Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
928/2016
Stuttgart,
11/23/2016
Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) - Bericht 2016
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
12.12.2016
Bericht:
Seit dem 01.01.2011 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart soziale Schuldnerberatung. Die Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen sind als
Anlage 2
diesem Bericht beigefügt.
Mit der Förderung der sozialen Schuldnerberatung verfolgt die Landeshauptstadt Stuttgart das Ziel, überschuldeten Familien und Einzelpersonen nachhaltig Wege aus der Überschuldung aufzuzeigen und neue Lebensperspektiven zu vermitteln. Soziale Schuldnerberatung fördert die Eigenverantwortlichkeit und Kompetenz im Umgang mit Geld und Finanzdienstleistungen. Ziel ist, Schuldner zur Selbsthilfe zu befähigen und einer erneuten Überschuldung vorzubeugen.
Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB), eine Kooperation des Caritasverbands für Stuttgart e. V., der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und der PräventSozial gGmbH, übernimmt die soziale Schuldnerberatung und erhält dafür eine Zuwendung der Landeshauptstadt Stuttgart für Personal- und Sachkosten. Hilfesuchenden Personen, die die Kriterien der Landeshauptstadt Stuttgart erfüllen, steht die soziale Schuldnerberatung der ZSB kostenlos zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2011 arbeiten der Caritasverband für Stuttgart e. V., die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. und die PräventSozial gGmbH in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als ZSB GbR zusammen. Geschäftsführender Träger ist der Caritasverband für Stuttgart e. V. Die Geschäfts- und Beratungsräume befinden sich in der Wilhelmstr. 11, 70182 Stuttgart.
Finanzierung der ZSB
Die Kosten für die ZSB werden finanziert über den Personal- und Sachkostenzuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart, eine Fallpauschale des Landes Baden-Württemberg und aus Eigenmitteln der Träger. Das Land Baden-Württemberg bezahlt eine Fallpauschale
auf der Grundlage der Insolvenzordnung (InsO-Pauschale) für die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, wenn dieses auf der Grundlage eines Planes mit den Gläubigerinnen und Gläubigern scheitert und eine Bescheinigung nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO erteilt wird oder mit einem zur Restschuldbefreiung führenden außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen wird.
Im Jahr 2011 betrugen die Gesamtkosten der ZSB 1.102.898 EUR. Diese Kosten wurden finanziert über einen Personalkostenzuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 850.000 EUR (73 %), die InsO-Pauschale 116.176 EUR (11 %) und Eigenmittel 181.821 EUR (16 %).
Im Jahr 2015 betrugen die Gesamtkosten der ZSB 1.391.474 EUR. Diese Kosten wurden finanziert über einen Personal- und Sachkostenzuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 1.074.800 EUR (77 %), die InsO-Pauschale 107.417 EUR (8 %) und Eigenmittel 209.257 EUR (15 %).
Der Sachkostenzuschuss wurde erstmalig im Jahr 2013 nach dem Umzug der ZSB aus der Eberhardstraße 33 in die Wilhelmstraße 11 gewährt.
Der Eigenmittelanteil der Träger an der Gesamtfinanzierung ist vor allem abhängig von der Fallzahl außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren, für die die InsO-Pauschale des Landes gezahlt wird.
Aufgrund der Steigerungen des Förderbudgets entsprechend der Tarifsteigerungen des TVöDs stieg der Anteil der Personalkostenpauschale an der Gesamtfinanzierung sowohl absolut als auch anteilig.
Präventionsarbeit
Neben der Beratung in Einzelfällen bietet die ZSB Maßnahmen zur Prävention an. Bisher stehen der ZSB Mittel der Landeshauptstadt Stuttgart zur Finanzierung von 0,15 Stellen für Präventionsarbeit zur Verfügung.
Die ZSB sieht einen dringenden Bedarf, die Präventionsarbeit für Jugendliche und junge Erwachsene zu verstärken. Um eine Finanzkompetenz bei jungen Menschen herzustellen und zu fördern, sind Kooperationen mit den Schulen, der Schulsozialarbeit und der mobilen Jugendarbeit geplant. Eine weitere wachsende Zielgruppe sind ältere verschuldete Menschen. Untersuchungen zeigen, dass diese vermehrt beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand von Überschuldung bedroht sind. Um der drohenden Überschuldung der genannten Zielgruppen entgegenwirken zu können, wäre es notwendig, die Ressourcen für Präventionsarbeit auszubauen. Erste Erfahrungen hat die ZSB in einem Pilotversuch im Rahmen einer Seminarreihe im treffpunkt 50plus Stuttgart gesammelt. Weitere Informationen hierzu enthält der Bericht der ZSB (
Anlage 1, S. 4
).
Im beigefügten Bericht der ZSB (
Anlage 1
) sind ebenfalls Kennzahlen zur Einzelberatung, aktuelle Themen und Aufgaben sowie die aktuellen Präventionsmaßnahmen dargestellt.
Die Sozialverwaltung befürwortet die Pläne der ZSB, Präventionsarbeit für Jugendliche, junge Erwachsene und ältere Menschen auszubauen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen die erforderlichen Kompetenzen im Umgang mit Geld zu vermitteln, ist eine dringend erforderliche, wirksame und nachhaltige Maßnahme, um frühzeitig Überschuldung entgegenzuwirken. Ältere, verschuldete Menschen vor Überschuldung zu schützen, hilft Altersarmut zu begrenzen.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Werner Wölfle
Bürgermeister
1. Bericht der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB)
2. Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen
<Anlagen>
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Anlage 1_Bericht ZSB 14112016.pdf
Anlage 2_928_2016.pdf