Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
507
3
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
13.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen für die
EnBW-Areale Hackstraße und Gaisburg
- Antrag Nr. 299/2018 vom 1.10.2018 (SÖS-LINKE-PluS)
Vorgang: Gemeinderat vom 25.10.2018, öffentlich, Nr. 226
Ergebnis: Verweis in den Fachausschuss
Der Antrag Nr. 299/2018 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Pätzold
informiert vorab, bei dem Areal Hack-/Stöckachstraße handle es sich um ein Stadterneuerungsvorranggebiet mit einem Bebauungsplan in einem Aufstellungsbeschluss. Auf dem EnBW-Areal zwischen Hackstraße und Stöckachstraße seien die Stuttgart Netze Betrieb GmbH und die EnBW untergebracht. Für das Areal am Wasserwerk gebe es keinen Aufstellungsbeschluss, unterrichtet der Vorsitzende. Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) gehe es darum, im Rahmen einer Neuordnung ein bestimmtes Gebiet in eine Entwicklung zu bringen und diese allumfassend zu ermöglichen. Dieses Instrument könne bei brachliegenden sowie untergenutzten Flächen zur Anwendung kommen. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme besitze bestimmte Vorgaben, wie z. B. die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme könne erst angewandt werden, wenn durch städtebauliche Verträge oder Verhandlungen mit den Eigentümern die Entwicklung des Areals nicht erreicht werde. Dafür sei eine vorbereitende Untersuchung erforderlich. Das Ziel bestehe allerdings nicht in der Enteignung der Flächen, sondern darin, diese in eine Hand zu bekommen, um sie im Anschluss zentral zu entwickeln. Im Vorfeld müssten sämtliche Mittel und Gespräche mit den Eigentümern ausgeschöpft sein, um die städtebaulichen Ziele zu verwirklichen.
Zu Ziffer 1 des Antrags unterrichtet der Vorsitzende, seit einem Jahr würden Verhandlungen mit der EnBW geführt. Es sei beabsichtigt, die Gespräche bis Ende des Jahres abgeschlossen zu haben, um anschließend die EnBW in den UTA einzuladen. Die Verwaltung schlage vor, das Ende der Gespräche abzuwarten, um im Anschluss zu entscheiden, welche städtebaulichen Mittel eingesetzt werden.
Zu Ziffer 2 des Antrags erläutert der Vorsitzende, bei diesem Gebiet fehle bisher die Grundlage, um eine Entwicklungssatzung umzusetzen.
Zu Ziffer 3 des Antrags bemerkt der Vorsitzende, die vorbereitenden Untersuchungen hingen mit den Antragsziffern 1 und 2 zusammen. Insofern rate er dazu, die Gespräche hinsichtlich des EnBW-Geländes Hackstraße abzuwarten, um im Anschluss die Ergebnisse im UTA zu erörtern, wie es mit dem Projekt weitergehe.
StR
Pfeifer
(SPD) beantragt, diesen Tagesordnungspunkt aus den genannten Gründen zurückzustellen. Zudem habe OB Kuhn angekündigt, Anfang November zu einem Gespräch bezüglich der Areale einzuladen. Der Verfahrensgang müsste seiner Ansicht nach abgewartet werden.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) moniert zunächst die Vorgehensweise. Anschließend äußert er sich kritisch zur Privatisierung der EnBW und der damit zusammenhängenden Versorgungsflächen, die heute städtebaulich genutzt werden könnten. Im weiteren Verlauf geht er auf den Sachstand und auf weitere Beispiele in Stuttgart ein, in denen die Instrumente der Stadterneuerung mit dem Ziel, großflächige Areale in die kommunale Entwicklung zu bringen, eingesetzt worden seien. Das Gebiet "Hackstraße" stelle neben der Wohnraumversorgung ein "Kernareal" für die Internationale Bauausstellung (IBA) 2027 dar, bemerkt StR Ozasek.
Er spricht sich für Wohnungen auf diesem Gelände unter kommunaler Regie aus und erinnert dabei an den Zielbeschluss, den Bau von 30.000 Wohnungen. Die Wohnungen sollten in städtischer Hand, eventuell unter Herrschaft der SWSG, gehalten werden. Aus den genannten Gründen plädiere die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, so StR Ozasek, für die Anwendung von SEM.
Zu Ziffer 2 des Antrags erörtert StR Ozasek, das Areal zwischen Wasserwerk und Dreieck NeckarPark werde als Entwicklungsfläche für die "Stadt am Fluss" angesehen. Für eine integrierte und funktional gemischte Quartiersentwicklung mit Gewerbe und Wohnen müsse SEM zur Anwendung kommen, u. a. um den Umgang mit Altlasten und die Schaffung von Versorgungsflächen zu realisieren. Als nächster Schritt sollten vorbereitende Untersuchungen eingeleitet werden.
Dem Vorschlag von StR
Pfeifer,
die Berichterstattung zu vertagen sowie die Gespräche mit der EnBW im UTA abzuwarten, könne er sich anschließen, erklärt
StR
Ozasek.
Er betont, das Instrument SEM müsse in den Verhandlungen mit der EnBW im Vorfeld angesprochen werden.
StR
Kotz
(CDU) bemerkt, er werde seinen Wortbeitrag zu dem Thema ebenfalls zurückstellen. StR
Winter
(90/GRÜNE) meint, die weiteren Flächen müssten zunächst städtebaulich entwickelt werden und die Ergebnisse der Gespräche abgewartet werden. StR
Pfeifer
bedankt sich ausdrücklich bei StR Ozasek, zunächst die städtebaulichen Ziele zu verifizieren und im Anschluss zu beraten. Zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM äußert StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS), seiner Ansicht nach könne frühzeitig über den Zweck und die Ziele der städtebaulichen Entwicklung bei der vorbereitenden städtebaulichen Untersuchung beraten werden. Das Instrument bedürfe eines förmlichen Beschlusses vor der Fassung des Satzungsbeschlusses.
BM
Pätzold
stellt klar, die vorbereitenden Untersuchungen würden nicht in den Gesprächen stattfinden. Er habe die Fraktionen in der Weise verstanden, dass zunächst an eine Konzeption gedacht werde. Für das Areal Wasserwerk gebe es Verhandlungen, allerdings stehe der Beschluss des Gemeinderats noch aus, ob auf diesem Gelände die Stuttgart Netze Betrieb GmbH untergebracht werden soll. Zu diesem Aspekt bedürfe es ebenfalls Gespräche, deren Inhalte sorgfältig abgewogen werden müssten. Der Gemeinderat habe bezüglich des Aufstellungsbeschlusses an der Hackstraße sehr deutlich auf die städtebaulichen Ziele hingewiesen.
Der Vorsitzende sagt eine erneute Beratung innerhalb des Gremiums zu, neben der Einladung zu dem Gespräch über die Fläche zwischen Wasserwerk und Dreieck NeckarPark. Der Rat müsse in der Folge entscheiden, ob die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen als Instrumente zum Einsatz kommen sollen.
BM Pätzold stellt fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat
Kenntnis genommen.
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