Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
15
13a
VerhandlungDrucksache:
1009/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.01.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Mensa und
Klassenräumen am Zeppelin-Gymnasium in Stuttgart-Ost
- Baubeschluss -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.01.2019, GRDrs 1009/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Erweiterungsbau mit Mensa und Klassenräumen am Zeppelin-Gymnasium in Stuttgart-Ost nach den Plänen des Architekturbüros

D’Inka Scheible Hoffmann Architekten vom 15.10.2018
Kelterweg 20, 70736 Fellbach

und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 06.11.2018

mit Gesamtkosten von 8,27 Mio. €

wird zugestimmt.


2. Der Gesamtaufwand für den Erweiterungsbau in Höhe von 8,27 Mio. € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Die Gesamtkosten in Höhe von 8,27 Mio. Euro werden im Teilhaushalt 400 - Schul-verwaltungsamt bei der Projektnummer 7.401169 - Zeppelin-Gymnasium Neubau Mensa und Erweiterung ausgewiesen.

Zur Deckung der Gesamtausgaben stehen für den Neubau mit Mensa und Klassenräumen im DHH 2018/19 innerhalb des Teilhaushaltes 400 - Schulverwal-tungsamt bei der Projektnummer 7.401169 aktuell finanzielle Mittel in Höhe von 7,25 Mio. Euro zur Verfügung.

Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 1,02 Mio. Euro werden aus der im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - veranschlagten Pauschale für die formelle Ganztagesschule - 4. Ausbaustufe - gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Munk (90/GRÜNE) benötigt weitere Informationen zur Dachbegrünung. Angesichts der Kessellage müsse man für umfassende Begrünung sorgen. Des Weiteren bemängelt sie die fehlende PV-Anlage.

BM Thürnau erläutert die Energieversorgung über Fernwärme, die bei diesem Gebäude bestehe. Aufgrund der Lage des Gebäudes habe man eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mit bis zu 75 % vorgesehen. Diese Technik befinde sich auf dem Dach, wodurch wenig bis keine Fläche für Photovoltaik und nur geringe Fläche für extensive Dachbegrünung zur Verfügung stehe.

Unabhängig davon könne man trotzdem Stromgewinnung betreiben, beispielsweise vor der Abluftanlage, so StRin Munk. Dies solle man verfolgen.

Aufgrund der technischen Dachaufbauten sei anstatt der extensiven eventuell eine intensive Dachbegrünung möglich, so StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS), um Kompensation im ökologischen Sinne zu betreiben. Er bitte, dies zu prüfen.

Herr Gölz (HochbA) betont die Problematik der maximal zulässigen Höhe an diesem Standort. Man bewege sich in Baustaffel 3 mit maximal 12 m zulässiger Höhe. Diese sei voll ausgeschöpft und mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Lüftungsaufbau sogar überschritten (Befreiung). Weitere Erhöhungen durch extensive Dachbegrünung oder Deckelung der Lüftungsanlage für weitere Aufbauten seien daher nicht möglich.

BM Thürnau schlägt vor, den Aspekt einer intensiven/extensiven Dachbegrünung erneut zu prüfen. Eine Verlagerung der Belüftung seitlich an das Gebäude plus Verkleidung, nur um wenige Quadratmeter für eine PV-Anlage zu gewinnen, stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand. Außerdem erschwere dies die Wartung.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Thürnau fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt einstimmig mit der Maßgabe, die Dachbegrünung erneut zu prüfen.

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