Anfrage
vom
02/24/2010
Nr.
52/2010
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Datenschutz bei „Google Street View“
Noch in diesem Jahr will Google mit seinem Foto-Dienst Street View in Deutschland an den Start gehen.
In Ergänzung zum Dienst „Maps“ der Firma Google werden in vielen Kommunen 360-Grad-Aufnahmen von Straßenzügen in höchster Qualität gemacht. Die Aufnahmen sollen unter der Bezeichnung „Google Street View“ im Internet frei zugänglich für alle veröffentlicht werden. Da bei diesen Aufnahmen auch Passanten in Alltagssituationen abgelichtet werden bzw. festgestellt werden kann, wer sich wo aufgehalten hat, bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Die Firma Google hat sich prinzipiell bereit erklärt, durch Unkenntlichmachung („Verpixelung“) von Gesichtern und KFZ - Kennzeichen den notwendigen Datenschutz sicherzustellen. Auch solle es ermöglicht werden, unerwünschte Aufnahmen von Hausfassaden entfernen zu lassen oder die Fassaden zu „verpixeln“. Nach Angaben von Google liegt die Erfolgsquote zwischen 78 und 89 Prozent.
Allerdings kann anhand von Statur, Haarfarbe, Kleidung und eingeblendeter Adresse erkannt werden, um wen es sich handeln könnte. Zudem gibt es Programme, die eine Verpixelung teilweise rückgängig machen können. Für die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sind die versprochenen Maßnahmen Googles zur Verpixelung der Aufnahmen im Sinne des Datenschutzes nicht ausreichend.
Wir fragen an:
I. Unkenntlichmachung / Verpixelung
a) Wurde von der Verwaltung sichergestellt, dass die Unkenntlichmachung von Gesichtern oder von KFZ-Kennzeichen im nahen Umfeld der von der Landeshauptstadt Stuttgart genutzten Liegenschaften durch die Firma Google Deutschland erfolgt?
b) Falls eine Unkenntlichmachung wie oben aufgeführt nicht erfolgte: Aus welchem Grund hat die Landeshauptstadt Stuttgart davon abgesehen?
c) Beabsichtigt die Landeshauptstadt Stuttgart, zukünftig die Unkenntlichmachung von Gesichtern und/oder KFZ- Kennzeichen vor den von der Stadt genutzten Liegenschaften zu fordern?
II. Information und Aufklärung
a) Stellt die Landeshauptstadt Stuttgart sicher, dass die Firma Google Deutschland eine umfassende Information (insbesondere Ort und Zeitpunkt) der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Beginn von Aufnahmen bzw. bei schon erfolgten Aufnahmen vornimmt, die auch einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht enthält?
b) Falls nicht: Warum sieht die Landeshauptstadt Stuttgart davon ab?
c) Beabsichtigt die Landeshauptstadt Stuttgart, zukünftig eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen?
III. Datenschutz
a) Welche neuen Erkenntnisse seit Ende 2008 (vgl. Antrag „Werden die Stuttgarter schon gegoogelt“, 397/2008) besitzt die Stadt über den Umgang anderer Kommunen mit der Gewährleistung des Datenschutzes im Zusammenhang mit „Google Street View“?
b) Auf welche Art wird die Stadt Stuttgart dazu beitragen die bundesweite Gewährung des Datenschutzes in Zusammenhang mit „Google Street View“ sicherzustellen?
Niombo Lomba Werner Wölfle
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