Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
648/2020 Neufassung
GZ:
SI
Sitzungstermin: 25.01.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Vogel und Herr Peter (beide SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe 2020
- Grundlagen und Ziele

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 14.12.2020, öffentlich, Nr. 141
Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 07.01.2021, GRDrs 648/2020 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe muss aufgrund veränderter Anforderungen qualifiziert weiterentwickelt werden. Zur Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen und Abläufe in der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe werden in einem extern moderierten Prozess gemeinsam mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege Maßnahmen hierzu erarbeitet. Das Sozialamt legt vor den Beratungen des Doppelhaushalts 2022/2023 einen Vorschlag vor, welche Kriterien in ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren zur Auswahl einer geeigneten externen Begleitung eingehen sollen und von welchen notwendigen Ressourcen auszugehen ist.

2. Das Sozialamt wird beauftragt, zum zweiten Quartal 2021 einen konkreten Vorschlag vorzulegen, wie das Fachkonzept Housing First in der Landeshauptstadt Stuttgart erprobt werden kann (Grundlage: Anlage 3).

3. Das Sozialamt wird beauftragt, die Ergebnisse der mit der GRDrs 253/2019 "Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung in Sozialunterkünften" angestoßenen Arbeitsgruppen gemäß Anlage 4 umzusetzen. Dafür legt das Sozialamt im zweiten Quartal 2021 einen Abschlussbericht vor und beziffert bei Maßnahmen mit erhöhtem Aufwand den notwendigen Finanzbedarf.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Zu Beginn begrüßt BMin Dr. Sußmann die anwesenden Träger der Wohnungsnotfallhilfe und bedankt sich für deren Mitwirkung an der Vorlage. Die Vorsitzende führt anschließend kurz im Sinne der Vorlage in das Thema ein. Sie betont, dass die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe aufgrund veränderter Anforderungen qualifiziert weiterentwickelt werden müsse, um wohnungslose Menschen in Stuttgart auch in Zukunft angemessen und passgenau zu versorgen.

Die Bürgermeisterin macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Vorlage um eine Neufassung mit einem geänderten Beschlussantrag handle. Im Vergleich zur ursprünglichen Version der Vorlage werde in der Neufassung die ehemalige Beschlussantragsziffer 2 (siehe GRDrs 648/2020) ausgeklammert. Die Absprachen im Zusammenhang mit dem vorgesehenen und notwendigen Organisationsentwicklungsprozess zur Optimierung der verwaltungsinternen Strukturen und Prozesse im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt sollen außerhalb der Vorlage zwischen dem Sozialamt und den Referaten AKR und WFB stattfinden. Die Frage des Stellenbedarfs für das Vorhaben werde im Rahmen der Stellenplanberatungen geklärt.

Im Folgenden informiert Herr Peter (SozA) das Gremium analog der Präsentation ausführlich über die Grundlagen und Ziele der Weiterentwicklung des Systems der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe.

Ergänzend hierzu betont Frau Vogel (SozA), dass es bei der Weiterentwicklung der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe hauptsächlich nicht um die Schaffung neuer Angebote gehe, da die Stadt bereits über ein breites und gut ausdifferenziertes Angebotssystem verfüge, sondern darum, die aktuellen Strukturen und Prozesse sowie Schnittstellen unter Berücksichtigung neuer, zeitgemäßer Ansätze auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. In Zukunft gelte es die gute einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungsnotfallhilfe aber auch verwaltungsintern weiter auszubauen, wobei insbesondere auch das Thema Gewinnung/Schaffung und Sicherstellung von Wohnraum für besondere Zielgruppen künftig noch stärker in den Blick genommen werden solle, so die Amtsleiterin. Die Sozialverwaltung erhoffe sich, für die betroffenen Menschen den Weg aus der Wohnungslosigkeit künftig noch weiter beschleunigen zu können. Zudem sollen die Themen Nachsorge der ehemaligen Wohnungslosen und Prävention von Wohnungslosigkeit eine größere Rolle spielen.

Im Rahmen der nachfolgenden Aussprache werden die Vorlage und die geplante Weiterentwicklung/Überprüfung des Systems der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe durch StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StR Mörseburg (CDU), StRin Dr. Hackl (SPD), StRin Yüksel (FDP) und StR Dr. Mayer (AfD) begrüßt.

