Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 19/2017
Stuttgart,
05/08/2017



Klinikum Stuttgart
Neufassung der "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
KrankenhausausschussBeschlussfassungöffentlich19.05.2017



Beschlußantrag:

Der Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und der Hausordnung für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.



Begründung:


Aufgrund von gesetzlichen Neuerungen und der erfolgten Neustrukturierung des Klinikums Stuttgart ist eine Anpassung der AVB notwendig geworden. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in regelmäßigen Abständen veröffentlichte Muster-AVB dient für die neuen AVB des Klinikums als Grundlage. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 der Betriebssatzung entscheidet der Krankenhausausschuss über die AVB.

In der beigefügten Synopse sind die neuen AVB den bisher geltenden AVB gegenübergestellt.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

- Durch die Neustrukturierung des Klinikums wurde eine Anpassung des Deckblatts und des § 1 notwendig. Die einzelnen Betriebsstätten werden nicht mehr aufgeführt.

- Bei § 4 wurde der Absatz 6, eine Begleitperson wird entlassen, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht mehr gegeben sind, neu eingefügt.

- Der § 7 wurde um den Absatz 3 ergänzt, der den gesetzlich Krankenversicherten unter bestimmten Bedingungen das Recht einräumt, über die erbrachten Leistungen des Klinikums und die dafür durch die Krankenkassen zu zahlenden Entgelte unterrichtet zu werden.

- Die §§ 14 und 18 wurden angepasst, da die AVB und die Hausordnung nicht mehr jedem Patienten ausgehändigt werden, sondern in den Patientenaufnahmen aushängen.

- In der Hausordnung wurde das Nutzungsverbot von Funkgeräten und Funktelefonen im Krankenhaus und auf dem Areal des Krankenhauses (ehemals unter Punkt 14) aufgehoben.

- Der Punkt 18 wurde um das Rauchverbot auch auf dem Krankenhausgelände erweitert. Ausnahmen hiervon gelten nur für ausgewiesene Raucherbereiche.


Referat AKR hat mitgezeichnet.







Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen
1 Neufassung der AVB
2 Synopse




Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

2

<Anlagen>



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