Professionellen Skaterinnen und Skatern bietet die SKTWK in Stuttgart die Möglichkeit, ihre Sportart zu präsentieren. Die verschiedenen Skateevents tragen zur Belebung der Innenstadt bei und locken zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer an. An den fünf Veranstaltungstagen werden rund 8.000 Besucherinnen und Besucher sowie 500 aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.
Das Amt für Sport und Bewegung und das Garten‐, Friedhofs‐ und Forstamt arbeiten derzeit im Rahmen des Masterplans für urbane Bewegungsräume daran, das Rollsportangebot in Stuttgart zu verbessern. Nach der SKTWK werden einige Skatehindernisse, sog. Obstacles, des Veranstalters in Stuttgart bleiben und beispielsweise das Angebot im Skatepark in Botnang ergänzen. So werden die Elemente nachhaltig weitergenutzt und ins Stuttgarter Bewegungsangebot integriert.
Zudem wird der neue Skatecontainer des Amts für Sport und Bewegung ins Programm der SKTWK eingebunden. Der Skatecontainer wird ab Frühjahr 2024 an wechselnden Standorten im Stadtgebiet aufgebaut. Dort können die Bürgerinnen und Bürger kostenlos Skate-Ausstattungen ausleihen. Durch den regelmäßigen Standortwechsel des Skatecontainers werden die Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohnenden auf ein Minimum beschränkt und es können unterschiedlichste Zielgruppen niederschwellig und kostengünstig erreicht werden. Durch die Einbindung des Skatecontainers in die SKTWK wird dieses neue Angebot prominent am Schlossplatz in der Innenstadt vorgestellt und das Interesse der jungen Bürgerinnen und Bürger an Rollsportangeboten in der Innenstadt gefördert.
Die SKTWK soll 2025 ein weiteres Mal in Stuttgart stattfinden, danach wechselt das Event in eine andere Stadt.
Finanzielle Auswirkungen Der Festbetragszuschuss der Stadt zur Skate Week (SKTWK) beträgt 40.000 EUR und dient zur teilweisen Deckung der Kosten, die durch die Organisation der Veranstaltung entstehen. Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 20.000 EUR erfolgt im Teilergebnishaushalt 2024 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, bei Sachkonto 43180000, Zuschüsse an übrige Bereiche, Auftrag 52SF0499, Sonstige Sportveranstaltungen. Die Auszahlung des Zuschusses für kulturelle Programmkosten von bis zu 20.000 EUR erfolgt im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen. Beteiligte Stellen Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Dr. Fabian Mayer Dr. Clemens Maier Erster Bürgermeister Bürgermeister Anlagen --- <Anlagen> zum Seitenanfang