Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1004/2023
Stuttgart,
10/19/2023



Umbau Knotenpunkt B 10/B 27 Direktauffahrt Friedrichswahl
- weiteres Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.11.2023
21.11.2023
28.11.2023
12.12.2023



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zur durchgeführten Planungswerkstatt des Projekts „Umbau des Knotenpunktes B 10/B 27 Direktauffahrt Friedrichswahl“ wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die Planungswerkstatt entstandene optimierte Variante 8b 4b LT der weiteren Planung zugrunde zu legen.

3. Das Projekt wird vorläufig nicht weiterverfolgt, da im Moment die Maßnahmen zum Erhalt der Infrastruktur im Vordergrund stehen. Auf die GRDrs 421/2022 wird verwiesen.

4. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird beauftragt, die in der Planungswerkstatt diskutierte Führung der Radschnellverbindung Nr. 2 Stuttgart – Ludwigsburg entlang der B 10/B 27 in Form einer Machbarkeitsstudie untersuchen zu lassen.



Begründung:


Mit der GRDrs 861/2021 vom 10.11.2021 und dem Antrag 17/2022 der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft vom 24.01.2022 wurde über die Fortführung der Planung mit dem Ergebnis der Durchführung einer Planungswerkstatt beraten. Die zwischenzeitlich durchgeführte Planungswerkstatt sowie die hieraus entstandenen Optimierungen der Planung bilden die Grundlage der vorliegenden Beschlussvorlage.

Im Folgenden werden die Antragspunkte aus dem Antrag 17/2022 2a – 2f beantwortet.

Verbesserungen im Rad- und Fußverkehr wurden im Rahmen der Planungsoptimierung berücksichtigt. Hierbei wird auf die optimierte Variante 8b.4b LT verwiesen. Dies umfasst:

Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung um 20 % führt aufgrund der nach wie vor hohen Verkehrsbelastung nicht zur Verringerung der Anzahl der Fahrspuren am Knotenpunkt. Es ergeben sich lediglich Verbesserungen in der Qualitätsstufe sowie kürzere Rückstaulängen bzw. könnte die Reduzierung genutzt werden, um die Grünphasen für den Fuß- und Radverkehr zu verlängern.

Die Position der neuen Mea-Brücke ist aufgrund der Höhendifferenz zwischen der Wernerstraße und dem Knotenpunkt Friedrichswahl sowie der vorhandenen Bebauung nur begrenzt veränderbar. Eine Verschiebung nach Norden würde eine höhere Steigung bzw. Gefälle der Anbindung der Mea-Brücke erfordern. Eine Verschiebung der Brücke weiter nach Süden ist aufgrund der vorhandenen Bebauung und des sich verringernden Höhenunterschieds zwischen der Bahnanlage und der Wernerstraße bzw. Siemensstraße ebenfalls nicht möglich.

Die Ausarbeitung der Maßnahmenpläne erfolgt im Rahmen der weiteren Planung im landschaftspflegerischen Begleitplan.

Begleitmaßnahmen für das Projekt werden ebenfalls im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Projekts in der Vorentwurfsplanung erarbeitet. Dabei werden auch Maßnahmen berücksichtigt und geprüft, die von den Beteiligten während der Planungswerkstatt eingebracht wurden.

Eine Steglösung wurde geprüft, ergab jedoch aufgrund der notwendigen Längen der Rampen zur Überquerung des Knotenpunktes Friedrichswahl keine funktionale Lösung.

Rückmeldung zur Planungswerkstatt/Ergebnisse (Anlage 1)

Am 16.07.2022 fand die erste Planungswerkstatt im Bürgerhaus Rot statt. Das Treffen wurde von den Büros Seeliger, Gminder & Partner sowie dem Ingenieurbüro Karajan begleitet. Die Bürgerinnen und Bürger waren eingeladen, ihre Ideen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur vorgelegten Planungsvariante 8b.4a LT zu äußern. Die Themenbereiche umfassten Lärmschutz, Rad- und Fußverkehr, Entlastung vom Kfz-Verkehr, Erhöhung der Wohnqualität und städtebauliche Entwicklung. 20 - 25 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, die Atmosphäre war sehr konstruktiv und es gab verwertbare Verbesserungsvorschläge.

Die beiden begleitenden Büros haben diese Anregungen ausgewertet, geprüft und beim zweiten Treffen am 08.10.2022 präsentiert. Die Ergebnisse wurden in folgende Kategorien eingeteilt:
Die detaillierten Ergebnisse können dem Fotokoll (Anlage 1) entnommen werden.

Am Ende der zweiten Planungswerkstatt wurde als gemeinsame Lösungsfindung empfohlen, dass die Variante der AG Zuffenhausen und die Variante 8b.4a LT durch das Büro Karajan und das Amt für Stadtplanung und Wohnen vertieft betrachtet, verglichen und mit ihren Vor- und Nachteilen dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen.

Planungsvariante AG Zuffenhausen (Anlage 2)

Zur Beurteilung wird die im Rahmen der Planungswerkstatt überarbeitete Variante zu Grunde gelegt. Die durch die AG Zuffenhausen erarbeitete Variante basiert auf der städtischen Variante 8b.4a LT und entfernt Teile des Knotenpunktes.

