Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
693/2020
Stuttgart,
09/29/2020
Inselbad Untertürkheim
Erneuerung der Freibadgastronomie
- Baubeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bäderausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
09.10.2020
Beschlußantrag:
1. Der Planung für den Neubau des Gastronomiegebäudes des Architekturbüros Feil, Stuttgart vom 24. August 2020 (vgl. Anlage 1) sowie dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom August 2020 (vgl. Anlage 2) mit einem Gesamtkostenvolumen von netto 2.200 TEUR wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird in Vertretung der Bäderbetriebe Stuttgart die erforderlichen Bau- und Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Vorhabens beauftragen.
3. In den Wirtschaftsplänen der Bäderbetriebe Stuttgart 2020/2021 stehen für das Neubauvorhaben Mittel in Höhe von netto 2.200 TEUR wie folgt zur Verfügung:
Wirtschaftsplan 2020 1.600 TEUR
Wirtschaftsplan 2021 600 TEUR
allgemeines Investitionsbudget
Bäderbetriebe Stuttgart 37 TEUR
Gesamtsumme 2.237 TEUR
Begründung:
Um die gastronomische Versorgung des Inselbads Untertürkheim zu gewährleisten, muss die abgängige Gastronomieeinrichtung durch einen Neubau ersetzt werden. Das Bestandsgebäude kann aus betrieblichen Gründen erst nach Abschluss der Freibadsaison 2020 ab Mitte September 2020 abgebrochen werden. Der Neubau wiederum muss innerhalb von 6 Monaten bis zum Frühjahr 2021 fertiggestellt sein. Daher wurde in der Sitzung des Bäderausschusses vom 8. November 2019 (GRDrs 894/2019) zum Vorprojektbeschluss, der Abbruch sowie die Erstellung des Rohbaus einschließlich des Holzständerbaus mit einem Kostenvolumen von netto ca. 600 TEUR zugestimmt. Zwischenzeitlich ist die Planungs- und Ausschreibungsphase vorangeschritten. Die Ergebnisse der Ausschreibungen liegen zu 60% vor.
Projektbeschreibung
Das bestehende Gastronomiegebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Der Bestandskeller wird dabei erhalten und weiterhin als Lager sowie zur Unterbringung technischer Anlagen genutzt. Das Raumprogramm umfasst weiterhin neben der Großküche mit ihren Lager- und Kühlräumen auch die erforderlichen Personalräume sowie WC‘s für die Gastronomiebesucher. Der Neubau wird in Holzständerbauweise mit Flachdach und auskragendem Vordach als Sonnen- und Witterungsschutz ausgeführt. Die hinterlüftete Fassade wird mit Faserzementtafeln verkleidet und auf der südöstlichen Gebäudeseite vollständig begrünt. Die westlich des Gebäudes angeordnete, großzügige Terrasse wird erneuert und attraktiviert. Die gesamte Haustechnik wird vollständig erneuert. Auf die Plandarstellungen der Anlage 1 wird hingewiesen.
Energiekonzept
Da es sich um ein unbeheiztes Gebäude handelt, ist kein besonderer Wärmeschutz/ Energiekonzept erforderlich. Die Gastronomie wird nur temporär über die Sommersaison betrieben und im Winter wird das Gebäude lediglich frostfrei gehalten. Die Ausstattung und Organisation der Küche wird auf maximalen Freibadbetrieb ausgelegt. Die elektrischen Geräte entsprechen den geltenden Richtlinien und Effizienzklassen. Das Gebäude erhält eine Lüftungsanlage und Abluftfilterung. Auf eine Beheizung (inkl. Stromheizung) des Kaltgebäudes wird generell verzichtet. Das Kaltgebäude ist in den Wintermonaten außer Betrieb und wird von der Versorgung abgekoppelt. Frostsensible Bereiche werden z.B. über eine erhöhte Wärmedämmung gegen die außenluftberührten Bauteile oder über eine Rohrbegleitheizung frostfrei gehalten. Das Gebäudedach wird vollständig mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 24 kWp zur Erzeugung von Strom belegt. Der erzeugte Strom wird z.T. im Inselbad verbraucht. Die verpachteten Räumlichkeiten bekommen einen separaten EVU-Stromzähler, um die Trennung von der vom Pächter betriebenen elektr. Anlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird das Flachdach extensiv begrünt.
Die Kosten der PV-Anlage in Höhe von brutto 58.000 € werden über das städtische Contracting finanziert.
Das Zählerkonzept wird mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.
Kostendarstellung und zeitlicher Ablauf
Der vom Hochbauamt geprüfte Kostenanschlag für das Neubauvorhaben beträgt netto ca. 2.237 TEUR (Anlage 2).
Mit dem Baubeschluss kann nahtlos nach der Fertigstellung des Rohbaus und der Holzständerkonstruktion der Innenausbau begonnen werden. Die Wiederinbetriebnahme ist zum Saisonstart der Freibadsaison 2021 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Vorhaben wurde in den Wirtschaftsplänen 2020/2021 der Bäderbetriebe Stuttgart die Gesamtsumme von netto 2.200 TEUR bereitgestellt. Entsprechend wurde zur Finanzierung des Vorhabens im Doppelhaushalt 2020/2021 vom Gemeinderat eine Bezuschussung aus dem städtischen Finanzhaushalt in Höhe von netto 2.200 TEUR beschlossen. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 37 TEUR (lose Möblierung) werden über das allgemeine Investitionsbudget der Bäderbetriebe Stuttgart finanziert.
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
1. Plandarstellungen
2. Kostenanschlag
<Anlagen>
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