Bereich und den damit verbundenen Funktionsbereich der Nuklearmedizin oberirdisch anzusiedeln.
Herr Prof. Dr. Jürgensen fährt fort, man baue nicht zum Selbstzweck, sondern der Krankenhausneubau habe eine enorme Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung in der Metropolregion Stuttgart. Darüber hinaus trage man auch Verantwortung für die Beschäftigten des KS und deren Arbeitsbedingungen. Es handle sich um Fachkräfte, deren Zahl knapp sei. Man müsse sie deshalb schonend und wertschätzend einsetzen und vor unnützen Wegen, Tätigkeiten mit zeitlichem Leerlauf und anderen Formen der Verschwendung schützen. Die vorliegende Planung leiste einen erheblichen Beitrag dazu, das medizinische Angebot zu verbessern und günstigere Arbeitsbedingungen zu schaffen. So sehe man zum Beispiel auf Seite 6 der Präsentation im Bild rechts oben orange eingefärbt die in der bisherigen Planung vorgesehene Zergliederung der OP-Bereiche, die sich über weite Flächen verteilten, während das Bild rechts unten (neue Planung) eine lange Spange räumlich unmittelbar aneinandergrenzender OP-Säle zeige, die über eine Brücke mit dem Olgahospital und den dortigen OP-Trakten verbunden seien. Eine räumliche Nähe bzw. kurze Wege gebe es auch zu den auf derselben Etage befindlichen Intensivstationen, die als große Verbundeinheiten geplant seien. Dies erhöhe auch die Patientensicherheit, denn jeder Transport und jede Fahrstuhlfahrt beinhalteten gewisse Risiken und seien daher möglichst zu vermeiden. Auch für Ärzte, Pflegekräfte und etwaiges Begleitpersonal seien kürzere Wege günstiger. Auf diese Weise gewährleiste man eine in hohem Maße funktionale und moderne Medizin, so Herr Prof. Dr. Jürgensen. Die genannten Beispiele stünden stellvertretend für viele weitere Themen, die man durch eine räumliche Neuordnung besser gestalten könne. Dadurch, dass funktional zusammengehörende Bereiche in Zukunft in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander angesiedelt seien, schaffe man Synergieeffekte.
Herr
Kilz
informiert weiter, man werde in zwei Bauabschnitten arbeiten (Seite 6 der Präsentation). In einem ersten Bauabschnitt werde man einen Gebäudekomplex mit 11 OP-Sälen errichten. In einem zweiten Bauabschnitt folge ein Komplex mit 9 OP-Sälen, sodass man hier auf Interimsmaßnahmen verzichten könne. Auch für den Bereich der Sterilgutversorgung bzw. dessen Aufrechterhaltung während der Bauarbeiten habe man nun eine viel bessere Lösung gefunden als die bisherige Planung vorgesehen habe.
Durch den Neubau werde man außerdem eine angemessene Liegendkrankenvorfahrt erhalten, so Herr Kilz. Angestrebt werde, diese im Inneren des Hauses in unmittelbarer Nähe der Notaufnahme sowie an einem der Aufzüge enden zu lassen.
Des Weiteren werde es einen neuen Hubschrauberlandeplatz geben, dessen Verortung auf dem Dach von Haus A geplant sei. Der neu geplante Landeplatz werde größer als der bisherige sein, weil zum einen die Anforderung bestehe, sich an EU-Normen zu orientieren (das heißt, bestimmte An- und Abflugsektoren einzuhalten), und zum anderen auch die Sicherheit des Platzes verbessert werden müsse. Hierzu gebe es bereits seit Jahren Bestrebungen der oberen Behörden, denen man mit dem neuen Landeplatz nachkommen werde. Dieser sei übrigens nicht nur größer als der bisherige, sondern er werde auch über eine Parkposition verfügen, sodass er im Notfall von einem zweiten Hubschrauber angeflogen werden könne.
Herr Kilz fährt fort, im oberen Geschoss des Neubaukomplexes werde es moderne und wirtschaftliche Pflegestationen geben, die sich im Grundriss an den bereits für Haus F geplanten Stationen orientierten. Hier werde man auch eine größere Zahl von Einzelzimmern vorsehen, die aus medizinischen Gründen häufig notwendig seien.
Zu diesem Thema ergänzt Herr
Prof. Dr. Jürgensen
, die entsprechende Quote werde nicht allzu hoch sein, doch seien Einbettzimmer insbesondere aus hygienischen Gründen häufig nötig, um die Übertragung von Keimen bzw. nosokomialer Infekte von Patient zu Patient zu vermeiden. So stelle man bei etwa 15 % der Patienten eine Besiedlung mit einem bestimmten Typ resistenter Enterokokken-Bakterien fest, die offenbar ambulant erworben worden seien, für Mitpatienten aber trotzdem gefährlich sein könnten. Bei Vorliegen derartiger Infektionen sei man gehalten, die Betroffenen zu isolieren. Dies gelinge in Einzelzimmern deutlich leichter bzw. vermeide die Sperrung von Nachbarbetten, welche bei Mehrbettzimmern meist nötig sei. Aus diesem Grund seien im KS derzeit im Durchschnitt rund 65 Betten in Mehrbettzimmern gesperrt. Dies schränke die klinischen Abläufe unnötig ein. Es gehe bei der Erhöhung der Zahl der Einbettzimmer also nicht in erster Linie um ein Mehr an Komfort, sondern um eine verbesserte Hygiene und die Möglichkeit, infizierte Patienten zu isolieren. Übrigens gebe es mitunter auch die Notwendigkeit der Umkehrisolation. Dieser Fall liege bei Patienten vor, die immunsuppressiv behandelt würden. Ein Beispiel hierfür seien Nierentransplantierte, die sich als extrem anfällig für Infektionen mit ansonsten ungefährlichen Keimen erwiesen. Solche Patienten müssten zu ihrem eigenen Schutz isoliert werden und nicht, weil sie eine Gefahr für andere darstellten, so Herr Prof. Dr. Jürgensen. Für beide Arten der Isolation benötige man eine etwas höhere Quote an Einbettzimmern.
Herr
Kilz
informiert weiter, im Außenbereich des Neubaus werde man die bereits erwähnte Grünfuge anlegen (Seiten 3 und 16 der Präsentation). Hierzu sei das an dieser Stelle derzeit noch befindliche Modulgebäude zu entfernen. Die Grünfuge wäre "in der alten Lösung mit dem querstehenden Bettenriegel" nicht realisierbar gewesen. Dass deren Verwirklichung nun doch möglich sei, halte er für einen "ganz wesentlichen Punkt".
Nach der Erläuterung dieser Details teilt Herr Kilz mit, die aufgezeigten Änderungen in der Planung bzw. der avisierte Neubau würden sich im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes bewegen. Es sei also keine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Hier liege eine entsprechende Prüfung durch die verantwortlichen Architekten vor.
Etappierung bzw. Bauphasen:
Anschließend stellt Herr Kilz die geplanten Bauphasen bzw. die sogenannte Etappierung dar (Seiten 7 bis 17 und 30 der Präsentation).
Man sehe vor, Haus F im Jahr 2020 fertigzustellen. Im Jahr 2021 folge das vorn links auf der Ecke gelegene Haus G (Seiten 7 und 8 der Präsentation).
Ab dem Jahr 2021 sei dann der Rückbau von Haus A und AB vorgesehen, so Herr Kilz (Seite 9 der Präsentation). In dieser Phase bleibe der Hubschrauberlandeplatz auf Haus B noch bestehen. Man werde im Übergangsbereich zwischen den Häusern AB und B wahrscheinlich statisch aufwendige Verstärkungsmaßnahmen vornehmen müssen, weil man Haus AB im Untergeschoss zurückbauen müsse. Dieser Rückbau bedinge statische Ertüchtigungen an der dort befindlichen Gebäudefuge. Positiv sei, dass man den Hubschrauberlandeplatz in dieser Phase noch aufrechterhalten könne und ihn auch in der Baustellenphase bis zum Jahr 2025 weiterhin zur Verfügung haben werde. Zu klären sei noch das Thema "Baustellenlogistik", das die Verantwortlichen hier vor nicht unerhebliche Herausforderungen stelle, so Herr Kilz. Die Logistik in dieser räumlich beengten Situation so zu steuern, dass möglicherweise auch noch ein Hubschrauberlandeplatz angeflogen werden könne, sei eine planerische Aufgabe, die man lösen müsse. Eine erste Machbarkeitsstudie sei allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass es funktionieren könne.
