Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
798/2017
GZ:
T
Sitzungstermin: 14.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Knobloch (AWS)
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël fr
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2018; Änderungen der Satzungen:
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS),
- Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung von
Hausgebühren (HGS)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 02.11.2017, GRDrs 798/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2018 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden gegenüber 2017 um durchschnittlich 4,67 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtbelastung von rd. 2,1 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Bioabfallgebühren bleiben gegenüber 2017 unverändert.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden gegenüber 2017 um durchschnittlich 1,50 % gesenkt.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster wird gegenüber 2017 um 0,98 % erhöht.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l – 240l Behältern werden um 2,00 € von 40,00 € auf 42,00 € und bei den 1,1 cbm-Behältern ebenfalls um 2,00 € von 52,00 € auf 54,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen "Mehranfall" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 9,00 € gesenkt, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von "Versäumnis" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 9,00 € gesenkt und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von "Falschbefüllung" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 9,00 € gesenkt. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.

1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.

1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2017 unverändert bei 66,00 €.

1.9 Für das Bereitstellen eines Altpapiersackes für Mehrmengen wird ein neues Entgelt eingeführt. Dieses beträgt pro Sack 1,00 €.

1.10 Die Gebühren für "brennbare Renovierungsabfälle" auf den Wertstoffhöfen bleiben gegenüber 2017 unverändert.

1.11 Die Gebühr für Mehrmengen beim Sperrabfall und die Gebühr bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ohne Karte bleiben gegenüber 2017 unverändert.

1.12 Die Entgelte der mineralischen Deponie bleiben gegenüber 2017 unverändert.

2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2016 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 3.534.873,78 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt.
3. In die Kalkulation 2018 der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 467.669,04 € einbezogen.

4. Der Einführung des Vollservices beim Bioabfall zum voraussichtlich 01.01.2019 wird zugestimmt. Die Einführung steht unter dem Vorbehalt, dass die dafür notwendigen Stellen im Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 beschlossen werden.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10)
- AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.


6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu Beginn weist BM Thürnau auf zwei redaktionelle Änderungen in der Vorlage hin: In der Anlage 2 auf Seite 19 der Vorlage ist unter § 1 in der Nr. 3 zu ergänzen, dass es der § 3 Abs. 5 ist. Bei der Nr. 4 ist der § 3 Abs. 8 gemeint.


StR Hill (CDU) bemerkt, nach vielen Jahren der Gebührensenkung im Bereich Abfallwirtschaft werde nun erstmals wieder eine Gebührensteigerung vorgeschlagen. In der Vorlage werde nachvollziehbar dargestellt, was zu dieser Steigerung geführt habe. Bereits im Vorfeld der vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgeschriebenen flächendeckenden Einführung der Biomülltonne sei klar gewesen, dass es sich nicht um einen vollkostendeckenden, sondern um einen subventionierten Bereich handeln werde, der mit entsprechenden Belastungen im Bereich der Restmülltonne einhergehe. Die Gebührensteigerung werde allerdings auch mit einer entsprechenden Ausweitung des Serviceangebots verbunden sein. Seine Fraktion befürworte ein einheitliches System in Stuttgart, und damit den Vollservice auch für die Biomülltonne. Man habe den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrer überwiegenden Mehrheit diese Serviceleistung begrüßen und bereit seien, einen Beitrag dafür zu zahlen.

Weiter spricht StR Hill die Biomüllkosten an, zu denen auf Seite 13 der Vorlage entsprechende Ausführungen gemacht würden. Die variablen Kosten, die auch nicht subventioniert werden könnten, blieben gleich. Im Bereich der fixen Kosten steige der prozentuale Anteil der Quersubventionierung um 24 %, nämlich von knapp 44 % auf 68 %. Angesichts dieser Zahlen halte er es nicht für angebracht, den Bereich der Bioabfallgebühren in der Vorlage nur auf einer halben Seite darzustellen. Er bitte, bis zur morgigen Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft, spätestens aber bis zur Vollversammlung, in einer Tischvorlage die Kostenblöcke der variablen und fixen Kosten im Bereich Biomüll so darzustellen, dass nachzuvollziehen sei, wie es zu dieser signifikanten Verschiebung im Bereich variable zu fixe Kosten komme.

