Antrag vom 02/07/2011
Nr. 49/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Transparentes Rathaus: Informationsfreiheitssatzung für Stuttgart

Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für Bürgerinnen und Bürger offen zugänglich sein. Alle haben ein Recht darauf zu erfahren, wie und wo sich die Kommune engagiert, was in einem Gutachten steht und welche Kosten für den Steuerzahler entstehen. Bürgerinitiativen müssen für ihre Arbeit auf Informationen und Journalisten auf zuverlässiges Datenmaterial zurückgreifen. Für Unternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage sein. Entscheidungen des Gemeinderates und der Verwaltung sollten allgemein klar nachvollziehbar sein.

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle. Gerade in Zeiten, in denen sich die Menschen aktiver gesellschaftlich einbringen, steht die Politik in der Pflicht, durch einen transparenten Umgang mit Informationen für eine höhere Legitimation ihrer Entscheidungen zu sorgen. Informationen öffentlicher Stellen gehören der Allgemeinheit, also sollten diese auch für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. Politik, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark macht, zeigt, dass sie modern denkt, bürgernah handelt und Demokratie stärken möchte.

Wo Informationsfreiheitsregelungen bestehen, gilt das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Natürlich immer im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz, dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder Fragen der öffentlichen Sicherheit.

Früher waren behördliche Informationen grundsätzlich geheim, nur in Ausnahmefällen konnten sie frei zugänglich gemacht werden. Auf Initiative von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde unter der rot-grünen Bundesregierung ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, dass am 1. Januar 2006 in Kraft trat und ein allgemeines Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen des Bundes schuf.

In inzwischen 11 von 16 Bundesländern wurde ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet. Von den 10 größten Städten Deutschlands verfügen nur Stuttgart und Frankfurt am Main nicht über entsprechende Regelungen. Wobei die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zurzeit hierzu berät. In Baden-Württemberg wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf der GRÜNEN von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Auf kommunaler Ebene steht jedoch der Weg offen, Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Laut Paragraph 4, Satz 1, der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen.
Wir Grünen im Stuttgarter Gemeinderat meinen, die Landeshauptstadt Stuttgart als größte Kommune in Baden-Württemberg sollte die Erfahrungen anderer Gemeinden prüfen und eine Informationsfreiheitssatzung für Stuttgart erlassen. So wurde z.B. in München am 26. Januar 2011 eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen – in einem Bundesland, das ebenfalls nicht über eine entsprechende Landesgesetzgebung verfügt. Es ist wichtig, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit auch in rechtliche Form zu gießen und den Bürgern per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf freien Informationszugang zu garantieren. Damit würde die Stadt Stuttgart in und für Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen setzen.


Deshalb beantragen wir:

1. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeindrat Erfahrungen aus anderen Gemeinden mit entsprechender Informationsfreiheitssatzung und die Entscheidungsfindung der Stadt München vor.

2. Im Rahmen dieser Beratungen legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat auf Basis der in anderen Kommunen geltenden Fassungen wie in München, einen Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart zur Entscheidung vor.



Niombo Lomba Peter Svejda Werner Wölfle


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