Für das Jahr 2025 sei dann die Fertigstellung des Hauses A mit dem neuen Hubschrauberlandeplatz vorgesehen (Seiten 10 und 11 der Präsentation). Der neue Landeplatz werde eine direkte Aufzugverbindung in die im Souterrain gelegene Notaufnahme erhalten. Der Aufzugkern sei auch mit der Sterilgutversorgung verbunden, so Herr Kilz.
In der nächsten Phase ab dem Jahr 2025 vollziehe sich der Rückbau der Häuser B und E (Seiten 12 und 13 der Präsentation). Bei Haus E handle sich um das Gebäude, das momentan im Fokus des Brandschutzes stehe. Da man dieses Haus erst ab 2025 zurückbauen werde, seien bis dahin auf jeden Fall Erhaltungsmaßnahmen notwendig. Diese seien vom KS auch vorgesehen und würden entsprechend geplant. Die entsprechende Baustelle werde bis 2029 bestehen und die größte überhaupt sein. Hinsichtlich der logistischen Erschließung und von den Abläufen her habe sie jedoch den Vorteil, dass sie besser zugänglich als die Baustelle von Haus A sei. Sodann plädierten die Verantwortlichen bekanntlich dafür, hier ein großes Haus E umzusetzen, das sich in der Kriegsbergstraße als Zwillingsbebauung neben Haus F sehr gut einfüge (Seite 14 der Präsentation).
In der letzten Phase ab dem Jahr 2029 sei dann der Rückbau des Häuser Z und I geplant (Seite 15 der Präsentation). Es handle sich bei beiden um Modulgebäude. Dies bedeute, dass die Anforderungen an den jeweiligen Rückbau nicht so hoch seien wie sonst üblich. Die entsprechenden Arbeiten dürften daher relativ zügig vonstattengehen. Außerdem erfolge die Fertigstellung des Katharinenhospitals mit der bereits erläuterten Grünfuge (Seite 16 der Präsentation).
Haus E als große Lösung bzw. städtebaulicher Zwilling von Haus F:
Anschließend geht Herr Kilz genauer auf das Thema "Haus E - große Lösung" ein (Seite 17 der Präsentation). Hier sei es zunächst um die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms gegangen. Zu diesem Zweck habe man die Lösung eines kleinen Hauses E derjenigen eines großen Hauses E vergleichend gegenübergestellt. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, die große Lösung weiterzuverfolgen. Dies sei aus Sicht der Verantwortlichen sehr zu empfehlen bzw. nahezu zwingend, weil sich hierdurch folgende positive Situation ergebe: Man könne bei einem großen Haus E auf jeden Fall Haus I aufgeben und zurückbauen. Dadurch lasse sich die beschriebene städtebauliche Lösung mit der Grünfuge und der Ordnung in den gezeigten Baugrenzen verwirklichen. Des Weiteren könne man sich auch von Haus C trennen, in dem bislang die Blutbank untergebracht sei. Dies wäre übrigens auch bei einem kleinen Haus E möglich gewesen, so Herr Kilz. Bei einem kleinen Haus E gelinge jedoch die funktionale Zusammenführung der in den Häusern L, K und J verorteten Bereiche nicht. Doch gerade für eine solche Konzentration der funktionalen Prozesse in einem Neubau Katharinenhospital werde insbesondere aus ärztlich-medizinischer Sicht plädiert. Eine Zusammenfassung der medizinischen Abläufe gelinge nur bei einem Neubau eines großen Hauses E. Hinzu komme der städtebauliche Mehrwert dieser Lösung. Außerdem sei zu bedenken, dass sich in den alten Gebäuden, die jetzt noch funktional genutzt würden, mittelfristig sicherlich ein nicht unerheblicher Sanierungsbedarf entwickeln werde, auf den man dann auch mit entsprechenden Maßnahmen reagieren müsse.
Kostenprognose "Neubau Katharinenhospital" (Neubau der Häuser A und B sowie Neubau eines großen Hauses E):
Danach kommt Herr Kilz zum Thema "Kosten" (Tabelle auf Seite 18 der Präsentation): In der Spalte ganz links seien die einzelnen Baumaßnahmen aufgeführt. Die zweite Spalte von links zeige die laut momentaner Beschlusslage veranschlagten Kosten. Diese beliefen sich in der Summe auf 430 Mio. €. Man habe dann im Oktober 2017 untersucht, was es kosten würde, dieses Programm weiter umzusetzen - einschließlich aller inzwischen aufgedeckten Mängel, welche sich auch auf die Höhe der Kosten auswirkten. Entsprechend sei in der zweiten Spalte von rechts von den aktuell Verantwortlichen eine Prognose der jeweiligen Kostensteigerungen eingestellt worden. Dabei komme man insgesamt auf eine Summe von 606 Mio. €. Herr Kilz erklärt, die entsprechenden Zahlen seien miteinander vergleichbar, weil sie von gleichen Raum- und Funktionsprogrammen ausgingen. In der Spalte ganz rechts schließlich seien die Kosten für den Neubau des Katharinenhospitals mit einem großen Haus E und einer erweiterten Nutzfläche aufgeführt. Bei dieser Lösung komme man auf eine weitere Erhöhung um etwa 150 Mio. €, sodass sich hier eine Summe von 753 Mio. € ergebe. Diesem Zahlenwerk lägen die ermittelten Kosten und Berechnungen Stand 15.02.2018 zugrunde, so Herr Kilz.
Erläuterung des Beschlussantrags:
Zum Abschluss erläutert Herr Kilz den Beschlussantrag der GRDrs 20/2018 bzw. trägt die diesbezüglichen Empfehlungen des KS an den Gemeinderat vor (Seiten 18 sowie 19 bis 21 der Präsentation).
1. Zunächst empfehle man, das in Frage stehende Bauprojekt in "Neubau Katharinenhospital" umzubenennen - und zwar nicht nur, weil der bisherige Name "ZNB+" sehr sperrig bzw. technisch klinge, sondern weil es sich in der Tat um ein ganz neues Konzept handle.
2. Sodann empfehle man die Fortschreibung bzw. Erhöhung des Budgets für Haus F von momentan etwa 144 Mio. € auf rund 151 Mio. €. Hierbei gehe es nicht um bestimmte Baumaßnahmen, sondern lediglich darum, das sogenannte "Budget für Unvorhergesehenes", das momentan auf ca. 400.000 € zusammengeschrumpft sei, für die restliche Bauphase noch einmal zu erhöhen, sodass man hier auf einen Prozentsatz von etwa 5 % des Budgets komme. Man strebe die Erhöhung um 6,8 Mio. € also nur an, "um auf Eventualitäten vorbereitet zu sein".
3. a) Für Haus G empfehle man eine Zustimmung zum aktualisierten Raum- und Funktionsprogramm, so Herr Kilz. Das bisher gültige Programm für dieses Haus sei im Wesentlichen im Dezember 2016 verabschiedet worden (siehe NNr. 69/2016). Es habe allerdings korrigiert werden müssen, nachdem es von der neuen Geschäftsführung noch einmal überprüft worden sei. Außerdem habe man entdeckt, dass es hier noch einen erheblichen Optimierungsbedarf gebe. Alles dies habe man nun in das neue Raum- und Funktionsprogramm "2.0" münden lassen. Parallel hierzu habe auch das Budget fortgeschrieben werden müssen. Für Haus G seien ursprünglich 42 Mio. € budgetiert worden. Allerdings handle es sich hierbei um "eine ziemlich alte Zahl". Diese sei nun mit aktuellen Kostenkennwerten noch einmal hochgerechnet worden. Das Ergebnis laute, dass man hier auf eine Summe von 67 Mio. € zusteuere.
3. b) Herr Kilz fährt fort, in einem zweiten Schritt empfehle man die Zustimmung zur Weiterplanung und Ausschreibung von Haus G als Generalübernehmer-Projekt bis zum Bau- und Vergabebeschluss. Die vorbereitenden Maßnahmen wolle man im Vorfeld über Einzelvergaben durchführen lassen, da die Phasen der Ausschreibung und Verhandlung bis zur Beauftragung des Generalübernehmers längere Zeit in Anspruch nähmen. Inzwischen könne man schon vorbereitende Maßnahmen in die Wege leiten, welche den Rückbau des Altgebäudes und die vorbereitenden Arbeiten für die Baugrube beträfen.