Die Unterschiede werden im Folgenden aufgezeigt:
Dies verbessert zum Einen die Leistungsfähigkeit und verschlankt den Knotenpunkt, zum Anderen wirkt sich der Entfall von Verbindungen, z. B. Ludwigsburger Straße zur Mea-Brücke, viel weiträumiger im Netz aus und führt zu Verlagerungen im übergeordneten Netz.

Variante 8b.4a LT (Anlage 3)

In der GRDs 861/2021 wurde die Weiterführung der Planung auf Grundlage der Variante 8b.4a LT beschlossen. Die Variante 8b.4a LT stellt den Stand der Planung vor Durchführung der Planungswerkstatt dar. Die Anregungen und Anmerkungen aus der Planungswerkstatt sowie durch den Antrag 17/2021 geforderte Optimierungen fließen als Ergebnis in eine Überarbeitung der Planung ein. Diese erhält die neue Bezeichnung Variante 8b.4b LT.

Variante 8b.4b LT (Anlage 4 und 5)

Die Variante 8b.4b mit langem Tunnel entstand durch die Anregung und Anmerkungen der Planungswerkstatt, die durch den Antrag 17/2021 geforderten Optimierungen sowie auch relevanten Aspekten in der Planung der AG Zuffenhausen. Sie wurde in folgenden Punkten optimiert bzw. geändert:

Vergleich Variante AG Zuffenhausen/Variante 8b.4b langer Tunnel

Bewertung: +1 positiv/0 neutral/-1 negativ

Varianten
Kriterien
AGZ
8b.4a LT
8b.4b LT
1 Sicherheit und Erkennbarkeit
0
0
0
2 Verkehrsqualität MIV
0
+1
+1
3 Verkehrsqualität Fuß
-1
+1
+1
4 Verkehrsqualität Rad
0
+1
+1
5 Folgen bei Rückstau
-1
0
0
6 Netzanbindung, Entlastung
im Netz
0
+1
+1
7 Anbindung Mea-Brücke
0
+1
+1
8 Flächeninanspruchnahme
+1
0
+1
9 Grünflächen
+1
0
+1
10 Störanfälligkeit
0
+1
+1
11 Netzflexibilität
0
+1
+1
Summe:
0
7
9

Empfehlung der Verwaltung

Aufgrund der im Vergleich aufgezeigten Vor- und Nachteile zwischen den Varianten empfiehlt die Verwaltung die Variante 8b.4b langer Tunnel der weiteren Planung zu Grunde zu legen.
Die geplante Radschnellverbindung Nr. 2/21 verläuft derzeit von der Heilbronner Straße kommend über den Knotenpunkt Friedrichswahl und entlang der Ludwigsburger Straße durch das Zentrum von Zuffenhausen bis nach Ludwigsburg. Eine Empfehlung aus der Planungswerkstatt ist, die Radschnellverbindung parallel zur B10/B27 zu legen, um die Verkehrsströme zu bündeln. Dazu soll die Radschnellverbindung ab dem Knotenpunkt Friedrichswahl in nördlicher Richtung auf der Tunneldecke geführt werden. Nach dem Tunnelausgang wird die Radschnellverbindung parallel an die B10/B27 angelagert. Stadtauswärts soll die B10/B27 auf zwei Fahrspuren verbleiben, um dadurch Platz für die Radschnellverbindung zu schaffen. Die Machbarkeit dieses Vorschlags vom Knoten Friedrichswahl bis zum Bahnhof Zuffenhausen wurde vom Ingenieurbüro Karajan im Zuge der Planungswerkstatt bestätigt. Nun soll eine Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium beauftragt werden, die den Korridor entlang der B27 in Richtung Ludwigsburg bis zum Anschlussbereich der Ludwigsburger Straße/ B27a an der B27 untersucht.

Vorteile der Parallelführung sind eine Bündelung von Verkehrsströmen, eine nahezu knotenpunktfreie Führung des Radschnellwegs und die Möglichkeit einer direkten Verknüpfung mit dem Bahnhof Zuffenhausen. Die Änderungen an der Bundesstraße erfordern jedoch die Zustimmung und Abstimmung mit Land und Bund.


Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen.
Bei Fortführung der Planungen ist eine Aktualisierung der Projektfinanzierung erforderlich. Auf die entsprechenden Ausführungen in der GRDrs 861/2021 wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 17/2022 der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, Fraktionsgemeinschaft PULS vom 24.01.2022 Umbau Knotenpunkt Friedrichswahl



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ergebnisprotokoll Seliger, Gminder & Partner
Anlage 2a Variante AG Zuffenhausen - Übersicht
Anlage 2b Variante AG Zuffenhausen - Detail Knoten Friedrichswahl
Anlage 2c Variante AG Zuffenhausen - Detail Knoten Wernerstr./Meabrücke
Anlage 3a Variante 8b.4a LT - Übersicht
Anlage 3b Variante 8b.4a LT - Detail Knoten Friedrichswahl
Anlage 3c Variante 8b.4a LT - Detail Knoten Wernerstr./Meabrücke
Anlage 4a Variante 8b.4b LT - Übersicht
Anlage 4b Variante 8b.4b LT - Detail Knoten Friedrichswahl
Anlage 4c Variante 8b.4b LT - Detail Knoten Wernerstr./Meabrücke
Anlage 5 Übersichtslageplan mit langem Tunnel


<Anlagen>



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