Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 358/2018
Stuttgart,
09/06/2018



Investitionszuschuss für Kinder in Stuttgart gGmbH, Wankelstr. 1, 70563 Stuttgart - Erstausstattung und Außenanlagen für die Kindertageseinrichung, Lambertweg 42, 70565 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.09.2018
22.10.2018



Beschlußantrag:

1. Die Kinder in Stuttgart gGmbH, Wankelstr. 1, 70563 Stuttgart erhält für die Erstausstattung und das Errichten der Außenanlagen in der Kindertageseinrichtung, Lambertweg 42, 70565 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 428.993,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von 428.993,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.










Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Gebäude der Kindertageseinrichtung im Lambertweg 42-44 musste vollständig abgerissen werden. Die Einrichtung, welche sich in einem desolaten Zustand befand, wurde in den 1970er Jahren erbaut. Es haben sich Mäuse und Ratten in den Wänden eingenistet und eine Schädlingsbekämpfung war nicht ausreichend erfolgreich. Zudem herrschte ein sehr unangenehmer Geruch nach Chloranisole (chemischer Schadstoff).

Die Sanierung jeglicher Wände und Decken wäre den Kosten eines Neubaus gleichgekommen. Deshalb entschloss man sich für den Abriss des alten Gebäudes und für einen Neubau. Mit dem Neubau wurden zudem zusätzliche Plätze geschaffen. Der Neubau wurde durch den Investor Häuser für Kinder GmbH, Wankelstr. 1, 70563 Stuttgart errichtet. Die Einrichtung besteht insgesamt aus acht Gruppen. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt 858.750,00 Euro. Von den acht Gruppen sind nur sieben Gruppen öffentlich zugänglich.

Für die Erstausstattung (Kostengruppe 600) und das Anlegen der Außenanlagen (Kostengruppe 500) ist der Mieter bzw. der Träger der Einrichtung verantwortlich.

Stellungnahme Hochbauamt

Die Kostenaufstellung orientiert sich an DIN 276, ordnet die Einzelposten jedoch nicht korrekt den dafür vorgesehenen Kostengruppen (KG) zu. Nach Korrektur und richtiger Zuweisung ergeben sich folgende Summen:

Die für KG 500 aufgeführten Einzelposten lassen sich mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht detailliert überprüfen. Auch ist etwa 1/3 der dort aufgeführten Kosten lediglich mit dem Zusatz „weitere Investitionen bis Ende 2018“ tituliert.
Allerdings ergibt ein Kostenverglich mit anderen aktuell in Ausführung befindlichen Projekten einen Kostenansatz anhand der bearbeiteten Flächen, der einschließlich der Nebenkosten dem vom Antragsteller aufgeführten Kosten i.H.v. 413.702,30 Euro sehr nahe kommt. Insofern lässt sich die Angemessenheit der Kosten für die Außenanlagen bestätigen.

Die in KG 600 aufgeführten Einzelposten erscheinen plausibel (Summe vor der Korrektur). Fügt man die in der Aufstellung unter der KG 400 fälschlich genannten Kosten hinzu, ergibt sich hier ein Gesamtaufwand i.H.v. 295.236,30 Euro. Dieser Betrag liegt deutlich über dem bei städtischen Projekten üblichen Aufwand von 25.000,00 Euro bis 27.500,00 Euro pro Gruppe. Für die 7 förderfähigen Gruppen ergäbe sich somit ein Gesamtbetrag von 175.000,00 bis 192.500,00 Euro.

Zusammengefasst ergab die Prüfung, dass Positionen aus den Kostengruppen 500 bzw. 600, die dem Gebäude zuzuschreiben sind, der Kostengruppe 400 zugerechnet werden müssen. Die Kostengruppe 400 ist in diesem Fall nicht förderfähig, da das Gebäude durch einen Investor und nicht durch den Träger errichtet wurde. Förderfähig sind somit nur die Kostengruppen 500 und 600.
Die Kosten der Kostengruppe 500 sind angemessen, wohingegen die Kosten der Kostengruppe 600 i.H.v. 295.236,30 Euro die städtischen Normen überschreiten. Üblich sind hier Kosten für acht Gruppen i.H.v. 240.000 Euro. Die anerkennungsfähigen Kosten für Erstausstattung sind beim städtischen Träger ab dem Jahr 2018 auf max. 30.000 Euro pro Gruppe begrenzt (Vorjahr 25.000 Euro pro Gruppe). Bei bestehenden Gruppen sind die anerkennungsfähigen Kosten auf max. 22.500 Euro pro Gruppe beschränkt. Förderfähig sind nur die sieben öffentlich zugänglichen Gruppen.
Daraus ergibt sich, unter Berücksichtigung des städtischen Höchstsatzes für Erstausstattung folgende Berechnung:

Antrag (Gesamtvolumen)
858.750,00 Euro
für 8 Gruppen
davon Kostengruppe 400
149.810,90 Euro
für 8 Gruppen
davon Kostengruppe 500
413.702,80 Euro
für 8 Gruppen
davon Kostengruppe 600
295.236,30 Euro
für 8 Gruppen
förderfähig Kostengruppe 500
361.989,95 Euro
für 7 Gruppen
förderfähig Kostengruppe 600
210.000,00 Euro
für 7 Gruppen a
30.000 Euro
förderfähige Gesamtkosten
(KG 500 und 600)
571.989,95 Euro
für 7 Gruppen
Zuschuss (gerundet)
428.993,00 Euro
75% der förderfähigen Gesamtkosten


Finanzielle Auswirkungen

Für das Projekt wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel i.H.v. 644.063,00 Euro veranschlagt. Die Mittel für den Vollzug werden aus der Kita-Ausbaupauschale auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme (7/8)
751.406,25 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
428.993,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-




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