Antrag vom 05/25/2010
Nr. 166/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Mit Smileys gegen Ekel-Lebensmittelbetriebe

Die städtischen Lebensmittelkontrolleure entdeckten im letzten Jahr bei fast der Hälfte ihrer Be-suche unappetitliche Zustände. In 301 Fällen waren diese sogar ekelerregend und gesundheitsgefährdend. Viele Betriebe werden überhaupt nicht oder nur in großen Abständen kontrolliert. Für diese Zustände ist das Land verantwortlich, da es in diesem sensiblen Bereich immer mehr Stellen streicht und die Kommunen mit diesem wichtigen Problem alleine lässt.
Die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat setzen deshalb auf ein ergänzendes Modell: Um den Verbraucherschutz ohne hohe Kosten zu verbessern, muss die "marktwirtschaftliche" Kontrolle verstärkt werden. Dies geschieht ganz einfach durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse. Das neue Verbraucherinformationsgesetz macht es möglich. Den Behörden wurde damit gestattet, bei einem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften die Namen der Firmen bekannt zu geben. Dieses Vorgehen findet die volle Unterstützung der Verbraucherschutzverbände. Andere Regionen Deutschlands wenden dies schon länger und mit guten Erfahrungen an.
So wird in Berlin an Betriebe und gastronomische Einrichtungen, bei denen der amtliche Lebensmittelkontrolldienst eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene festgestellt hat, ein Positiv-Logo in Form eines so genannten Smileys inklusive Urkunde vergeben. Auch Kommunen in Nordrhein-Westfalen setzen „Smiley“-Hinweise ein. Von diesem System profitieren Betriebe und Verbraucher gleichermaßen. Die Betriebe haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, weil ihre gute Arbeit sichtbar und amtlich dokumentiert wird. Die Verbraucher können auf einen Blick sehen, ob ihre Kantine, ihr Lieblingsrestaurant, der Schnellimbiss, der Bäcker oder der Fleischer an der Ecke sauber arbeitet.
Dazu wird unter anderem im Internet eine Positivliste, aber auch eine Negativliste veröffentlicht. Die Negativliste listet Betriebe auf, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Kleine Verstöße werden nicht veröffentlicht.


Wir beantragen daher:

1. Im Wirtschaftsausschuss berichtet die Verwaltung von Erfahrungen anderer Städte mit dieser Vorgehensweise.
2. Die Stadt Stuttgart folgt dem Beispiel Berlins und veröffentlicht zukünftig die Ergebnisse der Kontrollen.


Niombo Lomba Werner Wölfle


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