Von StRin Nuber-Schöllhammer wird betont, dass wohnungslose Menschen angesichts des aktuellen Wohnraummangels in Stuttgart es besonders schwer hätten, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Das breite und ausdifferenzierte Angebot der Hilfen im Rahmen der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe sei zwar sehr positiv und erfreulich, auf der anderen Seite könne die Vielzahl der verschiedenen Angebote die Betroffenen überfordern und zur Unübersichtlichkeit des Systems beitragen. Daher plädiert die Stadträtin im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe für leicht zu durchschauende Strukturen.

Ähnlich äußert sich im Folgenden auch StRin Yüksel. In diesem Zusammenhang regt StRin Yüksel zur besseren Übersicht die Erarbeitung eines Flyers für wohnungslose Menschen in Stuttgart an mit Hinweisen zu Anlauf- und Beratungsstellen sowie dem üblichen Ablauf im System der Wohnungsnotfallhilfe. Dieser Flyer könnte neben den Betroffenen auch der Polizei, der Ordnungsbehörde sowie Anwälten, die bspw. im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt tätig werden, zur Verfügung gestellt werden.

Nach einer Frage von StRin Nuber-Schöllhammer zur Situation von Familien mit Kindern in den städtischen Fürsorgeunterkünften erklärt Frau Zorn (SozA), dass aktuell in den Fürsorgeunterkünften 1.229 Personen, darunter 338 Kinder, untergebracht seien. Familien oder Alleinerziehende mit Kindern hätten dabei ähnlich wie Menschen mit einer Behinderung oder Personen ab 60 Jahren den Anspruch, am Tag einer Zwangsräumung in einer Fürsorgeunterkunft untergebracht zu werden. Generell gebe es dabei zwei Arten von Fürsorgeunterkünften, einerseits Zweckbauten, die als reine Fürsorgeunterkünfte genutzt werden. Hiervon gebe es in Stuttgart acht Stück. Auf der anderen Seite verfüge die Stadt über stadtweit 258 normale Wohnungen im Bestand der SWSG, die als Fürsorgeunterkünfte genutzt würden, aber von außen nicht unbedingt direkt als solche zu erkennen sind.

In ihrer weiteren Wortmeldung begrüßt StRin Nuber-Schöllhammer, dass in Stuttgart künftig das Konzept von Housing first erprobt werden solle. Das Fachkonzept wird später auch durch StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) positiv erwähnt, während StR Mörseburg (CDU) feststellt, dass seine Fraktion im Hinblick auf Housing First trotz der vielen positiven Aspekte auch Bedenken habe, falls es beispielsweise nicht gelingen sollte, ausreichend Wohnungen für das Projekt zu akquirieren.

Nachdem durch StR Mörseburg der bislang geringe Zuspruch seitens der privaten Immobilienbesitzer bzw. Vermieter für das Förderprogramm "Wohnungsakquise für wohnungslose und einkommensschwache Haushalte" bedauert wird, verweist Frau Vogel darauf, dass für den Erfolg des Programms eine effiziente Öffentlichkeitsarbeit, eine Kontaktaufnahme und Vertrauensaufbau zu potentiellen Vermietern sowie Mund-zu-Mund-Propaganda entscheidend seien. Dies alles sei durch die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr deutlich erschwert gewesen, doch die Sozialverwaltung hoffe darauf, dass sich der Erfolg des Programms mit der Zeit einstellen werde.

Im weiteren Verlauf der Aussprache erklärt StR Pantisano, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Dennoch übt der Stadtrat grundsätzliche inhaltliche Kritik an der Vorlage vor allem bei der Frage der Aufarbeitung der Gründe für Wohnungslosigkeit. Nach Ansicht des Stadtrats dürften angesichts der akuten Wohnraumknappheit in der Stadt nicht die Obdachlosen allein für deren Wohnungslosigkeit verantwortlich gemacht werden. Der Wohnungsmangel sei ein allgemeingesellschaftliches und gravierendes Problem, für dessen Lösung, die Stadt Stuttgart die Verantwortung trage. Auch StRin Dr. Hackl betont den Kontext zwischen Obdachlosigkeit und dem Mangel an Wohnraum in der Stadt.

In diesem Zusammenhang möchte StR Pantisano wissen, wie viele leerstehende Wohnungen es in Stuttgart gibt. Ferner fragt der Stadtrat, ob polizeirechtlich die Möglichkeit bestehe, leerstehende Wohnungen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit von staatlicher Seite zu beschlagnahmen und zu vermieten.