Abschließend bittet StR Hill um eine Behandlung des Themas "Auswirkungen der Zahlungen der Stadt für Straßenreinigung/Winterdienst" in einer der ersten Sitzungen des Unterausschusses "Restrukturierung Abfallwirtschaft" im Jahr 2018.

StRin Munk (90/GRÜNE) begrüßt für ihre Fraktion die flächendeckende Einführung der Biotonne. Dadurch bestehe auch die Möglichkeit, das Volumen der Restmüllbehälter zu verkleinern und so Gebühren wieder einzusparen. Verwundert habe sie, dass im UA "Restrukturierung AWS" andere Zahlen zur Quersubventionierung benannt worden seien als nun in der Vorlage. Sie erhoffe sich Aufklärung von der von StR Hill gewünschten Darstellung der Kostenblöcke für den Biomüllbereich. Was sie nicht nachvollziehen könne, seien die in Anhang 2 zur Anlage 1 dargestellten Zahlen bei den Restmüllbehältern. Die Sollgebühr und der Gebührenvorschlag 2018 seien identisch. Dabei müsse ihrer Ansicht nach die Sollgebühr unter dem Gebührenvorschlag 2018 liegen, der die Quersubventionierung für die Biomülltonne mit enthalte.

Im weiteren Verlauf der Aussprache sagt Herr Knobloch zu diesem Punkt eine - soweit möglich - nachvollziehbarere Darstellung für die Abfallgebührenvorlage 2019 zu, was die tatsächlichen Kosten für die Restmülltonne angeht. Dies wird auch von StR Hill begrüßt.

StRin Kletzin (SPD) signalisiert für ihre Fraktion Zustimmung zur Vorlage. Sie regt an, in der Außenkommunikation darzustellen, wie lange die letzte Erhöhung der Abfallgebühren zurückliegt. Auf ihre Fragen zum Sperrmüll und zum Express-Sperrmüll eingehend, führt Herr Knobloch aus, jeder Haushalt in Stuttgart bekomme einen Abfallkalender. Über die Karten aus dem Abfallkalender könne zweimal im Jahr die Sperrmüllabfuhr bestellt werden. Die Express-Sperrmüllabfuhr werde von demjenigen bezahlt, der sie bestelle. Sie werde gern bei Umzügen in Anspruch genommen.

Der Gebührensprung, so StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS), müsse ins Verhältnis gesetzt werden zu der jahrelangen Nichterhöhung der Abfallgebühren. Die Fraktionsgemeinschaft stehe hinter dem KrWG und dessen Ansatz, die Wertstoffe getrennt zu erfassen. Auch die Ausweitung des Serviceangebots bei der Biomülltonne, die auch eine Reinigung vorsehe, finde ihre Zustimmung. Die Mischkalkulation sei sachgerecht. Allerdings wolle er darauf hinweisen, dass ein Preisfaktor in der thermischen Verwertung des Mülls liege, wovon letztlich die EnBW profitiere. StR Ozasek plädiert für ein Ausstiegsszenario hinsichtlich der Verträge mit der EnBW, und einen anderen Umgang mit den Wertstoffen als die thermische Verwertung. In einem zu beauftragenden Gutachten müsse geklärt werden, wie die Wärmeachse von der Stadt regenerativ gestaltet werden könne. Für einen entsprechenden Haushaltsantrag der Fraktionsgemeinschaft bittet er um Unterstützung der anderen Fraktionen.

