Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
555
26
VerhandlungDrucksache:
977/2019
GZ:
SOS 3824
Sitzungstermin: 06.11.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Förderung des 102. Deutschen Katholikentags 2022 in Stuttgart vom 25. bis 29. Mai 2022

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 15.10.2019, GRDrs 977/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem 102. Deutschen Katholikentag Stuttgart 2022 e. V. wird für die Durchführung des 102. Deutschen Katholikentags vom 25. bis 29. Mai 2022 in Stuttgart zur Deckung der Kosten ein Barzuschuss in Höhe von 1,5 Millionen EUR gewährt.

2. Darüber hinaus werden dem 102. Deutschen Katholikentag Stuttgart 2022 e. V. Sachleistungen und Gebührenbefreiungen gemäß Anlage 4 in Höhe von maximal 350.000 EUR gewährt.

3. Für den Zuschuss gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt. Die endgültige Höhe der Sachleistungen und Befreiungen nach Ziffer 2 wird anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nach Abschluss des Katholikentags festgesetzt und intern verrechnet.

4. Der 102. Deutsche Katholikentag Stuttgart 2022 e. V. schöpft alle Einnahmemöglichkeiten aus und beschränkt die Ausgaben auf das unbedingt Notwendige. Die Stadt behält sich das Recht vor, unangemessene Ausgaben und vorab nicht vereinbarte Leistungen bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses gemäß Ziffer 2 außer Acht zu lassen.

5. Der 102. Deutsche Katholikentag Stuttgart 2022 e. V. verpflichtet sich, die zur Deckung seiner Ausgaben nicht benötigten Zuschussmittel nach Ziffer 1 anteilsmäßig an die Stadt zurückzuzahlen.

6. Die Aufwendungen von insgesamt max. 1.850.000 EUR werden im Teilhaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207010 - Ordnungswesen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert. 7. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stellen in Besoldungsgruppe A11 wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2020/2021 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden. Der Bedarf für die genannte Stelle besteht insgesamt für die Dauer von 2 Jahren von 01.01.2021 bis 31.12.2022 (KW-Vermerk 01/2023).


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 3 Gegenstimmen ohne Aussprache mehrheitlich wie beantragt.

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