Antrag vom 10/14/2010
Nr. 300/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kita-Kosten-Urteil Nordrhein-Westfalen
Stoppschild für weitere Aushöhlung der Kommunalen Finanzen

Das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Klage von 19 Kommu-nen zur Übernahme der Finanzierungskosten von Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen hat Signalwirkung für andere Bundesländer. Es verpflichtet das Land, den Kommunen einen finanziellen Ausgleich für neu übertragene Aufgaben bereit zu stellen.
Auch in Baden-Württemberg gilt das Prinzip, wonach der Landesgesetzgeber bei Übertra-gung neuer oder Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben einen finanziellen Aus-gleich schaffen muss. Die Verschärfung der entsprechenden Vorschrift (Artikel 71) lässt kei-ne andere Deutung zu. Das Konnexitätsprinzip („wer bestellt, bezahlt”) muss nun auch in Baden-Württemberg 1:1 umgesetzt werden.
Wir Grünen bewerten die Aushöhlung der kommunalen Finanzen durch wachsende Aufga-ben, die von Bund und Land auf die Kommunen abgewälzt werden, schon immer als kritisch. Wir sind der Überzeugung, dass der Verursacher auch die Kosten tragen muss. Bund und Land müssen ihren entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus leisten und dür-fen dies nicht mehr auf die Kommunen abschieben.


Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet in der nächstmöglichen Sitzung des Verwaltungsausschusses über die juristische Einschätzung des Urteils in Bezug auf Stuttgart und die möglichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Niombo Lomba Thekla Walker Muhterem Aras


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