Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
829/2022
Stuttgart,
11/30/2022
Stuttgarter Weihnachtsmarkt
Anpassung der Entgelte
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
öffentlich
09.12.2022
Beschlußantrag:
Der Erhöhung der Standentgelte in den Branchen Allgemeiner Verkauf/Antikmarkt um 10 %, Werbeverkauf und Fahrgeschäfte um 20 % und Wurst- und Fleischimbiss, Spezialitätenimbiss, Glühwein, Waffeln und Crêpes, Schmalzgebäck, Hexenzauber, Käsespezialitäten, Reibekuchen, Pizza, Fischspezialitäten, Lebensmittel-/Spezialitätenverkauf, Café, Kuchen und Backwaren, Hütten und Stüble, Flammkuchen, Pyramide und Glockenturm, ausländische Spezialitäten, Maroni, Süßwaren mit Mandeln, Bonbons und Pralinen, Lebkuchen und Gebäck, Schokofrüchte sowie sonstige Süßwaren um 25 % ab dem Weihnachtsmarkt 2023 wird zugestimmt.
Begründung:
Nach Ziffer I 7 der Zulassungsrichtlinien für den Stuttgarter Weihnachtsmarkt (Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen vom 14. Mai 2010, GRDrs 228/2010) werden die Standentgelte für den Weihnachtsmarkt vom Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen gesondert festgesetzt.
Die Entgelte für den Weihnachtsmarkt wurden letztmalig 2019 für die Branchen Wurst- und Fleischimbiss, Spezialitätenimbiss, Glühwein, Waffeln und Crêpes, Schmalzgebäck, Hexenzauber, Süßwaren mit Mandeln, Reibekuchen, Pizza, Fischspezialitäten, Bonbons und Pralinen, Lebkuchen und Gebäck sowie Schokofrüchte um 10 % angepasst (GRDrs 1100/2018).
Durch die steigenden Kosten für Ordnungsdienst und Sicherheitsauflagen ist eine weitere Platzgelderhöhung erforderlich, die bei den Branchen, die eine konstant hohe Nachfrage durch die Weihnachtsmarktbesucher aufweisen, höher ausfallen soll als in den übrigen Branchen:
-
Branchen Wurst- und Fleischimbiss, Spezialitätenimbiss, Glühwein, Waffeln und Crepes, Schmalzgebäck, Hexenzauber und Süßwaren mit Mandeln, Reibekuchen, Pizza, Fischspezialitäten, Bonbons und Pralinen, Lebkuchen und Gebäck und Schokofrüchte
Erhöhung der Standentgelte um 25 % (letzte Erhöhung 2019)
Insgesamt sind 82 Stände betroffen; die Mehreinnahmen betragen 121.000 €.
Beispielrechnung für einzelne Betriebe
2022 2023
Imbissstand 9.979 € 12.474 €
Glühweinstand 3.029 € 3.786 €
Spezialitätenimbiss 6.732 € 8.415 €
Süßwaren 2.455 € 3.069 €
Schokofrüchtestand 1.637 € 2.046 €
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Branchen allgemeiner Verkauf, Kunsthandwerk, Antikmarkt, gemeinnützige Stände (pauschal)
Erhöhung der Standentgelte um 10 % (letzte Erhöhung 2019)
Insgesamt sind 139 Stände betroffen; die Mehreinnahmen betragen 18.600 €.
Beispielrechnung für einen Kunsthandwerk-Stand
2022: 1.134 € 2023: 1.247 €
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Branchen Werbeverkauf, Fahrgeschäfte
Erhöhung der Standentgelte um 20 % (letzte Erhöhung 2019)
Insgesamt sind 17 Stände betroffen, die Mehreinnahmen betragen 2.400 €.
Beispielsrechnung für einen Werbeverkauf-Stand
2022: 1.386 € 2023: 1.663 €
Insgesamt kann die in.Stuttgart mit Mehreinnahmen in Höhe von 142.000 Euro rechnen.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Thomas Fuhrmann
Erster Bürgermeister
Anlagen
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