Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - innerhalb des 2. Sonderprogramms Schulsanierungen in Höhe von 1,095 Mio. €. Die Anfrage Nr. 65/2016 (90/GRÜNE) vom 02.03.2016 und der gemeinsame Antrag Nr. 66/2016 (SPD, FW, FDP) vom 02.03.2016 sowie die Anfrage Nr. 77/2016 (CDU) vom 08.03.2016 sind einschließlich der Beantwortungen des Oberbürgermeisters zu den Anfragen Nr. 65/2016 und Nr. 77/2016 dem UTA-Protokoll vom 15.03.2016 beigefügt. Verweisend auf die gestrige Beratung im Ausschuss für Umwelt und Technik berichtet BMin Dr. Eisenmann, erfreulich sei, dass nun das Thema Generalsanierung Wagenburg-Gymnasium mit Kosten in Höhe von knapp 20 Mio. € angegangen werden kann. Dieses Thema könne aufgrund der baulichen Situation des Stammgebäudes auch nicht mehr verschoben werden. Die Sanierung schließe neben baulichen Gebäudefragen, pädagogisch wichtige Bereiche ein. Da mit der Generalsanierung 2017 begonnen werden soll, sei nun eine abschließende Entscheidung erforderlich. Die Diskussion konzentriere sich auf die Unterbringung der Schule während der dreijährigen Sanierungszeit. Nicht neu sei, dass die Verwaltung für die Interimszeit eine Unterbringung im Gebäude Hackstraße 2 vorschlägt. In den Beantwortungen der Anfragen habe die Verwaltung dargelegt, dass solche Generalsanierungen für die betroffenen Schulfamilien Einschnitte bedeuten. Unter dem heutigen TOP 9 "Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse für den Doppelhaushalt 2016/2017“, GRDrs 83/2016, heutige NNr. 70, werde dargelegt, dass der 5 Mio. € umfassende Risikotopf für begonnene Schulsanierungen benötigt wird. Wichtig sei nach außen darzustellen, dass es bei den Sanierungsmaßnahmen durch das Referat T sehr gute Umsetzungsquoten gebe. Die Frage, ob die Interimsunterbringung in der Hackstraße 2 oder in Containern auf dem Wagenburgplatz erfolgen soll, stelle eine politische Entscheidung dar. Für einen Abschluss der in Stuttgart durchzuführenden Schulsanierungen habe man ungefähr 2020 ins Auge gefasst. Dieser Zeitplan sei eng, und aufgrund von Verzögerungen (z. B. fehlende Rückmeldungen auf Ausschreibungen, Verzögerungen bei den baulichen Abläufen) könne er sich durchaus verlängern. Die Schulen benötigten im Zusammenhang mit den Sanierungen Perspektiven, und diesbezüglich unterbreite die Verwaltung finanziell ausgewogene Vorschläge. Besonders kritische Dinge würden natürlich vorgezogen. Ihr sei es wichtig, dass alle Schulen gleichermaßen über eine Perspektive innerhalb eines zeitlich nachvollziehbaren Rahmens verfügen. Dies setze auch voraus, dass die finanziellen Mittel durch den Gemeinderat im bisherigen Umfang weiter zur Verfügung gestellt werden (50 Mio. €/Jahr) und dass dafür die erforderlichen Mittel bereitstehen. Dies entspreche der Beschlusslage im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Es handle sich dabei um keinen Selbstläufer, da dies der Finanzrahmen der Landeshauptstadt ermöglichen muss. Klar sei, und dies zeige die GRDrs 83/2016, dass eine politische Entscheidung für eine Container-Interimslösung (zusätzliche Kosten rund 3 Mio. €) aus dem Sanierungsgesamttopf abgedeckt werden muss und dass dies zu Verschiebungen bei geplanten Sanierungsmaßnahmen führt. Die Verwaltung prüfe, um welche Verschiebungen es sich dabei konkret handeln kann. Die Anlagen 1 und 2 der GRDrs 83/2016 zeigten auf, welche Maßnahmen dafür überhaupt infrage kommen. Es sei nicht möglich, einfach davon auszugehen, dass 3 Mio. € an zusätzlichen Mitteln vorhanden sein werden und dass diese Vorgehensweise sich nicht auswirkt. Zudem weist sie darauf hin, dass sich zusätzliche Mittelaufwendungen für die Eichendorffschule, das Gottlieb-Daimler-Gymnasium und die Landwirtschaftliche Schule abzeichnen. Sie freue sich über Verbesserungen bei den Schulen, diese sollten aber dauerhaft und nachhaltig sein. Angesichts der Tatsache, dass sich finanzielle Mittel nicht unendlich vermehren lassen, müsse darauf hingewiesen werden, dass eine Containerlösung Verschiebungen nach sich ziehen wird. Positiv zu der Generalsanierung äußert sich StR Stradinger (CDU) im Namen seiner Fraktion. Auch die anderen Fraktionen sowie die FDP-Gruppierung stimmen der Generalsanierung zu. Sie verbinden ihre Zustimmung jedoch mit der Maßgabe, dass ein Container-Interim für das Wagenburg-Gymnasium auf dem Wagenburgplatz