Stellungnahme zum Antrag
42/2016

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/18/2016
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Schertlen (STd) , Die STAdTISTEN
Datum
    02/09/2016
Betreff
    Ergänzung zum Energiekonzept, Beitrag zur Luftreinhaltung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Reduzierung der Emissionen von Baumaschinen ist ein Anliegen der Stadt.

Zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen von Baumaschinen hat das Land
Baden-Württemberg eine Landesverordnung zum Einsatz von emissionsarmen Baumaschinen in Luftreinhalteplangebieten erlassen (Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen). Diese Verordnung ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. In Stuttgart müssen die Betreiber von Baumaschinen beginnend ab 1. Januar 2017
stufenweise entweder Baumaschinen einsetzen, die den neuesten Abgasstandards entsprechen, oder ältere Maschinen mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten. Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infra-struktur enthält Vorgaben für die Bestimmung zulässiger Partikelminderungssysteme und trat am 1. Februar 2016 in Kraft.

Baumaschinen mit Hybridantrieb sind trotz fortschreitender Entwicklung noch nicht „Stand der Technik“. Die Verwaltung begrüßt diese Entwicklung. Für die Einführung eines Bonus-/Malussystems ist die Entwicklung noch nicht weit genug fortgeschritten. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung verfolgen.







Fritz Kuhn

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