Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 28/2020
Stuttgart,
05/06/2020


Zweckverband Hochwasserschutz Körsch
Information zu den Beschlüssen der letzten Verbandsversammlung 2019




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich19.05.2020

Bericht:


Am 3. Dezember 2019 fand die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch statt. Mitglieder sind die Kommunen Denkendorf, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS).

Im Folgenden werden nachträglich die wesentlichen Beschlüsse der oben genannten Verbandsversammlung dargestellt.

Die Vergaben der technischen Ausrüstung an die Firma eggs elektroanlagen gmbh für das HRB Fleinsbach/Augenloch in Filderstadt-Bernhausen wurden beschlossen.

Zur Verfahrensbeschleunigung wurde der Verbandsvorsitzende, wie in den Vorjahren, ermächtigt, notwendige Bauvergaben durchzuführen, soweit keine Sitzung des Verwaltungsrates bzw. der Verbandsversammlung in diesem Zeitraum vorgesehen ist und die Vergabesumme nicht über 10 % der Kostenberechnung liegt.

Darüber hinaus erfolgten die einstimmige Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2018 und des Rechenschaftsberichtes 2018 sowie die Feststellung der Jahresrechnung 2018. Die beschlossene Jahresrechnung ist in Anlage 1 dargestellt.

Der von der Verbandsverwaltung vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 wurde beschlossen. Ebenso wurde dem vorgelegten Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023 zugestimmt.

Es sind noch sieben Projekte zu realisieren. Die Maßnahmen HWS Denkendorf (nur Heinrich-Werner-Strasse), HWS Sielmingen Brücke Jakobstrasse und HRB K1269 können 2020 begonnen werden, wenn eine Förderzusage durch das Regierungspräsidium erteilt wird. Die drei Maßnahmen auf Stuttgarter Gemarkung warten weiter auf Ihre Genehmigung. Für die Jahre 2020 – 2023 wird mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von rd.11,3 Mio. EUR geplant. Abzüglich der Landesförderung verbleibt bei der LHS ein Finanzierungsanteil in Höhe von rd. 1,7 Mio. EUR (Guthaben nicht eingerechnet).

Der Bewilligungszeitraum der Landesförderung von 67,9 % endete mit dem 31. Dezember 2019. Die Förderung weiterer Maßnahmen nach diesem Zeitpunkt wurde für fünf Jahre mit dem gleichen Fördersatz neu beantragt. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Stuttgarter Maßnahmen auf Grund der langwierigen Genehmigungsverfahren nicht mehr im Förderzeitraum begonnen werden und damit aus der Förderung fallen.

In der Finanzplanung zum Doppelhaushalt 2020/2021 ist der städtische Finanzierungsanteil im Teilfinanzhaushalt 660 -Tiefbauamt- beim Projekt 7.667912 berücksichtigt. Auf Grund der verzögerten Umsetzung der geplanten Hochwassermaßnahmen und um weiter Liquidität abzubauen wurde bereits im 4. Quartal 2019 und wird auch im kompletten Jahr 2020 auf eine Verrechnung der Kapitalumlage verzichtet.

Durch die aktuelle Entwicklung werden die Planraten zum nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 angepasst und neu veranschlagt.

Die Betriebskostenumlage beträgt 100.000 EUR entsprechend dem Umlageschlüssel in Höhe von 39,3 % entfallen auf die LHS 39.300 EUR. Die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 660 -Tiefbauamt- beim Amtsbereich 66005520 in 2020 zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Dirk Thürnau
Bürgermeister





Anlage 1: Jahresrechnung 2018

<Anlagen>


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Anlage1_GRDrs28_2020.pdf