Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport

Gz: 5642-20
GRDrs 210/2024
Stuttgart,
05/24/2024



Stuttgarter Sport-und Kulturförderung;
hier: Zuschuss zur Durchführung der Skate Week (SKTWK) vom 04.- 08. September 2024




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Süd
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Bezirksbeirat Mitte
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.06.2024
05.06.2024
11.06.2024
17.06.2024



Beschlußantrag:

1. Der fine lines marketing GmbH wird zur teilweisen Deckung der Kosten für die Organisation und Durchführung der ersten Skate Week (SKTWK) in Stuttgart ein Festbetragszuschuss in Höhe von 40.000 EUR gewährt.
2. Für den Zuschuss gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im September 2024 findet in Stuttgart zum ersten Mal die Skate Week (SKTWK) statt. Einmal jährlich dient die SKTWK der Skateboard-Szene als Treffpunkt und Plattform, zu der Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt anreisen. Das facettenreiche Programm aus Sport und Kultur reicht von Kunstausstellungen über sportliche Wettbewerbe und Skateboarding-Workshops bis hin zu einer Filmnacht. 2018 fand die SKTWK zum ersten Mal in Düsseldorf statt und hat sich seitdem zur größten Skateboard-Veranstaltung in Deutschland und einer der größten in Europa entwickelt.

In Zusammenarbeit mit dem Kulturamt und dem Amt für Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart möchte der Veranstalter, die fine lines marketing GmbH, das Skateboarding und die Skateboard-Kultur an verschiedenen Orten in Stuttgart für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar machen. Gerade in der Stuttgarter Innenstadt gibt es wenige urbane Bewegungsräume und eine geringe Angebotsvielfalt für Skaterinnen und Skater im öffentlichen Raum. Daher sind niederschwellige und kostenlose Bewegungsangebote wie die Skate Week besonders wichtig. Bei der SKTWK können die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden, an Skateboarding-Workshops teilnehmen und die Skateboard-Kultur kennenlernen.

Professionellen Skaterinnen und Skatern bietet die SKTWK in Stuttgart die Möglichkeit, ihre Sportart zu präsentieren. Die verschiedenen Skateevents tragen zur Belebung der Innenstadt bei und locken zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer an. An den fünf Veranstaltungstagen werden rund 8.000 Besucherinnen und Besucher sowie 500 aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.

Das Amt für Sport und Bewegung und das Garten, Friedhofs und Forstamt arbeiten derzeit im Rahmen des Masterplans für urbane Bewegungsräume daran, das Rollsportangebot in Stuttgart zu verbessern. Nach der SKTWK werden einige Skatehindernisse, sog. Obstacles, des Veranstalters in Stuttgart bleiben und beispielsweise das Angebot im Skatepark in Botnang ergänzen. So werden die Elemente nachhaltig weitergenutzt und ins Stuttgarter Bewegungsangebot integriert.

Zudem wird der neue Skatecontainer des Amts für Sport und Bewegung ins Programm der SKTWK eingebunden. Der Skatecontainer wird ab Frühjahr 2024 an wechselnden Standorten im Stadtgebiet aufgebaut. Dort können die Bürgerinnen und Bürger kostenlos Skate-Ausstattungen ausleihen. Durch den regelmäßigen Standortwechsel des Skatecontainers werden die Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohnenden auf ein Minimum beschränkt und es können unterschiedlichste Zielgruppen niederschwellig und kostengünstig erreicht werden. Durch die Einbindung des Skatecontainers in die SKTWK wird dieses neue Angebot prominent am Schlossplatz in der Innenstadt vorgestellt und das Interesse der jungen Bürgerinnen und Bürger an Rollsportangeboten in der Innenstadt gefördert.

Die SKTWK soll 2025 ein weiteres Mal in Stuttgart stattfinden, danach wechselt das Event in eine andere Stadt.


Finanzielle Auswirkungen

Der Festbetragszuschuss der Stadt zur Skate Week (SKTWK) beträgt 40.000 EUR und dient zur teilweisen Deckung der Kosten, die durch die Organisation der Veranstaltung entstehen.

Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 20.000 EUR erfolgt im Teilergebnishaushalt 2024 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, bei Sachkonto 43180000, Zuschüsse an übrige Bereiche, Auftrag 52SF0499, Sonstige Sportveranstaltungen.
Die Auszahlung des Zuschusses für kulturelle Programmkosten von bis zu 20.000 EUR erfolgt im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen.



Beteiligte Stellen

Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer Dr. Clemens Maier
Erster Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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