Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 5024-00
GRDrs
647/2017
Tischvorlage
Stuttgart,
07/07/2017
Hebammenmangel
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Krankenhausausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
07.07.2017
Bericht:
Ergänzend zu den mündlichen Ausführungen der Geschäftsführung finden Sie nachstehend die detaillierten Antworten auf die Fragen im Antrag 159/2017:
1.
Wie ist die Entwicklung der Geburtenzahlen am Klinikum Stuttgart in den letzten fünf Jahren?
In den letzten Jahren stiegen die Geburtenzahlen auf maximal 3.404 im Jahre 2015. 2016 ist ein Rückgang um 354 Geburten zu verzeichnen, der in erster Linie auf fehlende Kapazitäten der Geburtshilfe in Folge des Hebammenmangels im Klinikum Stuttgart zurückzuführen ist. So wurden zahlreiche Schwangere mit Wunsch nach Entbindung im Klinikum Stuttgart aktiv an andere Einrichtungen verwiesen, sofern dies medizinisch vertretbar war.
Anzahl der geborenen Kinder
2012 2.739
2013 2.734
2014 3.038
2015 3.404
2016 3.050
2.
Wie viel hochschwangere Frauen mussten zur Geburt im letzten Jahr am Klinikum abgewiesen werden?
Seit Mai 2016 bis heute mussten ca. 300 schwangere Frauen an andere Einrichtungen verwiesen werden.
3.
Wie viel Hebammen werden jährlich am Klinikum ausgebildet?
Es werden derzeit 18 Hebammen pro Jahr im Klinikum Stuttgart ausgebildet.
4.
Wie viele Hebammen bleiben dem Klinikum nach der Ausbildung erhalten?
In der Vergangenheit blieben ca. 2 - 4 ausgebildete Hebammen dem Klinikum Stuttgart nach Ihrer Ausbildung erhalten.
5.
Könnte man die Anzahl der Ausbildungsplätze an der Hebammen-Schule erhöhen und zu welchen Kosten führt das?
Das Klinikum Stuttgart spricht sich für eine Erhöhung der Ausbildungsplätze aus und kann die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen, insbesondere Dozentinnen und Dozenten sowie Räumlichkeiten, zusichern. Eine Erhöhung der Plätze je Jahrgang von 18 auf 26 – bei einer dreijährigen Ausbildung mithin von 54 auf 78 – wird beim Regierungspräsidium beantragt und sollte idealerweise im ersten Schritt zum neuen Ausbildungsturnus ab Oktober 2017 greifen. Eine Finanzierung wäre laut Auskunft der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) über den Ausbildungsfond gesichert, sobald die Plätze vom Regierungspräsidium genehmigt worden sind.
Der Ausbildungsfonds wird durch einen landesweiten Ausbildungszuschlag finanziert, der je voll- und teilstationärem Fall erhoben wird. Er dient der Vermeidung einer Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb mit nicht ausbildenden
(§ 17a Abs. 5-6 KHG). Zur Ermittlung der Höhe des Ausgleichsfonds melden die ausbildenden Krankenhäuser die jeweils für das Vorjahr vereinbarte Höhe des Ausbildungsbudgets sowie Art und Anzahl der Ausbildungsplätze und die Höhe des zusätzlich zu finanzierenden Mehraufwands für die Ausbildungsvergütung an die Landeskrankenhausgesellschaft. Die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft, die den Ausbildungsfonds verwaltet, zahlt daraus den gemeldeten Finanzierungsbetrag in monatlichen Raten. Die Finanzierung wird als knapp auskömmlich eingeschätzt.
6.
Wäre es möglich, die Ausbildungsplätze mit einer Verbindlichkeit einer
Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildung zu versehen?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) untersagt in § 12 Abs. 1 S. 2 BBiG derartige Bindungsklauseln. Nach dieser Vorschrift ist eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, in der Regel nichtig.
Möglich ist es jedoch, dass sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit dem ausbildenden Unternehmen ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl. § 12 Abs. 1
S. 2 BBiG).
Das Klinikum verfolgt daher andere Wege, die Attraktivität als Arbeitgeber für neu qualifizierte Hebammen zu erhöhen. Hierzu gehören gute Fort- und Weiterbildungsangebote inklusive Teamtrainings und Simulationsübungen, Mentoringprogramme sowie das fachlich hochinteressante und sehr breite Spektrum an Einsatzmöglichkeiten im Klinikum Stuttgart mit Deutschlands größter Kinderklinik:
Von der interprofessionellen qualifizierten Begleitung der Hochrisikogeburt über natürliche Geburten in hebammengeführten Kreißsälen bis hin zu allen flankierenden Angeboten (wie beispielsweise der Stillberatung) sind vielfältige Einsatzmöglichkeiten vorhanden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reduktion der Arbeitsbelastung, die letztlich durch erfolgreiche Neueinstellungen gelingen wird. In Erwartung der Akademisierung des Hebammenberufes, die voraussichtlich mit längeren Übergangsregelungen ab 2020 möglich wird, werden auch mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gemeinsame Angebote konzipiert.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
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