Antrag vom 10/14/2011
Nr. 375/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wo die Musik zu laut spielt

Wenn selbst der Präsident des Landesverbandes der Schausteller die Musik auf dem Wasen für zu laut hält, halten wir das für ein Alarmsignal. Die Lärmbelästigung auf dem Cannstatter Wasen liegt dem Vernehmen nach jenseits beginnender Hörschäden – da hört die Gaudi besser auf. Lärm verursacht Stress und macht krank. Ungefähr 25 Prozent der Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren leiden heute unter lärmbedingten Hörschädigungen – diese lassen sich nicht heilen und beeinträchtigen die Lebensqualität enorm. Nicht umsonst versucht die Stadt Stuttgart, durch Lärmaktionsplanung und aufwendige Lärmschutzmaßnahmen das nach wie vor unterschätzte, aber immer drängendere Umweltproblem Lärm in den Griff zu bekommen.
Für Discotheken, in denen ähnliche Lärmpegel herrschen, fordern die Gesundheitsminister der Länder, den Schallpegel unter 100 Dezibel zu senken. Mit freiwilligen Selbstverpflichtungen machen die Betreiber gute Erfahrungen: "Seit die DJ's nicht mehr Vollgas geben, bleiben die Gäste länger". Diese Erfahrung lässt sich sicher auch auf Volks- und Frühlingsfest übertragen. Bei Dezibelzahlen von 100 und mehr auf dem Wasen ist dort die Unbehaglichkeitsschwelle überschritten.
Die Stadt steht in der Verantwortung und sollte daher die Einhaltung des in den Betriebsvorschriften des Cannstatter Wasens vorgeschriebenen Lärmpegels gewährleisten. Vorbild könnte die Wiesn sein: Dort sind die gastronomischen Großbetriebe verpflichtet, die Lautstarke der Live-Musik im Festbetrieb so einzustellen, dass bis 18:00 Uhr ein Mittelungspegel von 85 dB(A) und nach 18:00 Uhr ein Mittelungspegel von 90 dB(A) nicht überschritten wird. Die Einstellung und Einpegelung der zulässigen Höchstlautstärke wird durch das Referat für Gesundheit und Umwelt am ersten Wiesnwochenende vorgenommen. Die eingestellte Höchstlautstärke darf nachträglich nicht erhöht werden.


Wir beantragen:

1. Im Wirtschaftsausschuss werden die von In.Stuttgart durchgeführten umfangreichen Schallmessungen auf dem Cannstatter Volksfest präsentiert. Ergebnisse von Schallmessungen Dritter sollen ebenfalls herangezogen werden.
2. Es werden die relevanten Paragraphen der Betriebsvorschriften für das Münchner Oktoberfest 2011 vorgestellt und erläutert, mit welchen Maßnahmen die Lautstärke zuverlässig limitiert wird.
3. Sollte der Landesverband der Schausteller ebenfalls ein Konzept zur Lärmeindämmung erarbeitet haben, wird dieses ebenfalls vorgestellt.
4. Es werden Maßnahmen ergriffen, dass, beginnend mit dem Frühlingsfest 2012, zukünftig der in den Betriebsvorschriften Cannstatter Wasen festgeschriebene mittlere Messwert nicht überschritten werden wird.


Andrea Münch Andreas G. Winter Silvia Fischer


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