4. a) Zu Haus AB bemerkt Herr Kilz, dieser Komplex heiße ab jetzt "Haus A und B". Man empfehle hier die Zustimmung zur Weiterverfolgung der Planung dieser beiden Gebäude in einer Neubauvariante - unter Berücksichtigung des Entfalls von Haus I - mit Gesamtkosten in Höhe von jetzt 263 Mio. €.
4. b) Des Weiteren empfehle man die Zustimmung zur Erstellung eines detaillierten Raum- und Funktionsprogramms für diese beiden Häuser, eine entsprechende Abstimmung mit dem Land und dann die Beschlussfassung in den gemeinderätlichen Gremien. Der Grund für diese Vorgehensweise liege darin, so Herr Kilz, dass es in der Vergangenheit Raum- und Funktionsprogramme gegeben habe, die im Wesentlichen auf Anforderung der damaligen Chefärzte erstellt worden seien. Die entsprechenden Ergebnisse habe man mit Unterstützung von Frau Feindor jetzt noch einmal auf den Prüfstand gestellt, indem man zunächst die medizinischen und betrieblichen Prozesse hinterfragt habe. Dies sei nämlich in der Vergangenheit jeweils nicht in der erforderlichen Tiefe geschehen. Aus den gemeinsam mit den medizinischen Teams gewonnenen Prozessbeschreibungen werde dann das Raum- und Funktionsprogramm entwickelt - und nicht wie bisher in umgekehrter Reihenfolge.
4. c) Schließlich empfehle man noch die Zustimmung zu den hier notwendigen Projektvorbereitungsarbeiten. Dabei handle es sich um alles, was man in die Wege leiten müsse, um mit den Planungs- und Rückbaumaßnahmen bei Haus A und B beginnen zu können.
5. Herr Kilz kommt zu Haus E. Hier empfehle man eine Beauftragung des KS mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes und eines Raum- und Funktionsprogrammes für ein großes Gebäude. Dies werde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Da Haus E die letzte Stufe der Etappierung darstelle, sei hier allerdings auch noch keine allzu große Eile geboten.
6. Sodann empfehle man die Fortschreibung des Budgets für die betriebsnotwendige Ausstattung der Häuser F, G, A und B. Hier habe man festgestellt, dass das bisherige Budget jeweils nicht ausreiche. In diesem Bereich müssten auch Preissteigerungen fortgeschrieben werden, so Herr Kilz, was hiermit erledigt sei.
7. a) und b) Auch bei den Einzelmaßnahmen (den sogenannten Vorabmaßnahmen) müsse das Budget erhöht werden. Hier machten sich auch die Umplanungen bemerkbar, die dazu führten, dass man die Vorabmaßnahmen anders ausführen müsse, als es die bisherige Planung vorgesehen habe.
8. Schließlich müsse die Verwaltung noch beauftragt werden, ein detailliertes Finanzierungskonzept zu erstellen und den gemeinderätlichen Gremien vorzulegen.
Dies sei der wesentliche Inhalt des Beschlussantrags der GRDrs 20/2018.
Im Anschluss hieran zeigt Herr Kilz den angekündigten vierminütigen Film zu dem geplanten Bauprojekt, den er erläuternd kommentiert.
Ergänzende Bemerkungen von EBM Föll
Nach dem Ende des Animationsfilms teilt EBM Föll mit, dass man die soeben präsentierten Planungen bereits mit dem Land bzw. dem Landessozialministerium informell erörtert habe. Dies hänge auch damit zusammen, dass man einen wesentlichen Teil der entsprechenden Investitionen über Landeszuschüsse finanzieren könne bzw. müsse. Als man die Überlegungen für einen kompletten Neubau des Katharinenhospitals vorgestellt habe, habe das Sozialministerium den Verantwortlichen bereits relativ früh zu verstehen gegeben, dass es die entsprechenden Abwägungen (Haus AB nicht zu sanieren, sondern hier einen Neubau zu errichten) sehr gut nachvollziehen könne. Das Ministerium habe zudem signalisiert, über die Frage der Sanierung des Hauses AB noch einmal nachzudenken, weil es selbst gewisse Zweifel hege, ob eine Sanierung wirklich eine zukunftsfähige Lösung darstelle, die auch noch die nächsten 30 bis 40 Jahre tragen werde - abgesehen von den bautechnischen Risiken, die bei einer Sanierung stets bestünden.
Anschließend kommt der Vorsitzende auf das Thema "Finanzen" zu sprechen. Man habe hier bislang ein Budget von 430 Mio. € zur Verfügung. Dieser Betrag werde allerdings für die Umsetzung der bisherigen Planungen nicht ausreichen. Die Vertiefung und Kostenfortschreibung habe vielmehr ergeben, dass das Ganze rund 606 Mio. € kosten werde und man anschließend in vielen Bereichen dennoch einen Kompromiss haben werde - mit den entsprechenden Mängeln, die derartige Lösungen mit Blick auf die Funktionalität zwangsläufig hätten. Außerdem werde es bei der Durchführung erhebliche Zeit- und Kostenrisiken geben. Wenn man ein so großes Gebäude wie Haus AB saniere, wisse man zu Beginn nicht zuverlässig, wie lange die Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen tatsächlich dauere.
Der aktuelle Vorschlag eines Katharinenhospital-Neubaus benötige ein Budget in Höhe von rund 753 Mio. € (inklusive der einkalkulierten Baupreissteigerungen). Dies sei ein deutlich höherer Betrag als das bisherige Budget. Wenn man aber die Anteile betrachte, welche das KS bzw. die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zu finanzieren hätten, sei der Unterschied "gar nicht so signifikant groß" (siehe hierzu auch Seite 29 der Präsentation). Bei der Fortschreibung und Umsetzung der bisherigen Planung hätte man einen Eigenanteil von rund 240 Mio. € zu leisten. Dies hänge mit der Tatsache zusammen, dass Sanierungsmaßnahmen seitens des Landes grundsätzlich in geringerem Ausmaß als Neubaumaßnahmen gefördert würden. Bei einem Neubau des Katharinenhospitals habe man einen durch das KS und die LHS zu finanzierenden Anteil von rund 287 Mio. € zu leisten. Die finanzielle Differenz betrage also knapp 50 Mio. €, während es inhaltlich bzw. beim baulichen Ergebnis einen großen Unterschied geben werde. Für einen Eigenfinanzierungsanteil von 240 Mio. € bekomme man lediglich ein kleines Haus E. Für einen knapp 50 Mio. € höheren Anteil erhalte man hingegen ein großes Haus E und eine fast 10.000 Quadratmeter umfangreichere Nutzfläche. Dies sei ein wesentlicher Unterschied, so EBM Föll. Nach Abwägung von Kosten und Nutzen und auf der Basis der von Herrn Kilz und Herrn Prof. Dr. Jürgensen vorgetragenen Überlegungen schlage die Verwaltung den Neubau des Katharinenhospitals mit einem Budget von insgesamt 753 Mio. € vor. Mit dieser Summe handle es sich um ein sehr umfangreiches Vorhaben und "eigentlich das größte Investitionsprojekt der LHS". Über das genaue Raumprogramm und die Inhalte des Hauses E werde man später noch gesondert beraten. Dies sei auch der Beschlussvorlage zu entnehmen. Zunächst sei eine Entscheidung bezüglich des Planungs- und Bauablaufs bis zum Jahr 2020 zu treffen.