erstellt wird. Mit Nachdruck schließt sich StR Stradinger im Namen der CDU-Gemeinderatsfraktion der Position der Vorsitzenden an. Er und StR Kotz (CDU) bitten darum, diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum an den Gemeinderat zu verweisen. Für eine dreijährige Containerlösung auf dem Wagenburgplatz, ohne dass Bäume gefällt werden müssen, sprechen sich StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StR Körner (SPD), StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) sowie StR Dr. Oechsner (FDP) aus. Von ihnen werden dabei folgende Aspekte angesprochen: - Belastungen der Lehrer-/Schülerschaft durch den weiteren Schulweg in die Hackstraße und durch wechselnde Beschulungsorte (StRin Nuber-Schöllhammer, StR Urbat, StR Prof. Dr. Maier) - Das pädagogische Konzept (deutsch-französische Kooperation) erfordert es, dass sich das Interim möglichst in der Nähe des bestehenden Schulgebäudes befindet (StRin Nuber-Schöllhammer, StR Urbat, StRin von Stein, StR Prof. Dr. Maier, StR Dr. Oechsner) - Aufrechterhaltung der Schulgemeinschaft/Schwächung der Schülermitverwaltung (StRin Nuber-Schöllhammer, StR Urbat, StR Dr. Oechsner) - Umsetzung des Sanierungsgebietes Stöckach ist dringlich (Brüskierung des Beteiligungsprozesses/finanzielles Risiko der Stadt bei einer Verzögerung des Sanierungsgebietes durch den Verlust von Fördergeldern (StR Körner, StRin von Stein, StR Dr. Oechsner)) - Benachteiligungen anderer Schulen durch das Verschieben von Sanierungen werden nicht gesehen (StR Körner) Zudem spricht sich BVin Strohmeier für den Bezirksbeirat Ost für die Containerlösung aus. Dass eine 20 Mio. € kostende Sanierung, die die Auslagerung von 14 Klassen erfordert, einen Einschnitt für die betroffene Schulgemeinde bedeutet, ist für BMin Dr. Eisenmann eine logische Auswirkung. Solche Sanierungen hätten bereits viele Schulgemeinden mitgemacht. Auf Wunsch der CDU-Gemeinderatsfraktion habe sie dargelegt, wie konstruktiv das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium mit dieser Situation umgeht. Die Situation dieses Musikgymnasiums sei durchaus mit der des Wagenburg-Gymnasiums vergleichbar. Weiter führt die Bürgermeisterin an, darüber, ob es intelligent ist, für eine dreijährige Interimslösung zusätzliche Mittel auszugeben, könne gestritten werden. Eine andere Diskussion wäre es, 3 Mio. € zusätzliche Mittel für die Generalsanierung einzusetzen. Eine Nachfrage von StR Stradinger beantwortend teilt BMin Dr. Eisenmann mit Bezug auf die GRDrs 83/2016 mit, dass folgende drei Schulen dahin gehend überprüft werden, ob die dort geplanten Sanierungen zeitlich verschoben werden können: - Wilhelmschule, Stadtbezirk Untertürkheim (Kostenvolumen 3 Mio. €) - Schwabschule, Stadtbezirk Stuttgart-West (Kostenvolumen 4 Mio. €) - Schillerschule, Stadtbezirk Bad Cannstatt (Kostenvolumen 2,5 bis 3 Mio. €). Eine dauerhafte Verschiebung des Sanierungsprogramms stellt für die Vorsitzende gegenüber StRin Nuber-Schöllhammer keine Perspektive dar. Das Sanierungsprogramm stelle keine Luxussanierung dar, sondern die Schulgebäude wiesen Sanierungsbedarfe auf. Verzögerungen um fünf bis zehn Jahre verteuerten die Maßnahmen. Die Befürworter der Containerlösung sollten klar erklären, dass der von ihnen unterstützte Weg für andere Schulen Verzögerungen mit sich bringt. Im Verlauf der Aussprache teilt die Vorsitzende StR Körner und StRin von Stein mit, als die Verwaltung 2014/2015 u. a. das Thema Containerlösung geprüft habe, sei tatsächlich der Standort Hackstraße noch keine Alternative gewesen. Bedingt durch Verzögerungen stelle dieser Standort für die Verwaltung nun aber eine finanziell interessante und zumutbare interimistische Möglichkeit dar. 2014/2015 habe die Verwaltung verschiedene Alternativen geprüft, darunter auch die Containerlösung. Damals sei aber wie gesagt der Standort Hackstraße 2 noch nicht erkennbar gewesen. Allein die Untersuchung des Wagenburgplatzes habe damals dazu geführt - und die SPD-Gemeinderats-fraktion sei hier nicht unwesentlich beteiligt gewesen -, dass die Verwaltung, bevor sie überhaupt eine Entscheidung für einen Vorschlag getroffen hatte, berichten musste, was dort eigentlich geprüft wird. Dies sei der Ausgangspunkt für die Aufregung gewesen. Manchmal sei es besser, ein Prüfergebnis abzuwarten. Wenn dann ein solches vorliege, sei