StR Klingler (AfD) begrüßt, dass die Gebühren bei Festen und Veranstaltungen und für die Express-Sperrmüllabfuhr nicht erhöht werden sollen, und verweist ebenfalls auf die lange zurückliegende letzte Gebührenerhöhung. Wenn tatsächlich Einsparpotenziale beim Restabfall ausgeschöpft würden, müsse in zwei Jahren eventuell gegengesteuert werden. Abschließend dankt StR Klinger dem AWS, der "einen sehr guten Job macht".

StR Conz (FDP) kritisiert, dass durch die Gebührenerhöhung beim Restabfall die Biotonne quersubventioniert werden soll. Die FDP könne der Vorlage nicht zustimmen. Der Stadtrat beschreibt seine Erfahrungen mit der Biotonne und äußert die Vermutung, dass sie kaum benutzt werde, bzw. von Vermietern, die eine Geruchsbelästigung oder eine Falschbefüllung befürchteten, in Garagen oder Kellern untergestellt und gar nicht erst zur Verfügung gestellt würden.

StR Dr. Schertlen (STd) kann der Vorlage zustimmen, vor allem vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit die Gebühren auch gesenkt worden sind.

An StR Conz gewandt verweist BM Thürnau auf das Bundesgesetz und die Anschlusspflicht für die Biotonne. Der AWS habe eine andere Einschätzung der Situation. Die flächendeckende Einführung der Biotonne werde im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Auch die Zunahme der abgefahrenen Tonnage beim Biomüll führe zu der Gebührensteigerung. Die Verwertungskosten seien um 1 Mio. €, die Logistikkosten um 2,1 Mio. € gestiegen. Im Jahr 2003 habe es die letzte Müllgebührenerhöhung in Stuttgart gegeben. Von 2005 bis heute sei die Abfallgebühr um 27 % gesenkt worden. Jetzt führe die flächendeckende Einführung der Biotonne, die er für sinnvoll halte, zu höheren Gebühren.

Was die Quersubventionierung angehe, so schlage er vor, das Thema für die Abfallgebührenvorlage 2019, wenn die flächendeckende Einführung der Biotonne abgeschlossen sei, noch einmal detailliert darzulegen, um die offensichtlich noch bestehenden Unklarheiten zu beseitigen.

An StR Hill gewandt erläutert Herr Knobloch, dieser hebe mit seiner Frage zum Ergebnis Straßenreinigung/Winterdienst wohl auf eine im Frühjahr 2015 im UA "Restrukturierung AWS" gezeigte Darstellung zu Spartenergebnissen und handelsrechtlichen Ergebnissen ab. Er könne die fortgeschriebene Tabelle im nächsten Jahr - wiederum in Abstimmung mit der Stadtkämmerei - im UA präsentieren. Das handelsrechtliche Ergebnis habe allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Kalkulation. Die Datenbasis sei nur zum Teil dieselbe.

Auf die Frage von StR Conz, ob bei einer Nicht-Berücksichtigung der Quersubventionierung beim Bioabfall nicht sogar eine Gebührensenkung für die Abfallgebühren möglich sei, erwidert Herr Knobloch, dann würde die Gebührenerhöhung beim Restabfallbereich geringer ausfallen.

BM Thürnau ergänzt, es gebe zum Beispiel beim Personal, losgelöst von der Frage, ob Biomüll oder Restmüll eingesammelt werde, durch die gesetzlichen Vorgaben von Dusch-/Umziehzeiten und die Tarifsteigerungen eine Erhöhung der Kosten von über
1 Mio. €.


Herr Knobloch regt an, dass das Thema Quersubventionierung bereits im 1. Quartal 2018 erneut behandelt wird, um Planungssicherheit für die Gebührenkalkulation 2019 zu erhalten.


BM Thürnau sagt abschließend zu, dass versucht wird, bis zur Sitzung des Gemeinderats am 16.11.2017 die von StR Hill gewünschten Informationen zu Kostenblöcken bei der Biomülltonne vorzulegen.

Gegen seine Feststellung, dass die Vorlage vorberaten ist, erheben sich keine Einwendungen.

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