Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
19/2017
Stuttgart,
05/08/2017
Klinikum Stuttgart
Neufassung der "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart"
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Krankenhausausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
19.05.2017
Beschlußantrag:
Der Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und der Hausordnung für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
Begründung:
Aufgrund von gesetzlichen Neuerungen und der erfolgten Neustrukturierung des Klinikums Stuttgart ist eine Anpassung der AVB notwendig geworden. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in regelmäßigen Abständen veröffentlichte Muster-AVB dient für die neuen AVB des Klinikums als Grundlage. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 der Betriebssatzung entscheidet der Krankenhausausschuss über die AVB.
In der beigefügten Synopse sind die neuen AVB den bisher geltenden AVB gegenübergestellt.
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
- Durch die Neustrukturierung des Klinikums wurde eine Anpassung des Deckblatts und des § 1 notwendig. Die einzelnen Betriebsstätten werden nicht mehr aufgeführt.
- Bei § 4 wurde der Absatz 6, eine Begleitperson wird entlassen, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht mehr gegeben sind, neu eingefügt.
- Der § 7 wurde um den Absatz 3 ergänzt, der den gesetzlich Krankenversicherten unter bestimmten Bedingungen das Recht einräumt, über die erbrachten Leistungen des Klinikums und die dafür durch die Krankenkassen zu zahlenden Entgelte unterrichtet zu werden.
- Die §§ 14 und 18 wurden angepasst, da die AVB und die Hausordnung nicht mehr jedem Patienten ausgehändigt werden, sondern in den Patientenaufnahmen aushängen.
- In der Hausordnung wurde das Nutzungsverbot von Funkgeräten und Funktelefonen im Krankenhaus und auf dem Areal des Krankenhauses (ehemals unter Punkt 14) aufgehoben.
- Der Punkt 18 wurde um das Rauchverbot auch auf dem Krankenhausgelände erweitert. Ausnahmen hiervon gelten nur für ausgewiesene Raucherbereiche.
Referat AKR hat mitgezeichnet.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1 Neufassung der AVB
2 Synopse
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
Referat AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
2
<Anlagen>
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