Zur Frage, wie die 287 Mio. € zu finanzieren seien, erklärt der Vorsitzende: "Klar ist, dass das KS diesen Betrag nicht aus eigener Kraft beisteuern kann (dies habe ich bereits im Lenkungskreis gesagt, und das haben wir auch in der Beschlussvorlage angedeutet). Diese Aussage gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Haus ja mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen soll. Wenn das KS also die 287 Mio. € (einschließlich Abschreibungen und Zinsen) zu finanzieren hätte, dann müssten wir dies über die Jahre hinweg im Wege des Verlustausgleichs bezahlen. Das ist aber nicht der Sinn des Ganzen. Deswegen schlagen wir Ihnen in der GRDrs 20/2018 vor, ein Finanzierungskonzept zu entwickeln - auch im Rahmen der Verhandlungen über eine Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages, die wir ohnehin führen müssen, weil es in diesem Vertrag (der Vereinbarung zwischen LHS, der Geschäftsleitung des KS, dem Personalrat des KS und der Gewerkschaft Ver.di) einige Punkte gibt, die nicht mehr aktuell sind bzw. sich erledigt haben. Stattdessen müssen wir einige andere Themen, die den Neubau des Katharinenhospitals, aber auch weitere Gegenstände betreffen, in der Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages regeln. In diesem Rahmen wollen wir Ihnen dann auch ein Finanzierungskonzept vorlegen, bei dem es darum geht, was das KS tragen kann und was die LHS beisteuern muss. Die Verwaltung wird Ihnen dann auch einen Vorschlag machen, wie der von der LHS zu finanzierende Anteil aufzubringen wäre. Wir werden nachher sicherlich auch noch auf den Antrag Nr. 84/2018 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 15.03.2018 zu dieser Thematik zu sprechen kommen, aber der Vorschlag der Verwaltung lautet, hier schrittweise vorzugehen und die Finanzierungsfrage auch im Rahmen der Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages zu regeln. Diese Vereinbarung wird Ihnen dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden."
Aussprache
Die StRe
Dr. Nopper
(CDU),
Körner
(SPD),
Adler
(SÖS-LINKE-PluS),
Zaiß
(FW) und
Dr. Oechsner
(FDP) danken für die Berichte und Präsentationen.
StR
Dr. Nopper
teilt mit, er freue sich, dass das geplante Bauvorhaben den Standort Stuttgart und die gesamte Region stärken und für die Bevölkerung eine medizinische Versorgung auf hohem Qualitätsniveau sicherstellen werde. Aus Sicht seiner Fraktion sei es sinnvoll, das alte Gebäude aus den 1950er-Jahren abzureißen und durch neue, zeitgemäße Bauten zu ersetzen, die auch den durch den medizinischen Fortschritt geänderten Anforderungen gerecht würden. Dies sei besser, als die bestehenden Häuser zu sanieren. EBM Föll habe zurecht auf die verdeckten Risiken solcher Sanierungen hingewiesen. Bei der Erstellung eines Neubaus habe man dagegen eine höhere Planungssicherheit. Sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus medizinischer Sicht wie auch im Hinblick auf die klinische Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung mache es daher Sinn, hier ein neues Gebäude zu erstellen. Wenn man die Planungen und Kalkulationen betrachte, sei damit aus Sicht der LHS natürlich ein finanzieller Kraftakt verbunden, so StR Dr. Nopper. Die zusätzlichen Mittel, die man im Vergleich zur Sanierung für diesen Neubau aufwenden müsse, seien im Vergleich zu dem großen Mehrwert, den man hierdurch erziele, jedoch gering.
StRin
Fischer
(90/GRÜNE) teilt mit, die Tatsache, dass man das bestehende Raumprogramm jetzt noch einmal im Hinblick auf medizinisch-pflegerische Prozesse hinterfragt habe, sei für ihre Fraktion sehr wichtig. Die Architektur an sich sei auch bedeutsam, doch müssten die Abläufe innerhalb der Gebäude bei einem Klinikneubau stets im Zentrum stehen. Dies sei in der Vergangenheit eher weniger der Fall gewesen, weil das entsprechende Budget über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg eigentlich nie ausgereicht habe. Wenn dann Änderungen am Raumprogramm vorzunehmen gewesen seien, habe sich dies als problematisch erwiesen, weil oft nicht klar gewesen sei, wie sich diese Modifikationen auf die pflegerischen und medizinischen Abläufe auswirken würden. Die Tatsache, dass man letztere jetzt ins Zentrum der Planung gerückt habe, sei sehr begrüßenswert und erscheine auch zwingend, weil die Beschäftigten und Patientinnen und Patienten auf gute Abläufe angewiesen seien. Die eben gehörte Darstellung stimme aufgrund ihrer Klarheit und auf die medizinisch-pflegerischen Prozesse bezogenen Perspektive beruhigend und optimistisch. Das Ergebnis werde ein modernes KS sein, das in Zukunft dann hoffentlich auch noch dem Stand der Zeit entsprechen werde.
StRin Fischer fährt fort, die Grünfuge sei für ihre Fraktion immer ein "Herzensthema" gewesen, für das man sehr gekämpft habe. Entsprechend schwer sei es gefallen, in Planungen einzuwilligen, welche die Erstellung von Modulbauten auf diesem Gelände vorgesehen hätten. Dies sei aber anscheinend unvermeidlich gewesen, sodass man sich diesem Thema schließlich doch gestellt habe. Gerade weil die Bebauung an diesem innerstädtischen Standort so stark verdichtet werde, habe man ein sehr großes Interesse, das Ganze in der Mitte zu öffnen und für eine gute Durchwegung und Aufenthaltsqualität zu sorgen sowie eine Verbindung mit dem Stadtgarten herzustellen. Die Grünflächen würden auch dazu beitragen, den Gesamteindruck der doch sehr massiven Gebäude aufzulockern und sie optisch leichter erscheinen zu lassen. Dies sei sehr erfreulich, so die Stadträtin. Dass bei allen Planungen EU-Normen und Ähnliches zu berücksichtigen seien (zum Beispiel bei der Installation der Hubschrauberlandeplattform), sei selbstverständlich.
StRin Fischer resümiert, ihre Fraktion könne die Überprüfungen und Neuplanungen für das gesamte Projekt sehr gut nachvollziehen und begrüße sie auch. Dies gelte für das große Haus E ebenso wie für die Bündelung der Funktionsbereiche. Was die Finanzierung betreffe, so habe es sich hierbei stets um eine Angelegenheit gehandelt, die von den Partnern des Vier-Seiten-Vertrages bearbeitet worden sei. Es sei ihrer Meinung nach richtig, auch jetzt wieder entsprechend vorzugehen. Wie man mit der Situation umgehe, falls es hier zu Problemen komme, müsse man dann gegebenenfalls entscheiden. Insgesamt sehe ihre Fraktion das Bauprojekt jetzt auf einem sehr guten Weg. Das neue Konzept bringe sowohl den Patienten als auch den Mitarbeitern des KS sowie der gesamten Stadt große Vorteile. Vor diesem Hintergrund werde man der vorgelegten Planung gerne zustimmen.
StR
Körner
erinnert, dass das Bauprojekt seiner Fraktion Mitte Januar 2018 präsentiert worden sei, wofür er sich bedanken wolle - auch deshalb, weil das neue Konzept überzeugend dargestellt worden sei. Das Ganze habe viel mit Vertrauen zu tun, das man den Verantwortlichen auch gern entgegenbringen wolle. Andererseits habe der Krankenhausausschuss dieses Thema im Juli 2016 in ähnlicher Weise diskutiert (siehe NNrn. 40/2016 und 45/2016). Wenn man die Protokolle der damaligen Sitzungen lese, stoße man auf fast identische Formulierungen wie heute - dass man nämlich aus der Vergangenheit herrührende Fehler korrigiert und jetzt ein zukunftsträchtiges Konzept habe. Vor diesem Hintergrund und dem der gesamten Geschichte der bisherigen Bauplanungen falle es nicht leicht, das Thema ganz ohne Vorbehalte zu betrachten. Dennoch habe man den Eindruck, dass die Planungen jetzt auf dem richtigen Weg seien, wofür man zunächst danke.