Darauf eingehend, äußert sich BMin Dr. Sußmann kritisch hinsichtlich der Anregung zur Beschlagnahmung leerstehender Wohnungen. Auch wenn so etwas rechtlich möglich sein sollte (die Zuständigkeit der Prüfung liege hier beim Referat SOS), sei klar, dass eine solche Maßnahme das „allerletzte Mittel“ ist, so die Vorsitzende. Eine Beschlagnahmung leerstehender Wohnungen wird im Folgenden auch durch StRin Bulle-Schmid (CDU) für die CDU-Gemeinderatsfraktion klar abgelehnt.

BMin Dr. Sußmann betont zugleich die gute Zusammenarbeit mit BM Pätzold und dem Referat SWU mit dem Ziel den Wohnungsmarkt in Stuttgart künftig noch durchlässiger zu machen und auch Personen mit besonderen Problemlagen und/oder geringen finanziellen Mitteln besser zu unterstützen. Ferner berichtet die Vorsitzende, dass durch die Corona-Schutzmaßnahmen (bspw. das Verbot zur Vermietung von Airbnb-Unterkünften an Feriengäste) wieder mehr freier Wohnraum in der Stadt zur Verfügung stehe und zuletzt erfreulicherweise wieder mehr Geflüchtete eine eigene Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt finden konnten, was auch zu einer Entlastung in den Flüchtlingsunterkünften geführt habe.

Im Weiteren macht StR Pantisano auf die psychischen Folgen von Wohnungslosigkeit aufmerksam und betont, dass diese in der Vorlage ebenfalls aufgeführt werden sollte. Der Stadtrat vertritt die Meinung, dass psychische Erkrankungen und Folgen von Wohnungslosigkeit erst dann nachhaltig bekämpft werden könnten, wenn die Betroffenen eine Wohnung gefunden hätten und nicht mehr den Druck verspürten, wieder auf der Straße landen zu können. In diesem Kontext stellt StR Pantisano erneut das Konzept von Housing first als für ihn beispielhaft heraus.

In ihrer Wortmeldung bezeichnet StRin Dr. Hackl die Verbesserung der Situation von Familien mit Kindern in den Sozialunterkünften, Fürsorgeunterkünften aber auch den Flüchtlingsunterkünften als eine besondere Herausforderung für die Zukunft. In diesem Kontext erinnert die Stadträtin an einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion, der im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanberatungen beraten worden ist.

Auf eine Nachfrage der Stadträtin eingehend, erklärt Frau Vogel, dass das geplante referatsübergreifende Projekt zur Erhebung einer Bestandanalyse von aktuell bestehenden Projekten und Angeboten für Kinder und Jugendliche in den Gemeinschaftsunterkünften gut angelaufen sei. An dem Projekt, das Lücken und Handlungsbedarfe offenbaren solle, sind neben dem Sozialamt u. a. auch das Jugendamt, die städtische Kinderbeauftragte, das Gesundheitsamt, das Jobcenter, das Liegenschaftsamt sowie die Abteilung SI-IP beteiligt.

Durch das Projekt solle künftig auch die sozialräumliche Versorgung von Kindern in den Unterkünften verbessert werden bzw. da, wo nicht möglich, Alternativen im Quartier geschaffen werden. Im Februar ist die nächste Arbeitssitzung der Projektbeteiligten geplant und man werde die Ratsmitglieder über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Im Folgenden begrüßt StRin Dr. Hackl, dass künftig im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe auch ein besonderes Augenmerk auf die Bedarfe von Wohnungslosen mit komplexen Multiproblemlagen gelegt werden solle. Ferner regt die Stadträtin an, für die Zukunft über ein gemeinsames Konzept der ordnungsrechtlichen Unterbringung in Sozialunterkünften und den Fürsorgeunterkünften nachzudenken, da diese beiden Arten der Unterbringung nach Ansicht der Stadträtin nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind.

Die StRinnen Nuber-Schöllhammer und Dr. Hackl erkundigen sich anschließend vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Pandemie nach der aktuellen Situation von Obdachlosen in Stuttgart.

Von BMin Dr. Sußmann wird betont, dass die Sozialverwaltung aktuell vieles unternehme, um die Lage der wohnungslosen Menschen in der Corona-Krise zu erleichtern. Man befinde sich in einem ständigen Austausch mit den Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und prüfe regelmäßig, ob ggf. weitere Maßnahmen zur Absicherung der Versorgung der Menschen notwendig seien.

