Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
13
2
Verhandlung
Drucksache:
1443/2017
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
23.01.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Dr. Münter (S/OB)
Protokollführung:
Frau Westhaus-Gloël
fr
Betreff:
Erstellung eines "Masterplanes für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität" zum
Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020" des Bundes
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.01.2018, GRDrs 1443/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen "Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität" zum Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020" des Bundes zu erstellen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Erstellung notwendigen Aufträge bis zu einem Gesamtauftragswert von 220.000 Euro zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine/-n Sachbearbeiter/-in der Entgeltgruppe 13 TVöD, befristet bis 31. Juli 2018, zu beschäftigen.
Die Finanzierung erfolgt kostenneutral durch Fördermittel, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie "Automatisiertes und vernetztes Fahren", Sonderprogramm zur Förderung der Erstellung von Masterplänen bereitgestellt werden. Ein Zuwendungsbescheid des Ministeriums über 266.638 Euro liegt der LHS bereits vor.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zu Beginn weist BM
Pätzold
darauf hin, dass die GRDrs 1443/2017 in der Tagesordnung irrtümlicherweise teilweise falsch betitelt worden ist.
Herr
Dr. Münter
erläutert die Vorlage. Das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020" des Bundes umfasse insgesamt 1 Mrd. € für drei Maßnahmenbereiche: die Elek-trifizierung des Verkehrs (350 Mio. €), die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV (150 Mio. €) und das Thema Digitalisierung (500 Mio. €). Zum Thema Digitalisierung könnten bis zu 400 Mio. € auf der Basis einer noch zu erstellenden neuen Förderrichtlinie an die Kommunen weitergegeben werden. Zur verpflichtenden Auflage habe das Bundesverkehrsministerium gemacht, dass die Kommunen Masterpläne erstellen sollen. Für den Zugang zu den übrigen 600 Mio. € müssten "nur" Förderanträge gestellt werden. Am heutigen Tag gehe es also nur um den Masterplan, den die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) erstellen müsse, um am Fördervolumen aus dem Maßnahmenbereich Digitalisierung teilhaben zu können.
Das Bundesverkehrsministerium habe Mittel zur Verfügung gestellt, um diese Masterpläne erstellen zu lassen. Etwa 60 Kommunen aus der Bundesrepublik hätten sich darum beworben und auch den Zuschlag bekommen. Der LHS würden für die Erstellung des Masterplans 266.638 € zur Verfügung stehen. Dieser Masterplan sei sehr kurzfristig, bis Ende Juli 2017 zu erstellen und bis Ende August beim Bundesverkehrsministerium einzureichen. Danach könne mit der Beantragung von Maßnahmen aus der dann hoffentlich erstellten Förderrichtlinie Digitalisierung begonnen werden. Die Verwaltung plane, die Erstellung extern zu vergeben. Der Masterplan werde natürlich auf allen Planwerken aufbauen, die die LHS im Bereich der Mobilität habe. Er solle eine Fokussierung auf das Thema Digitaliserung, aber durchaus eine gewisse Breite im Bereich der Mobilität haben, weil es Signale gebe, dass auch in den Folgejahren Mittel bereitgestellt werden könnten und eine Beschränkung auf die Digitalisierung in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll sei.
StR
Kotz
(CDU) macht deutlich, dass seine Fraktion Wert darauf legt, dass in der Umsetzung von Maßnahmen darauf geachtet wird, dass sie möglichst sofort und nachweisbar wirken und nicht unbedingt auf die Verhaltensänderung von Menschen abzielen. In der Vorlage gehe es nicht um den Masterplan Mobilität, der im Haushalt erfreulicherweise eine Mehrheit gefunden habe. Zu dessen weiterer Diskussion habe OB Kuhn zu einer Runde der Fraktionsvorsitzenden eingeladen.
StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) hätte sich bei dem Milliarden-Paket des Bundes mehr Fördermittel für die Nachrüstung von Fahrzeugen und für den ÖPNV gewünscht. Eine Anschlussfinanzierung sei notwendig. Er hoffe auch auf eine Änderung bei den Rahmenbedingungen im Hinblick auf Anreize für Pendler, den ÖPNV zu nutzen und mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, und die Einführung der blauen Plakette. Er gehe davon aus, dass der Masterplan zur Fertigstellung im Ausschuss vorgestellt werde.