Der zweite Punkt, den seine Fraktion noch als etwas problematisch einschätze, so StR Körner, sei das Thema "Finanzierung". Nachdem man im Juli 2016 den letzten Beschluss hierzu gefasst habe, wäre es jetzt noch einmal wichtig, sich hier Klarheit zu verschaffen und dabei auch "redlich" miteinander umzugehen. Der entscheidende Unterschied sei zunächst einmal nicht der von 240 Mio. € auf 287 Mio. € gestiegene Eigenanteil des KS bzw. der LHS, sondern der Eigenanteil, der in der GRDrs 596/2016 quasi die letzte Beschlusslage gewesen sei. "Vielleicht kann man das Ganze auch noch einmal benennen. Ich hatte mir aufgeschrieben, dass dies damals 150 Mio. € an Eigenanteil (KS, LHS) waren. Und jetzt reden wir über 287 Mio. €. Das wäre eine Verdoppelung." Hinzu komme ein entscheidender Punkt, so StR Körner. Die 150 Mio. € seien ja noch mit dem Regime des Strukturellen Rahmenplans und hierdurch mit der Ansage verbunden gewesen, dass alle entsprechenden Beträge vom KS selbst über Effizienzgewinne zu erwirtschaften seien. Auf diesen Punkt habe insbesondere EBM Föll in der Vergangenheit sehr stark gedrungen. Allerdings habe die Frage, wie dies zu bewerkstelligen sei, die Verantwortlichen immer wieder umgetrieben, so der Stadtrat. Hier erinnere er sich an zahlreiche diesbezügliche Gespräche - auch im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen. Es handle sich durchaus um eine wichtige Frage, zumal EBM Föll in seinen einführenden Worten heute zurecht noch einmal darauf hingewiesen habe, dass die Grundsatzentscheidung einer Reduzierung der Zahl der Standorte des KS richtig gewesen sei. Dies beurteile seine Fraktion ähnlich, so StR Körner, allerdings sei diese Entscheidung auch von dem Gedanken getragen gewesen, zunächst 1 Mrd. € zu investieren und dadurch Effizienzgewinne im Betrieb des KS zu generieren. Vor diesem Hintergrund hier jetzt schnell zuzustimmen, ohne zu wissen, ob man die Belastung des städtischen Haushalts damit nicht quasi von Null auf gegebenenfalls fast 300 Mio. € erhöhe (denn die 150 Mio. € seien ja in Gedanken im KS "verarbeitet" gewesen) sei durchaus problematisch. Nun habe er die eben getätigten Ausführungen von EBM Föll aber so verstanden, dass man einen neuen Vier-Seiten-Vertrag benötige. Dies finde die volle Unterstützung seiner Fraktion, so StR Körner. Man sei sehr froh, dass es hier weitere Verhandlungen gebe. Dennoch könne man nicht so einfach zustimmen, ohne zumindest eine Vorstellung davon zu haben, was dies von der Größenordnung her für den städtischen Haushalt bedeute (es gehe immerhin um 300 Mio. €). Er wisse nicht, so StR Körner, wie dieses Thema bis zur Beschlussfassung in der Vollversammlung des Gemeinderates kommende Woche (22.03.2018) noch zu lösen sei. Eine Anregung seiner Fraktion wäre, die Aussage, dass man einen neuen Vier-Seiten-Vertrag benötige, in den Beschlussantrag der GRDrs 20/2018 aufzunehmen. "Dies wäre eine Brücke, über die wir noch am ehesten gehen könnten." Denn seine Fraktion halte es für wichtig, das Ganze unter Hinzuziehung aller Beteiligten auf eine neue Grundlage zu stellen. Der ebenfalls auf die Finanzierung bezogene Antrag Nr. 84/2018 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS sei zwar grundsätzlich nachvollziehbar, die SPD-Fraktion könne ihm aber nicht so einfach zustimmen, weil damit für die städtische Kasse eine Ausgabe von 300 Mio. € verbunden wäre. Das Neubauprojekt sei finanziell ein gewaltiger Schritt, so StR Körner, weshalb man das Thema eigentlich am kommenden Mittwoch, dem 21.03.2018, auch noch einmal im Verwaltungsausschuss behandeln müsste. Um das Konzept trotzdem kurzfristig befürworten zu können, benötige man "zumindest noch irgendeine Brücke", die verdeutliche, dass das KS das Ganze nicht "komplett aus eigener Tasche" finanzieren könne. Andererseits sei das Projekt in der städtischen Finanzplanung in dieser Form bisher nicht vorgesehen gewesen.
Anschließend äußert sich StR Körner zum Thema "Fördermittel des Landes". Hier benötige man genauere Informationen zu der Wahrscheinlichkeit, dass der Landeszuschuss sich von den bisher im Raum stehenden gut 200 Mio. € tatsächlich auf 400 Mio. € verdoppeln werde. Es sei zu berücksichtigen, dass im Haushalt des Landes jährlich nur rund 300 Mio. € für die Förderung der kommunalen Krankenhäuser vorgesehen seien. Hierzu hätte er gern einige Erläuterungen, so der Stadtrat, denn wenn man den Text der Beschlussvorlage lese und das von EBM Föll Gesagte höre, klinge es so, als ob die Zuschüsse bereits "gebongt" seien. Die Aussage, dass das Landessozialministerium einem Neubau grundsätzlich positiver als einer Sanierung gegenüberstehe, reiche hier nicht ganz aus. Es handle sich bei den 400 Mio. € möglicher Landeszuschüsse um einen "gravierenden Betrag", so StR Körner. Danach erkundigt er sich nach dem für Haus F bereits beim Land gestellten Antrag. Es wäre interessant, die hier in Frage stehende Summe zu kennen und zu erfahren, bis wann mit einer entsprechenden Bewilligung zu rechnen sei.
Abschließend äußert StR Körner die Bitte, heute in der Sache des Neubauprojekts noch keinen Beschluss zu fassen, sondern die entsprechende Entscheidung erst kommende Woche in der Vollversammlung des Gemeinderats am 22.03.2018 vorzunehmen und außerdem den Beschlussantrag in der Frage der Finanzierung vorher noch in geeigneter Form zu ergänzen. Er sei ursprünglich der Ansicht gewesen, so der Stadtrat, dass das Finanzierungskonzept zeitlich vor der Beschlussfassung vorliegen müsse, aber mit dem jetzt erfolgten Hinweis auf den Vier-Seiten-Vertrag könne seine Fraktion das Ganze akzeptieren. Es sei der SPD sehr wichtig, hier eine Fortschreibung bzw. Ergänzung vorzunehmen.
StR
Adler
(SÖS-LINKE-PluS) erklärt, er wolle die Gründe, warum die vorgeschlagene Bauprogrammänderung für das KS sinnvoll sei, hier jetzt nicht wiederholen, denn die entsprechenden Argumente seien bereits bei der Präsentation des Projekts im Lenkungskreis in ausreichendem Maße vorgetragen worden. Die Verantwortlichen hätten damals eingehend darüber informiert, worin die qualitativen Veränderungen bzw. Optimierungen für das KS bestünden. Auch sei dargelegt worden, dass die damit verbundenen Kostensteigerungen nicht nur der Bauprogrammänderung selbst, sondern den Fortschreibungen von Budgetplanungen sowie Normenveränderungen und dem zwangsläufig abschnittsweisen Bauen zuzuschreiben seien. Seine Fraktionsgemeinschaft, so StR Adler, stimme der vorgeschlagenen Bauprogrammänderung grundsätzlich zu. Für die entsprechende Entscheidung habe die positive Bewertung des Neubauvorhabens durch den Personalrat, der darin gegenüber der bisherigen Planung Verbesserungen für Personal und Patienten sehe, großes Gewicht gehabt.
Unterschlagen werden dürfe allerdings nicht, dass der jetzigen Änderung des Bauprogrammes eine Geschichte etlicher von der früheren Klinikleitung (namentlich dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Dr. Schmitz) und der verantwortlichen Verwaltungsspitze nicht zu Ende gedachter Bauetappierungen vorausgegangen sei, in deren Verlauf das städtische Hochbauamt aus der Planung gedrängt und die Planungshoheit an das KS gezogen worden sei - ohne dort jedoch die entsprechenden Ressourcen hierfür zu schaffen. Dass diese Vorgehensweise Fehlleistungen und Mehrkosten produzierende Korrekturen nach sich ziehe, liege auf der Hand und sei inzwischen wohl auch von jedem hier erkannt worden, so StR Adler. Das Ganze habe nicht nur Mehrkosten für den Träger, sondern auch enorme Mehrbelastungen für das am KS beschäftigte Personal erzeugt, weil die nicht vom Land übernommenen Baukosten samt Abschreibungen vom KS zu finanzieren seien. Das KS sei jedoch nie in der Lage gewesen, diese völlig unrealistische Forderung zu erfüllen. Da man diese falsche Prämisse jedoch nicht korrigiert habe, sei im Zuge des weiteren Prozesses das Eigenkapital des KS aufgezehrt worden. Entsprechend habe es wiederholt städtischer Finanzspritzen bedurft, um das Haus nicht in noch größere Probleme zu bringen.