es natürlich die Entscheidung des Rates, wie damit umgegangen wird. Prüfung und konkrete Beplanung dürften nicht mit einem Verwaltungsvorschlag verwechselt werden. Die Verwaltung habe die Containerlösung in keiner einzigen Vorlage vorgeschlagen. Angesichts der in der GRDrs 83/2016 vorgesehenen Zusatzmittel (22 Mio. € Pauschale für zusätzliche Maßnahmen bzw. für unvorhersehbare Risiken, 14 Mio. € Risiko, 4,4 Mio. € für externe Umzüge/Interim, 2 Mio. € statische Untersuchungen, 1,5 Mio. € für die Erneuerung von Wärmeversorgungsanlagen) sind für StR Körner Ausgabeermächtigungen für zusätzliche Ausgaben für die Zukunft erteilt und somit Benachteiligungen anderer Schulen ausgeschlossen. Weiter erklärt er, die bisherigen Erfahrungen mit Schulsanierungen zeigten, dass sich z. B. aus technischen Gründen Maßnahmen verzögerten. Vorhandene Ausgabeermächtigungen würden daher oftmals erst später benötigt. Für den Gemeinderat stehe außer Frage, so StR Körner, dass die investiven Anstrengungen in den Schulen über das Jahr 2020 hinaus fortgesetzt werden müssen. Für EBM Föll kann nicht erklärt werden, dass die Containerlösung letztlich für die Stadt günstiger ist. Fakt sei, die Containerlösung verursache Mehrkosten in Höhe von ca. 3 Mio. €. Diese Mittel seien im Gesamtbudget der Schulsanierungen (565 Mio. €, siehe heutiger TOP 9) nicht enthalten. Die Begriffe Budget und kassenmäßiger Abfluss durften auch nicht vermengt werden. Natürlich gebe es beim kassenmäßigen Abschluss bei den Schulsanierungen Verzögerungen, aber die Budgets der einzelnen Haushaltsjahre seien mit konkreten Maßnahmen belegt. Daher sei es unseriös zu erklären, wenn sich eine Maßnahme verzögere, könnten Kassenmittel zur Finanzierung zusätzlicher Kosten wie der Containerlösung verwendet werden. Damit würde eine Bugwelle produziert. Von einem ähnlichen Sanierungsprogramm in Zukunft bei den Kindertagesstätten wie derzeit bei den Schulen geht StR Kotz aus. Von daher wirkten sich seiner Einschätzung nach Verzögerungen nicht nur auf das Schulsanierungsprogramm, sondern auch auf zukünftige Themen negativ aus. Zu dem Hinweis von StR Körner, dass auch seitens des Vertreters des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung öffentlich gegenüber dem Bezirksbeirat Ost das Risiko eines Verlusts von Fördergeldern durch eine Verzögerung des Sanierungsgebietes thematisiert wurde, merkt EBM Föll, der sich auf BM Pätzold beruft, an, für eine Vielzahl von Sanierungsgebieten seien Verlängerungsanträge gestellt worden. Alle seitens der Landeshauptstadt in der Vergangenheit gestellten Anträge seien durch den Förderträger positiv entschieden worden. Von daher sei es nicht zutreffend, dass es im Sanierungsgebiet für das Fördervolumen ein Risiko gebe. StRin Nuber-Schöllhammer plädiert dafür, die Schulen separat zu betrachten. Sie habe das Wagenburg-Gymnasium sehr bewusst nicht in das Verhältnis zu dem Sanierungsgebiet Stöckach gestellt. Ihre Fraktion habe allein das Wagenburg-Gymnasium mit seinen schulischen Bedürfnissen betrachtet. Dafür äußert die Vorsitzende Verständnis. Die Frage von StR Kotz, ob das Schulgebäude Hackstraße 2, sollte es nicht als Interim für das Wagenburg-Gymnasium dienen, als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll, beantwortet EBM Föll dahin gehend, dass die Verwaltung die Eignung dieses Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft angesichts der bislang vorgesehenen Schulnutzung nicht geprüft hat. Die Verwaltung prüfe dahin gehend jedes leer stehende städtische Gebäude, und man werde das Gebäude Hackstraße 2 selbstverständlich dann prüfen, sollte der Rat wie absehbar sich dafür entscheiden, dort kein Interim für das Wagenburg-Gymnasium vorzusehen. Von anderen Schulgebäuden sei bekannt, dass sich diese grundsätzlich für die Unterbringung von Flüchtlingen eignen. Bevor Turnhallen belegt würden oder deren Belegung weiter aufrechterhalten werde, müssten solche leer stehenden Gebäude, und dies befinde sich in der Zuständigkeit der Verwaltung, herangezogen werden. Auch im Stuttgarter Osten seien ja Turnhallen belegt. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BMin Dr. Eisenmann fest: Einem Wunsch der CDU-Gemeinderatsfraktion nachkommend verweist der Verwaltungsausschuss diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderats. zum Seitenanfang