Antrag vom 08/12/2010
Nr. 235/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Google Street View: Auch die Landeshauptstadt steht in der Verpflichtung"

Grundsätzlich ist Street View eine interessante Sache, etwa, wenn sich Touristen über die Stadt oder die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts über öffentliche Einrichtungen informieren wollen. Allerdings müssen die datenschutzrechtlichen Gesetze und Kriterien beachtet sowie die Sorgen der Bevölkerung um Sicherheitsfragen ernst genommen werden. Die jetzt durch Google eingestandene Verpixelung von Gesichtern und KFZ-Kennzeichen ist ein erster Schritt. Jedoch ist die vierwöchige Einspruchsfrist, die Google den Bürgern zubilligt, zu knapp. Den Bürgerinnen und Bürgern muss genügend Zeit eingeräumt werden, vor Einführung von Google Street View rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können. Zudem gibt es nach verbotenen Datenerfassungen durch Google in der Vergangenheit, zu Recht viel Misstrauen.
Wir Grünen im Stuttgarter Gemeinderat sehen trotz der Verantwortung der Bundesregierung noch immer Handlungsbedarf seitens der Stadt. So ist die Stadt Stuttgart und ihre städtischen Unternehmen Eigentümerin privat genutzter Häuser und hat damit über ihr Hausrecht die Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Veröffentlichung einzulegen.


Daher beantragen wir:

1. Die Verwaltung erstellt eine Liste sensibler kommunaler Einrichtungen. Die Stadt geht aktiv auf das Unternehmen Google zu und verhindert von vorneherein, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Frauenhäuser und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche aufgenommen werden.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart und die städtischen Unternehmen sollen bei diesen Einrichtungen in jedem Fall von ihrem Hausrecht als Eigentümerin, privat genutzter Häuser Gebrauch machen und Widerspruch bei Google Street View einlegen.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart soll im Sinne eines einfachen Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit schaffen, Sammelwidersprüche der Bürgerinnen und Bürger an Google weiterzuleiten, insbesondere auch für internetferne Bevölkerungskreise.

Niombo Lomba Muhterem Aras


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