In dieser gesamten Zeit seien die Baustellen durch Personalstellen finanziert worden, so StR Adler. Das heißt, man habe bei gestiegenen Patientenzahlen und kürzeren Liegezeiten sowie unter den erschwerten Bedingungen des Umbaus deutlich zu wenig Personal am KS - insbesondere Pflegepersonal. Dies werde durch die "exorbitant hohe Anzahl" von Überlastungsanzeigen und die Tatsache dokumentiert, dass die Fluktuationsquote am KS deutlich höher als in den meisten anderen städtischen Betrieben liege - nämlich bei etwa 10 %. Auch dies sei ein Hinweis darauf, dass es auf diese Weise in Zukunft nicht weitergehen könne, denn eine derart hohe Fluktuationsquote stelle für den Betrieb eine Belastung dar, von der man wegkommen müsse. Die zu ziehende Konsequenz sei, dass Personalstellen nicht länger Baustellen finanzieren dürften. Die Ressourcen des KS müssten vielmehr so eingesetzt werden, dass sie verbindliche und auskömmliche Personalschlüssel ermöglichten. Man müsse die beschriebenen Fehlentwicklungen der letzten Jahre korrigieren, so StR Adler. Deshalb habe seine Fraktionsgemeinschaft ihren Antrag Nr. 84/2018 vorgelegt. Sie sei der Meinung, dass diejenigen durch die Umplanungen entstandenen Kosten (inklusive Abschreibungen), welche nicht vom Land finanziert würden, vom Träger bzw. der LHS zu schultern seien. Der Stadtrat weist an dieser Stelle darauf hin, dass bei der Formulierung des Antragstextes aufgrund eines technischen Fehlers versäumt worden sei, im vorletzten Textabschnitt zusätzlich zu den zu finanzierenden Baukosten auch die Abschreibungen als Aufgabe des Trägers aufzuführen.
In diesem Zusammenhang stelle sich auch die von EBM Föll und StR Körner bereits angesprochene Frage, ob die Debatte über das vorzulegende Finanzierungskonzept eng mit der Diskussion über den Vier-Seiten-Vertrag zu verbinden sei. Dies sollte seiner Meinung nach nicht geschehen, so StR Adler. Heute starte ein optimiertes Bauprogramm, welches das KS hoffentlich in eine positive Zukunft trage. Entsprechend sei mit der Finanzierung zu verfahren. Es sei jetzt der geeignete Zeitpunkt für den Gemeinderat, eine Korrektur des bestehenden Systems zu beschließen und das KS aus der Pflicht der Finanzierung von Baumaßnahmen herauszunehmen. Er halte es für "absolut verkehrt", so StR Adler, die Verhandlungen zum Vier-Seiten-Vertrag, die sowieso genügend schwierige Punkte enthielten, mit Einfügungen zu belasten, welche womöglich präjudizierten, dass das KS hier Finanzierungsbeiträge zu leisten habe. Zielführend wäre vielmehr, jetzt zu entscheiden, die im Jahr 2005 hinsichtlich der vom KS zu leistenden finanziellen Beiträge vereinbarten Regelungen dahingehend zu ändern, dass Land und Träger die Kosten in Zukunft übernehmen würden.
StR
Zaiß
(FW) weist darauf hin, dass die Baukosten einschließlich Kostenerhöhungen aus heutiger Sicht geschätzt seien. Ihren genauen Betrag werde man erst am Ende der Bauzeit kennen. Er fährt fort, im Vergleich zu einer Sanierung sei das Land bei einem Neubau finanziell viel stärker in der Pflicht. Ein weiterer Vorteil der aktuell vorgeschlagenen Planung sei, dass ein Neubau durch Patienten und Mitarbeiter aufgrund der verbesserten Abläufe sehr viel effektiver genutzt werden könne. Wenn man die der Stadt entstehenden Kosten von etwa 300 Mio. € auf die nächsten zehn Jahre verteile, dann seien dies jährlich 30 Mio. €. Tatsächlich werde der Gesamtbetrag ja auch nicht auf einmal benötigt, sondern erst sukzessive. Bei den 30 Mio. € handle es sich um einen Betrag, den die Stadt wohl jährlich stemmen könne. Beim Land sehe es ähnlich aus. Wenn hier insgesamt 300 Mio. € jährlich zur Verfügung stünden, bedeute dies im Jahr 40 bis 50 Mio. € für den Bau in Stuttgart, denn Stuttgart habe "die meisten Themen in diesem Bereich". StR Zaiß erklärt abschließend, seine Fraktion sei überzeugt, dass der Neubau des Katharinenhospitals für die Stadt und das Land einen "großen Wurf" darstelle. Seine Fraktion werde der entsprechenden Beschlussvorlage daher gern zustimmen.
Nach Meinung von StR
Dr. Oechsner
ist das Projekt jetzt auf einem guten Weg. Er sei sich auch sicher, dass eine "vernünftige" Art der Finanzierung unter Beteiligung aller Partner gefunden werde. Deshalb werde er der Beschlussvorlage zustimmen.
StR
Dr. Fiechtner
(AfD) stellt fest, die Verwaltung sei anscheinend fest entschlossen, dem Krankenhausausschuss die Notwendigkeit des Bauprojekts plausibel zu machen und ihm jeglichen Zweifel an diesem "heroischen Mega-Projekt" zu nehmen. Seines Erachtens sei man hier aber in eine Welt des "Wünsch Dir was" geraten. Erwähnenswert sei die sich in den letzten Jahren nach oben entwickelnde Kostenkurve, auf die StR Körner hingewiesen habe. Nun würden auf die Schnelle weitere 300 Mio. € ins Spiel gebracht. Dabei sei die Finanzierung des Projekts bislang unklar - insbesondere die Frage, welchen Kostenanteil das Land gegebenenfalls übernehme und was die LHS schließlich zu leisten habe. Es stelle sich die Frage, ob es bei den avisierten 750 Mio. € wirklich bleibe oder ob der Gesamtbetrag dann doch auf über 1 Mrd. € hinauslaufen werde. "Das wäre ja nicht ganz ungewöhnlich für Projekte der öffentlichen Hand", so StR Dr. Fiechtner. Bei Besuchen in anderen Gemeinden und Gesprächen mit den jeweiligen Bürgermeistern habe er die Erfahrung gemacht, dass Ausgaben von deutlich geringerer Dimension dort sehr sorgfältig diskutiert würden. Seiner Meinung nach dürfe man hier keinen "großen Gestus der Freigebigkeit" zeigen, nur weil auf europäischer Ebene eine Null-Zins-Situation vorliege. Dies könne sich schnell ändern, und dann würden die Kosten deutlich steigen.
StR Dr. Fiechtner fährt fort, er begrüße es, dass man im Zusammenhang mit dem Bauprojekt die zukünftige Entwicklung der medizinischen Prozesse in den Blick genommen habe. Allerdings sei er auch hier skeptisch. Des Weiteren stelle sich die von ihm bereits öfter vorgebrachte Frage, was die Stadt Stuttgart auf diesem Sektor wirklich benötige. In seinen Augen zeige sich bei den neuen Plänen eine gewisse "Gigantomanie". Es wäre klüger gewesen zu überlegen, wie man mit dem ursprünglichen Betrag von 400 Mio. € auskommen könne und für welche Strukturen dieser am besten einzusetzen sei (unter Sicherstellung dessen, was den Bürgern als Versorgungsleistung zur Verfügung gestellt werden müsse). In seinen Augen, so StR Dr. Fiechtner, könnte man den Bettenbestand des KS deutlich reduzieren. Wenn er recht informiert sei, verfüge das Katharinenhospital zurzeit über 1.300 Betten. In den 1970er-Jahren seien es 400 Betten weniger gewesen. Die Verlagerung medizinischer Versorgungsleistungen vom klinischen in den ambulanten Sektor sei bereits jetzt in vollem Gange. Wenn er als Onkologe etwa sein eigenes Tätigkeitsfeld betrachte, stelle er fest, dass man eine klinische Onkologie am KS eigentlich nur dann benötige, wenn es um Therapien gehe, die eine Rundum-Betreuung der Patienten erforderten. Dies seien allerdings nur wenige. In der Onkologie würden in Zukunft voraussichtlich 95 % der Patienten ambulant behandelt. Deswegen könnte man sich überlegen, die entsprechende Fachabteilung des KS zu schließen, so StR Dr. Fiechtner. Stattdessen werde hier jedoch der umgekehrte Weg beschritten und unnötige Mehrausgaben (so etwa für eine Transplantationseinheit) geplant.
