Antrag vom 03/28/2011
Nr. 124/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Frauenförderung in Beteiligungsunternehmen der Stadt Stuttgart

Die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes für den Öffentlichen Dienst greifen nicht automatisch bei den städtischen Gesellschaften. Gleichzeitig sind die städtischen Beteiligungsgesellschaften nicht nur betriebswirtschaftlichen Zielen verpflichtet, sondern müssen auch Stellung zum Grad der öffentlichen Aufgabenerfüllung nehmen. Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann (Art. 3 (2) GG) ist auch eine Aufgabe der Gemeinden und gehört somit zu den öffentlichen Aufgaben, die gleichermaßen wie andere Aufgaben städtischer Gesellschaften betrieben und fortgeschrieben werden müssen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zudem für die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe von Vorteil (Diversity Management). Die Stadtverwaltung und die städtischen Beteiligungen sollen für Stuttgart eine Vorreiterrolle in Sachen Gleichstellung, auch im Vergleich mit anderen Unternehmen, einnehmen. Um den aktuellen Stand zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer in Betrieben mit städtischer Beteiligung darzustellen, soll eine Bestandsaufnahme erarbeitet und Wege zur Erweiterung der Förderung aufgezeigt werden.

Deshalb beantragen wir:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Förderung von Frauen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer in den städtischen Beteiligungsunternehmen eine Bestandsaufnahme zu machen.

    Hierbei sollte sie sich von folgenden Fragen leiten lassen:
    • Wie stellt sich die geschlechterspezifische Verteilung der Beschäftigten insgesamt und auf den unterschiedlichen Ebenen dar?
    • Welche Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer gibt es in den Unternehmen bereits? Welche sind in Planung?
    • Welche Ziele werden zur Evaluierung der Maßnahmen definiert, welche ergänzenden Maßnahmen müssen zum Erreichen der Zielvorgaben entwickelt werden, und wie lassen diese sich in eine langfristige Handlungsstrategie umwandeln?
    • Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart, Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer in Beteiligungsunternehmen voranzubringen?
    • Gibt es andere Städte in Deutschland oder in angrenzenden Ländern wie Österreich und der Schweiz, die entsprechende Maßnahmen in ihren Beteiligungsunternehmen praktizieren? Wenn ja, welche sind dies?
  2. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt das Diversity Management („Vielfaltsmanagement“) in ihren Public Corporate Governance Kodex auf.
  3. Über den Stand der Maßnahmen wird im Gleichstellungsbeirat berichtet.



Silvia Fischer Niombo Lomba Judith Vowinkel Monika Wüst
B90/Die Grünen B90/Die Grünen SPD SPD
Stv. Fraktionsvorsitzende


Jochen Stopper Muhterem Aras Ergun Can Dr. Roswitha Blind
B90/Die Grünen B90/ Die Grünen SPD SPD
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende


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