StR
Körner
(SPD) fragt sich, was die Stadt mit dem Masterplan in einem halben Jahr in der Hand hat und ruft dazu auf, die politischen Kanäle zu nutzen, um anlässlich der Koalitionsverhandlungen in Berlin eine Verstetigung bei den Fördermitteln zu erreichen.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) bezeichnet das Sofort-Programm des Bundes als "lächerlich" angesichts der Milliarden-Gewinne, die die Automobilindustrie gegenwärtig verbuche. Kritik an der Ausgestaltung der Programmbausteine habe es auch vom Deutschen Städtetag gegeben, weil erhebliche Eigenfinanzierungsanteile bei den Kommunen anfallen. Im Bereich des Programms Digitalisierung liege der Eigenanteil bei 50 %. Diese Mittel würden letztlich wieder in die Taschen der Automobilindustrie fließen, die die Misere zu verantworten habe. Man könne den Masterplan erstellen, aber an der Situation in Stuttgart werde sich dadurch nichts ändern. Es werde vermutlich zu einem Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. Am 22.02.2018 werde das Bundesverwaltungsgericht über die Fälle Düsseldorf und Stuttgart urteilen. Dann würden die Gerichte Maßnahmen anordnen. Er bitte um einen Bericht, welche Bausteine die Stadt dann letztendlich auf den Weg bringe.
StR
Zeeb
(FW) hält die Besetzung der vorgesehenen Sachbearbeitungsstelle für schwierig. Für StR
Klingler
(AfD) geht der Masterplan in die falsche Richtung. Er werde dagegen stimmen.
StR
Conz
(FDP) kann dem Beschlussantrag zustimmen. Er verweist auf den Antrag
Nr. 265/2017 der FDP vom 22.09.2017, "Verwendung der Fördergelder aus dem Mobilitäts-Fond zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge" und erwartet, dass die Verwaltung sich bald dazu äußert.
Auch StR
Dr. Schertlen
(STd) macht auf einen noch nicht beantworteten Antrag aufmerksam. In seinem Antrag Nr. 273/2017 vom 28.09.2017, "Dieselgipfel 2017" gehe es darum, neuartige Elektrovehikel wie Segways, Hoverboards und Elektro-Tretroller endlich zuzulassen. Dieses Thema müsse im Masterplan berücksichtigt werden. Beim Thema Digitalisierung sieht der Stadtrat mögliche Interessenkonflikte mit der SSB, beispielsweise wenn es um Mitfahrportale gehe. Mit jedem Mitfahrer gehe der SSB ein potenzieller Kunde verloren.
Herr
Dr. Münter
geht auf Fragen und Anmerkungen ein. Er stellt zunächst klar, dass die Anlage zur GRDrs 1443/2017 der Vorgabe des Bundesprogramms entspricht und nicht von der Verwaltung erarbeitet worden ist. Der Masterplan werde für alle Kommunen voll finanziert, incl. der Sachbearbeitungsstelle.
Was die Frage von StR Körner angehe, so habe die Stadt in den Gesprächen auf Bundesebene immer wieder deutlich gemacht, dass in den Kommunen viele Planwerke unterschiedlichster Art vorliegen. Da sei man sich mit den anderen großen Kommunen einig gewesen. Das Bundesverkehrsministerium habe sich schon sehr früh festgelegt, dass es solche Masterpläne geben sollte. Gelungen sei aber, den Masterplan vergleichsweise klein zu halten und ihn nicht auf das ganze Milliardenprogramm ausgedehnt zu haben. Der Masterplan werde ein Dokument sein, in dem sich viel Bekanntes wiederfinden werde. Es werde darum gehen, die Dinge noch einmal zusammenzuführen und manches Neue noch aufzunehmen, was in den letzten Monaten vielleicht aufgekommen sei. Am Ende habe man hoffentlich noch einmal eine konzentrierte Gesamtschau schnell wirksamer Maßnahmen. Nicht einfach werde es sein, die befristete Stelle zu besetzen. Notfalls müsse man "aus Bordmitteln" heraus starten und an anderer Stelle nachbesetzen.
An StR Ozasek gewandt fährt Herr Dr. Münter fort, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 % sei in dem Förderprogramm noch nicht festgeschrieben. Der Deutsche Städtetag habe immer wieder darauf hingewiesen, dass der klare Wunsch der Kommunen dahingeht, dass es gar keinen Eigenanteil gibt. Darauf sei der Bund aber nicht eingegangen. Die Förderrichtlinie über die 400 Mio. € sei aber auch noch nicht geschrieben.
Abschließend sagt Herr Dr. Münter zu, die beiden Anträge, die von StR Conz und StR Dr. Schertlen angesprochen worden seien, nochmals anzuschauen und - falls sie in das Thema passten - zu berücksichtigen. Es sei geplant, mit dem Masterplan noch zweimal in den Ausschuss für Umwelt und Technik, vielleicht auch in den Unterausschuss Mobilität zu kommen: mit einer Art Werkstattbericht vermutlich im Mai 2018 und mit dem fertigen Entwurf im Sommer 2018.
BM
Pätzold
stellt abschließend fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt
bei 1 Gegenstimme
wie
beantragt.
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