Jeder Wohnungslose könne derzeit unabhängig vom Erfrierungsschutz in den städtischen Notunterkünften übernachten. Dabei würden die Zimmer aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen mit maximal zwei Personen belegt, was sich auszahle, denn im System der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe seien fast keine Infektionen verzeichnet worden. Dennoch würden manche Wohnungslose das Angebot der Notübernachtung aus Angst vor einer Ansteckung mit Corona nicht nutzen.

Zusammenfassend stellt die Vorsitzende fest, dass sie die Gruppe der Wohnungslosen in Stuttgart in der Corona-Krise gut betreut sehe, was nicht zuletzt durch den Einsatz großer kommunaler Mittel und die Unterstützung des Gemeinderates möglich sei. Zu diesem Thema kündigt die Vorsitzende eine entsprechende Pressemitteilung noch für diese Woche an.

Ergänzend zu den Ausführungen der Bürgermeisterin berichtet Frau Vogel, dass das Sozialamt kurzfristig durch eine Entschließung von BMin Dr. Sußmann vorläufige zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 27.000 EUR für die Tagesstätten der Wohnungsnotfallhilfe und die Ausweitung coronakonformer Angebote für die wohnungslosen Menschen zur Verfügung gestellt habe.

In der Tagesstätte der Evangelischen Gesellschaft werde nun zusätzlich zu den vorhandenen Räumlichkeiten ein weiterer größerer Saal genutzt, um die räumliche Situation noch weiter zu entzerren. Ferner habe der Caritasverband auf dem Gelände der kath. Kirchengemeinde St. Georg zusätzlich zur vorhandenen Tagesstätte ein Zelt aufstellt, um so weiteren 20 Personen eine Aufenthaltsmöglichkeit bieten zu können. In Bad Cannstatt sei durch die ambulante Hilfe und die Heilsarmee eine zusätzliche Essensausgabestelle für wohnungslose Menschen eingerichtet worden.

Durch das Sozialamt sei in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Sport und Bewegung zudem eine Prüfung durchgeführt worden, ob den wohnungslosen Menschen aufgrund der aktuellen Schulschließungen ggf. in Schulsporthallten kurzfristig eine Aufenthalts- bzw. Duschmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden könnte. Jedoch habe die Prüfung ergeben, dass sich die städtischen Schulsporthallen hierfür aufgrund ihrer Lage (vor allem in den Außenbezirken und damit nicht im Bereich der üblichen Mobilitätswege von Wohnungslosen) eher nicht eignen.

Nach einer Nachfrage von StRin Yüksel verweist Frau Brüning (SozA) auf die enge Verzahnung der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bei häuslicher Gewalt und der ordnungsrechtlichen Unterbringung z. B. im Rahmen einer Notübernachtung sowie die enge Kooperation zwischen der Ordnungsbehörde und der Polizei. Die Fachberatungsstelle, die für die Täterberatung verantwortlich sei, fungiere aufgrund desselben Trägers auch als Fachberatungsstelle der Wohnungsnotfallhilfe.

Nach einer weiteren Frage von StRin Yüksel erklärt BMin Dr. Sußmann, dass die Zahl derjenigen Wohnungslosen in Stuttgart, die durch die Angebote des Systems der Wohnungsnotfallhilfe nicht erreicht würden bzw. die Hilfsangebote nicht in Anspruch nehmen wollen, schwer zu beziffern sei. Schätzungen zufolge handle es sich um ca. 80 Personen in der Stadt.

In seiner Wortmeldung stellt StR Dr. Mayer die Frage, ob einige der wohnungslosen Menschen in der Stadt auch außerhalb Stuttgarts in Hilfsangebote vermittelt werden könnten. BMin Dr. Sußmann betont in diesem Zusammenhang, dass grundsätzlich versucht werde, die Menschen in Stuttgart in Hilfsangeboten oder eigenem Wohnraum unterzubringen. Geflüchtete Menschen hätten zudem bspw. die Auflage der Residenzpflicht in Baden-Württemberg. Nichtsdestotrotz stehe die Stadt Stuttgart in einem engen Kontakt mit den umliegenden Landkreisen und Kommunen, um für die Zukunft ggf. gemeinsame Möglichkeiten zur Unterbringung bzw. Versorgung wohnungsloser Menschen auszuloten, so die Vorsitzende.

Abschließend werden weitere wenige Verständnisfragen der Ratsmitglieder zur Vorlage durch die Sozialverwaltung beantwortet.

BMin Dr. Sußmann bedankt sich bei den Trägern und der Sozialverwaltung für deren gute Arbeit im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt.

Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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