Der Blick müsste vielmehr sehr kritisch in die Zukunft gehen. Die medizinische Versorgung werde hoffentlich keine erneute Zentralisierung erfahren, wie es sie zum Beispiel in der früheren DDR gegeben habe. Denn derartige Strukturen gingen mit einer Limitierung bzw. Kontingentierung medizinischer Leistungen einher. Dies zeigten Beispiele in anderen Ländern, wo man eine Zentralisierung der medizinischen Versorgung vorgenommen habe. Hier sähen sich die Patienten häufig mit langen Wartezeiten konfrontiert oder erhielten bestimmte medizinische Leistungen überhaupt nicht mehr. Diesen Weg werde man in der Bundesrepublik Deutschland hoffentlich nicht beschreiten, so StR Dr. Fiechtner, sondern er hoffe, dass die Gedanken der Freiheit und Dezentralität sich auch weiterhin durchsetzen würden. Vor diesem Hintergrund sei erneut zu fragen, ob das Katharinenhospital vergrößert werden müsse. Die Verwaltung habe in der Begründung des hier abzustimmenden Beschlussantrags festgestellt, dass das KS sich in Zukunft auch stärker in der ambulanten Versorgung engagieren müsse, weil die Sektoralisierung der entsprechenden Strukturen abnehmen werde. Wenn eine auf diese Weise institutionalisierte ambulante Versorgung allerdings die Oberhand gewönne, würde dies einen "frontalen Angriff" auf alle niedergelassenen Ärzte bedeuten. Im Augenblick gehe die ambulante Versorgung in allen Bereichen vor der stationären. Demzufolge hätten die niedergelassenen Ärzte das Recht und auch die Pflicht, entsprechende Leistungen zu erbringen.
StR Dr. Fiechtner setzt seine Ausführungen fort. "Ich kann es auch nicht akzeptieren, dass man an dieser Stelle sagt, die Stadt als Träger solle alle Kosten übernehmen. Fragen Sie doch einmal in den anderen Krankenhäusern nach - im Diakonie-Klinikum, im Marienhospital oder im Robert-Bosch-Krankenhaus. Diese Häuser müssen sich aus eigener Leistung tragen. Es kann nicht sein, dass das KS jetzt erneut 'zig Mio. € aus Steuermitteln verschluckt." Wenn das Land sich an der Finanzierung der Baukosten beteilige, handle es sich hierbei übrigens ebenfalls um Steuermittel. Falls die vorliegende Planung tatsächlich umgesetzt werde, dann sei wenigstens vorzusehen, dass das KS die Kosten für bestimmte Um- und Neubauten selbst zu tragen habe. Alles andere stelle eine Marktverzerrung dar, die vom Gemeinderat nicht unterstützt werden dürfe. Er bedauere es ohnehin, so StR Dr. Fiechtner, dass es in diesem Gremium kaum kritische Stimmen hierzu gebe. Andernfalls wäre man wahrscheinlich nicht so leicht bereit, "der institutionalisierten Krankenhausmedizin derart viele Privilegien und Vorschusslorbeeren" einzuräumen. Statt das Budget um über 300 Mio. € zu steigern, habe EBM Föll die Aufgabe zu prüfen, was man mit den ursprünglich vorgesehenen gut 400 Mio. € erreichen könne.
EBM
Föll
antwortet, man schlage mit dem vorliegenden Konzept weder ein "gigantomanisches Projekt" noch eine Vergrößerung oder Kapazitätsausweitung des Katharinenhospitals vor. Anschließend stellt er gegenüber StR Dr. Fiechtner klar, dass das Haus keine 1.300 Betten habe - "weder heute noch in der Zukunft". Das Katharinenhospital verfüge vielmehr über knapp 900 Betten. Auf eine Zwischenbemerkung reagierend fährt der Vorsitzende fort, das Land Baden-Württemberg prüfe sehr genau, welche Kapazitäten in diesem Bereich notwendig bzw. zu fördern seien.
Die entsprechenden Umfänge seien durch das Sozialministerium im Landeskrankenhausplan für jedes einzelne Haus geregelt. Die dazugehörigen Zahlen würden auch regelmäßig überprüft - insbesondere dann, wenn Förderanträge für Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen gestellt würden. EBM Föll betont erneut, man strebe beim Katharinenhospital keine Kapazitätsausweitung an. Das Haus werde laut vorgelegtem Vorschlag vielmehr im Wesentlichen in der bisher bereits bekannten Dimension weiterentwickelt. Aufgrund des medizinischen Fortschritts werde es aber zwischen einzelnen Disziplinen zu gewissen Verschiebungen kommen. Auch hinsichtlich der Anteile von stationärer und ambulanter Versorgung werde es Veränderungen geben, ebenso bei der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten. Er sehe hier jedoch keinen Gegensatz, so EBM Föll, denn klinischer und niedergelassener Bereich hätten einen gemeinsamen Auftrag - nämlich eine optimale medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Im Übrigen habe der Gemeinderat dafür zu sorgen, dass der Sicherstellungsauftrag, den die LHS für die medizinische Versorgung im klinischen Bereich habe, auch gewährleistet sei. "Das ist nicht nur Auftrag der Verwaltung, sondern kraft Gesetz auch Auftrag des Gemeinderats der LHS." Hier könne man nicht einfach feststellen, dass man eben nur 430 Mio. € zur Verfügung habe und deshalb 40 % des Katharinenhospitals schließen werde. In einem solchen Fall wäre die medizinische Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung nicht mehr gewährleistet. "Hier sind Sie anderer Meinung, Herr Stadtrat Dr. Fiechtner - vielleicht auch ein bisschen interessengeleitet anderer Meinung." Auf eine verbale Reaktion eingehend fährt EBM Föll fort: "Wenn dies Ihr letztes Argument ist, dann ist es ein schlechtes Argument. Wenn Sie anderen Menschen, die nicht Ihrer Meinung sind, immer nur vorwerfen, dass sie sich nicht auskennen, dann ist dies ein schlechtes Argument."
Auf die Ausführungen von StR Adler eingehend erklärt der Vorsitzende weiter, was die bislang umgesetzten baulichen Maßnahmen angehe, habe das KS so gut wie keinen echten Eigenfinanzierungsanteil leisten müssen (wenn man von Grundstückserlösen absehe). Dies gelte für das Olgahospital, denn dieses hätten das Land und die LHS vollständig finanziert. Es gelte weiter für das von der LHS finanzierte Versorgungszentrum. Lediglich beim Zentrum für Seelische Gesundheit habe das KS einen Eigenfinanzierungsanteil zu leisten gehabt. Die Behauptung, dass man Personal eingespart habe, weil aus bisherigen Bauten bestimmte finanzielle Lasten auf dem KS ruhten, sei falsch. Natürlich müsse man prüfen, welchen Eigenfinanzierungsbeitrag das KS leisten könne, so EBM Föll. Er selbst sei der Meinung, dass das Haus einen solchen Beitrag durchaus erbringen könne - wenn auch nicht in Höhe von 287 Mio. €. Man werde dieses Thema vertiefend prüfen, dann mit der Geschäftsführung und dem Personalrat des KS erörtern und dem Gemeinderat anschließend einen entsprechenden Vorschlag machen. Die von StR Körner befürwortete Vorgehensweise - nämlich in die Ziffer 8 des Beschlussantrags noch die Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages aufzunehmen - halte er durchaus für möglich, weil dies der von ihm angekündigten Absicht entspreche.
