Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1319/2013
Stuttgart,
11/21/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Leuze und Neckar zueinander bringen.

Beantwortung / Stellungnahme

Zwischen dem Neckar und dem Grundstück des LEUZE Mineralbads verläuft auf einem separaten Grundstück unmittelbar am Neckar ein ca. 3 m breiter Pflege- und Unterhaltungsweg. Dieser gehört zur Bundeswasserstraße, ist Bundesbesitz und in Verwaltung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stuttgart. Die Nutzung des Grundstücks für den Badebetrieb des LEUZE ist vertraglich sichergestellt. Eine 1,5 m hohe bis zum Wasserkraftwerk und der Wehranlage Cannstatt durchgehende Mauer, die mit weiteren Uferanlagen vom Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart unterhalten wird, trennt den Flussbereich von den angrenzenden Grundstücken.
Die Bundeswasserstraße mit weiteren Einrichtungen steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz.


Zu 1:

Eine bessere und transparentere Gestaltung der Mauer zum Neckar hin wäre aus Sicht der BBS überlegenswert. Bei der Prüfung und Planung dieses Projekts müssen die betrieblichen sicherheitsrelevanten Belange des LEUZE Mineralbads, die Belange des Hochwasser- und Heilwasserschutzes, sowie ggf. die des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.

Die Mauer ist - neben sichtbarer Trennung des Neckars zu den angrenzenden Landflächen - eine Sicherung gegen ein hundertjährliches Hochwasserereignis. Der bestehende Hochwasserschutz ist aufgrund zwar seltener, jedoch immer wieder vorkommender Hochwasserereignisse - zuletzt im Juni 2013 – unverzichtbar. Das aktuelle Schutzniveau darf nicht verringert werden. Der betreffende Uferbereich liegt außerdem in der Kernzone des Heilquellenschutzgebiets. Die Ufermauer selbst befindet sich im Quellbereich unmittelbar an der Alten Inselquelle. Entlang der Ufermauer sowie im Neckarbett gibt es im Abschnitt des LEUZE Mineralbads wilde Mineralwasseraustritte. Veränderungen an der Mauer sind nur möglich, soweit diese kein Risiko für diesen hochsensiblen Bereich bergen.

Aussagen zu den konkreten Gestaltungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Kosten sind erst nach eingehender Prüfung bzw. Planung des Projekts möglich.


Zu 2:

Der Weg entlang der Ufermauer wird von den Bäderbetrieben unterhalten. Es ist kurz- oder mittelfristig beabsichtigt, die von den Badegästen rege genutzte, aufsichts- und verkehrssichere Aufenthaltsfläche durch eine Begrünung attraktiver zu gestalten. Damit die Fläche weiterhin für Zwecke des Badebetriebs, sowie für Unterhaltungsmaßnahmen des Wasser- und Schifffahrtsamtes mit Fahrzeugen befahrbar bleibt, soll die Begrünung mit Rasengitter und Schotterrasen ausgeführt werden.

Zu 3:

Die genannte Treppenanlage gehört zum Betriebsvermögen des LEUZE Mineralbads, ist aber für Jedermann nutzbar. Die BBS könnten sich die Ergänzung der Treppe mit einer Fahrradschiene grundsätzlich vorstellen.

Zu 4:

Vgl. 1.






Vorliegende Anträge/Anfragen

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938/2013 der SPD Gemeinderatsfraktion




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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