Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
507/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 09.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften
Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung in Steckfeld
(Plie 90) im Stadtbez. Stuttgart-Plieningen
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 14.06.2019, GRDrs 507/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung in Steckfeld (Plie 90) im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen vom 21. Januar 2019 mit Begründung vom 21. Januar 2019 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Munk (90/GRÜNE) begrüßt das Projekt. Sie hinterfragt die Abwägung, wonach Fassaden- und Wandflächen bis zur Hälfte begrünt werden sollen. In der Vorlage sei zu lesen, dies könne die Verwaltung nicht berücksichtigen, da dies nicht Bestandteil des Wettbewerbes gewesen sei. In der Anlage zum städtebaulichen Vertrag werde in den Mindestqualitätsstandards geregelt, dass gebäudebezogene Begrünung vorgesehen werden solle ("konsequente Begrünung von Fassaden und Pergolen mittels Kletter- und Rankpflanzen"). Sie beantrage daher entsprechende Änderung der Abwägung gemäß dem Wortlaut, wie er in der Anlage Mindeststandard enthalten sei. In kleinen Schritten solle bei jedem Neubauprojekt dem Klimawandel begegnet werden. Sie bietet an, zur Abstimmung die entsprechende Passage vorzutragen. Des Weiteren stellt sie eine Frage zum Artenschutz, der an Ort und Stelle nicht stattfinden könne. Sie möchte wissen, zu welchem Zeitpunkt die Ersatzstandorte benannt würden. Abschließend betont die Stadträtin, dass der Erhalt der Bäume eng begleitet und möglichst viele Pflanzen erhalten werden sollten.

Zur Abwägung nimmt Frau Frucht (ASW) Stellung. Das Gebiet werde in Bezug auf die Grundflächenzahl nicht extrem verdichtet; es bleibe bei 0,4. Lediglich der Bereich 2 werde aufgrund der besonderen Nutzung auf 0,45 erhöht. Der städtebauliche Vertrag müsse diese Woche noch unterzeichnet werden, um in der kommenden Sitzung den Auslegungsbeschluss zu fassen. Dieses Thema müsse noch geklärt werden. Bezüglich der Ersatzpflanzungen weist sie darauf hin, dass es zum Teil vorgezogene Maßnahmen gegeben habe, da das Siedlungswerk bereits abgebrochen habe.

BM Pätzold schlägt vor, unter § 3 des städtebaulichen Vertrages (Qualitätsstandards) aufzunehmen, dass - soweit machbar - Fassaden, Pergolen und Sonstiges begrünt werden und die Bäume nur entfernt werden, "wenn ein notwendiges Gutachten das macht".

StRin Munk besteht darauf, die Abwägung zu ändern. Es widerspreche den Mindeststandards, wenn eine Begrünung nicht berücksichtigt werde. Sie beantrage, diese Änderung der Abwägung aufzunehmen, denn sonst könne dies auch nicht im städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Dieser Widerspruch müsse gelöst werden. Darüber könne abgestimmt werden.

BM Pätzold schlägt vor, dieses Thema mitzunehmen und in der kommenden Sitzung einen Vorschlag zur Änderung zu machen. Es könne nicht beschlossen werden, solange der städtebauliche Vertrag nicht unterzeichnet sei. Diese Änderung müsse auch dem Siedlungswerk und anderen Beteiligten mitgeteilt werden. In der Abwägung sei teilweise eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Man werde korrigieren, indem man sage, dies sei im städtebaulichen Vertrag vorgesehen. Er nehme den Wunsch mit, dass im städtebaulichen Vertrag festgehalten werde, dass - wenn möglich - eine Fassadenbegrünung komme.

Die Fassadenbegrünung, so StRin Kletzin (SPD), sei ohnehin Vertragsbestandteil, da sie sich im Anhang zum städtebaulichen Vertrag befinde. Es gehe lediglich um den Widerspruch, den StRin Munk formuliert habe, da die Antwort in der Stellungnahme nicht übereinstimme.

BM Pätzold sagt erneut zu, dies zu ändern und explizit im städtebaulichen Vertrag den Wunsch nach Fassadenbegrünung aufzunehmen. Auf Kritik von StR Conz (FDP) an der Fassadenbegrünung betont der Vorsitzende, dass es lediglich um erdschlüssige Fassadenbegrünung gehe. Es gehe hier um eine Klarstellung.

In der Vorlage werde ausgeführt, dass ein innovatives Energiegesamtkonzept angedacht sei, so StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS). Die extensive Dachbegrünung solle offensichtlich mit Photovoltaik kombiniert werden. Es sei nicht ersichtlich, in welchen Anteilen Photovoltaik auf die Dachflächen komme. Er regt an, auf Dachflächen ohne PV-Anlage stattdessen intensive Dachbegrünung zu installieren.

Den Vorschlag von StRin Munk begrüßt StR Dr. Vetter (CDU). Es müsse jedoch auch geprüft werden, ob Pflegeeinrichtungen - eventuell aus hygienischen Gründen - überhaupt eine Fassadenbegrünung erhalten dürften.

BM Pätzold betont, dass sich im weiteren Verlauf der Planung zeigen werde, wie Dachbegrünung und PV-Anlagen miteinander kombiniert werden könnten. Dies schließe sich nicht gegenseitig aus.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt der Vorsitzende die GRDrs 507/2019 mit Änderungen zur Abstimmung und stellt fest:

Die GRDrs 507/2019 ist mit Änderungen einstimmig eingebracht.

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