Zum Thema "Finanzielle Förderung durch das Land" erklärt der Vorsitzende, man werde den ergänzten Förderantrag für Haus F bis Ende April 2018 einreichen. Anschließend fänden die Verhandlungen statt. Er gehe davon aus, dass bis Ende des Jahres 2018 dann auch mit einem entsprechenden Fördermittelbescheid zu rechnen sei. Bei der Einreichung von Förderanträgen stelle sich stets die Frage des richtigen Zeitpunkts. Wenn man einen solchen Antrag früh einreiche, bestehe das Problem, dass einem der genaue Umfang der späteren Kosten zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht vollständig bekannt sei und man daher die entsprechende Summe dem Förderantrag auch nicht zugrunde legen könne. Gerade in der heutigen Zeit starker Baupreisveränderungen führe dies im Zweifel zu einem ungünstigen Ergebnis, da man nach Erteilung des Fördermittelbescheides selbst bei Kostenerhöhungen keinen Anspruch mehr auf weitere bzw. ergänzende Zahlungen durch das Land habe. Aus diesem Grund sowie wegen der noch erfolgten planerischen Anpassungen habe man sich bei Haus F entschieden, den Förderantrag vergleichsweise spät einzureichen. Hier sei man sich durchaus bewusst, dass man ein gewisses Risiko in Kauf nehme, da sich das Haus bereits im Bau befinde und unabhängig von der Förderhöhe fertiggestellt werden müsse.
Insgesamt habe das Land signalisiert, dass es der neuen Gesamtplanung des KS wohlwollend gegenüberstehe, so EBM Föll (siehe hierzu auch Seite 29 der Präsentation). Damit sei allerdings noch keine verbindliche Zusage über die Höhe der voraussichtlichen Fördersumme verbunden. Hier könne man nur mit Erfahrungswerten arbeiten. Andererseits handle es sich bei der Förderung um keine rein freiwillige Leistung des Landes; es gebe vielmehr einen gewissen gesetzlich verankerten Anspruch auf Förderung. Im Übrigen speisten sich die Mittel für die Krankenhausförderung des Landes letztlich überwiegend aus Geld, das aus dem Kommunalen Investitionsfonds stamme.
Wie im Lenkungskreis bereits umfassend dargelegt worden sei, habe man zur Ermittlung der Förderhöhe einen sogenannten "Real Case" zugrunde gelegt (also keinen "Best Case", aber auch keinen "Worst Case"). Nach den entsprechenden Berechnungen komme man bezogen auf die Gesamtmaßnahme damit auf eine Förderquote von rund 52 %. Diese Quote werde je nach Bauabschnitt ein wenig variieren. Bei Haus G werde sie geringer ausfallen, weil das Gebäude auch ambulante Versorgungsstrukturen enthalten werde, die vonseiten des Landes grundsätzlich nicht förderfähig seien. In anderen Bereichen werde die Förderquote höher sein. Insgesamt werde die Quote nach den vorliegenden Erfahrungswerten aber eine durchschnittliche Höhe von 52 % erreichen. Diese Zahl sei den entsprechenden Berechnungen zugrunde gelegt worden.
Wenn man abwarte, bis das Land einen Förderbescheid für das Gesamtprojekt erteile, werde man nie zu einem Ergebnis kommen, so EBM Föll, weil die entsprechende Vorgehensweise des Landes darauf nicht angelegt sei. Hier habe der Träger ein gewisses Risiko zu tragen. Dies werde aber auch andernorts so praktiziert - etwa in Karlsruhe, wo es ebenfalls ein relativ großes städtisches Klinikum gebe. Hier erfolge ein teilweiser Neubau in mehreren Bauabschnitten, für welche die Stadt Karlsruhe einen ersten Förderantrag gestellt habe.
EBM Föll informiert weiter, dass auch freigemeinnützige und private Träger für vergleichbare Projekte eine Förderung aus dem Krankenhausförderprogramm des Landes erhielten. Es gebe hier also keine Besser- oder Schlechterstellung kommunaler Häuser.
Der Vorsitzende fährt fort, man müsse aktuell zunächst einmal einen Grundsatzbeschluss fassen, der verschiedene Einzelaufträge enthalte.
Der nächste Schritt bestehe dann darin sicherzustellen, wie die Finanzierung insbesondere des Eigenanteils geregelt werde bzw. wie die Finanzierung zwischen KS und LHS aufgeteilt werde. Wie er bereits früher erklärt habe, werde die Verwaltung dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreiten, wie der von der LHS zu leistende Anteil finanziert werden könnte. Er sei nicht so naiv zu sagen, dass man die entsprechende Festlegung in die ferne Zukunft verschieben könne, weil die entsprechenden Beträge erst später in mehreren Raten fällig würden. EBM Föll fügt hinzu, falls es seitens der Stadt einen Investitionszuschuss an das KS geben sollte, werde sich die Abschreibung in der Ergebnisrechnung des KS insofern neutralisieren, als ein Investitionszuschuss stets in Höhe der Abschreibung ergebniswirksam aufgelöst werde. Es sei also nicht möglich, einen Investitionszuschuss zu erteilen und zusätzlich noch die Abschreibungen zu ersetzen. Insoweit sei StR Adler kein Fehler unterlaufen bzw. dessen Fraktionsgemeinschaft habe in ihrem Antrag nichts vergessen. Wenn die Verwaltung das Finanzierungskonzept bzw. den Vier-Seiten-Vertrag vorlege, verschiedene Stadträte bzw. Fraktionen aber der Meinung seien, dass die Stadt das Projekt über einen Investitionszuschuss voll finanzieren solle, müsse ein entsprechender Antrag gestellt werden, über den der Gemeinderat dann abzustimmen habe. "Aber wir meinen, dass wir zunächst einmal das Finanzierungskonzept auch im Kontext mit der Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages mit den entsprechend Beteiligten regeln sollten."
Anschließend äußert sich StR
Dr. Fiechtner
: "Noch eine kurze Anmerkung zu Ihren einführenden Worten, Herr Erster Bürgermeister. Ich bedauere es, dass Sie so wenig Souveränität zeigen, wenn Sie mit kritischen Anmerkungen konfrontiert werden. Ich erwarte an dieser Stelle, dass Sie Ihre Ausführungen meine Person betreffend - dass ich hier interessengeleitet argumentieren würde - in aller Form zurücknehmen." Er denke, so StR Dr. Fiechtner, er sei nicht dafür bekannt, im politischen Diskurs eigene Interessen zu vertreten, sondern dafür, bestimmte Dinge zum Teil recht scharf zu kritisieren. "Ich glaube auch, dass Sie mir zugestehen müssen, dass ich für mein Fachgebiet Onkologie kompetent darüber berichten kann, was geht und was nicht geht. Ich habe immerhin eine langjährige klinische Erfahrung im KS (damals hieß es noch Katharinenhospital) sowie als niedergelassener Arzt bis heute. Ich rechne also damit, dass Sie Ihre Bemerkung in aller Form zurücknehmen."
EBM
Föll
antwortet, er sehe keinen Anlass, etwas von dem, was er gesagt habe, zurückzunehmen.
Durch StR
Körner
wird die Bitte geäußert, die Beschlussfassung zur GRDrs 20/2018 erst kommende Woche in der Vollversammlung des Gemeinderats am 22.03.2018 vorzunehmen und bis dahin eine Lösung für Ziffer 8 des Beschlussantrags zu finden.
Der
Vorsitzende
erklärt, dies stelle kein Problem dar. Die Verwaltung könne einen Vorschlag zur Ergänzung von Ziffer 8 formulieren, der eine inhaltliche Verbindung zur Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrags herstelle. Diesen Vorschlag werde man den Fraktionen Anfang nächster Woche zuleiten, sodass er dort beraten werden könne. Entsprechend würde man das Thema dann heute ohne Beschlussfassung an die Vollversammlung des Gemeinderats am 22.03.2018 verweisen. Zuvor werde das Projekt noch am 20.03.2018 im Ausschuss für Umwelt und Technik präsentiert. Dort würden die städtebaulichen Fragen stärker im Vordergrund stehen und weniger die klinischen Themenstellungen.
Nach diesen Ausführungen lässt EBM
Föll
im Rahmen der Vorberatung abstimmen und stellt fest:
Der Krankenhausausschuss
verweist
den Beschlussantrag der GRDrs 20/2018 einmütig
ohne Votum
an die Vollversammlung des Gemeinderats.
Anfang der kommenden Woche wird die Verwaltung den Fraktionen eine Ergänzung der Beschlussantragsziffer 8 mit der Herstellung einer Verbindung zur Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrags vorlegen.
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