Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
131
11
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
30.04.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Frau Fuhrich (ASW)
Protokollführung:
Frau Zetzsche
as
Betreff:
Berichterstattung zum aktuellen Sachstand im
Bereich Jägerstraße/ Kriegsbergstraße (Stgt 294)
Antrag Nr. 60/2024 vom 08.03.2024 (CDU)
- mündlicher Bericht -
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt.
Frau
Fuhrich
(ASW) berichtet auf Antrag der CDU über den aktuellen Stand im Bereich Jäger-/Kriegsbergstraße. Laut Aufstellungsbeschluss von 2017 (vgl. Folie 2) umfasse der Geltungsbereich die Flächen rund um die ehemalige Bahndirektion, auch nördlich der Jägerstraße, und die ans Klinikum angrenzenden Baublöcke. Dem Aufstellungsbeschluss sei ein Rahmenplan beigefügt worden (vgl. Folie 3), der sich mit der Art und dem Maße der Nutzung befasse. Ziel sei es, das Wohnen im Bereich der Jägerstraße zu stärken und im Bereich der lärmbelasteten Kriegsbergstraße eine gemischte Nutzung mit dem Schwerpunkt Gewerbe vorzusehen (vgl. Folie 4). Gegenüber dem heutigen Planungsrecht wolle man in der Jägerstraße eine Aufstockung der Gebäudehöhe auf 20 m, respektive 22 m in der Kriegsbergstraße zulassen. Im Gegenzug sollen die Innenhofbereiche entkernt und begrünt werden.
Auch wurde sich mit den Flächen rund um die alte Bahndirektion befasst. Die angrenzende ehemalige EnBW-Zentrale sei damals im Rahmen des noch geltenden Planungsrechts etwa zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss realisiert worden. Den Ledererbau habe man erhalten können, er werde heute als Bürogebäude genutzt, im vorderen Teil befinde sich das Motel One. Die angrenzenden Baublöcke in Richtung Klinikum seien im Hinblick auf Rahmenbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Voraussetzungen hin zur Zielsetzung des Rahmenplans betrachtet worden (vgl. Folie 5f). Es seien mehrere Bauanträge bzw. -voranfragen eingegangen (vgl. Folie 7). Das Eckgebäude
Goethestraße 13/Jägerstraße beispielsweise konnte kurz nach dem Aufstellungsbeschluss geplant und umgesetzt werden. Die Bauvoranfragen für die anderen markierten Bereiche seien hinsichtlich Maß der Nutzung und Gebäudehöhe abgelehnt worden, da beides auf Basis des geltenden Planungsrechts nicht umsetzbar gewesen sei. Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse (vgl. Folie 8) seien städtische Flächen im Bereich der Kepplerstraße sowie zahlreiche Einzeleigentümer und Eigentümergemeinschaften in beiden Gebäudekomplexen auszumachen. Das hierbei geltende Planungsrecht des gemischten Gebietes (vgl. Folie 9f) sei bereits ausgereizt bzw. teilweise überschritten.
Eine Übersicht über die Schwerpunkte der Nutzungsverhältnisse zeigt Folie 11 auf; durch Nutzungsänderung könnte zusätzliches Wohnpotenzial, vor allem durch Umnutzung von Büroflächen, auf Grundlage des geltenden Planungsrechts bereits aktuell gehoben werden (vgl. Folie 12). Bei Fortführung des Bebauungsplans durch Änderungen des Maßes der Nutzung und Anhebung der Gebäudehöhe (vgl. Folie13) könnten zusätzlich 80 weitere Wohneinheiten geschaffen werden. Mit einem neuen Planungsrecht gehe eine Wertsteigerung einher und SIM greife; mit den Eigentümern der rot markierten Grundstücke bzw. Gebäude (vgl. Folie 14f) müssten städtebauliche Verträge geschlossen werden. Aus Kapazitätsgründen personeller Art und mangels Bereitschaft der Einzeleigentümer, in eine Entwicklung einzusteigen, seien projektbezogen einzelne Bebauungsplanverfahren fortzuführen (vgl. Folie 16).
StR
Dr. Vetter
(CDU) erläutert, die Skepsis der Eigentümer sei durch die Priorisierung städtischer Flächen vor den Eigeninteressen der Eigentümer zu erklären. Ihn freue die Präsentation auch im Hinblick auf den dringend benötigten Office Hub. Hinsichtlich der Förderung von SIM sollte auf jeden Eigentümer persönlich eingegangen werden, um Wohnungsbau in der Stadt zu fördern. In puncto Höhen sei die Goethestraße 13 bereits höher als die umliegenden Gebäude. Er fragt, ob dies städtebauliche Referenz für die zukünftige Bebauung (inklusive Mischnutzung, SIM-Quoten) sein könnte. Zudem interessiert den Stadtrat, wann der gesamte Block in den Blick genommen werde hinsichtlich Renovierung sowie potenzieller Betriebswohnungen für Mitarbeiter des Klinikums.
Auch StRin
Rühle
(90/GRÜNE) begrüßt die Idee der Fortführung projektbezogener Bebauungsplanverfahren, vor allem mit Blick auf die Gemengelage verschiedener Eigentumsverhältnisse. Sie interessiert die Planung für die wenigen städtischen Gebäude. Die Förderung von SIM-Wohnungen sei mehr als begrüßenswert. StR
Lutz
(SPD) freut sich über das dargestellte Wohnungsbaupotenzial.
Frau
Fuhrich
führt aus, die Höhe der Goethestraße 13 sei städtebaulich im Einvernehmen mit dem Rahmenplan, der dem Aufstellungsbeschluss beigelegen habe. Die zeitliche Perspektive sei eine Frage personeller Kapazitäten und noch nicht konkretisiert worden. Aktuell habe man noch zahlreiche Projekte mit deutlich höherem Wohnungsbaupotenzial zu realisieren. Die städtischen Gebäude würden vom Klinikum mitgenutzt, inwieweit hier eine bauliche Aufstockung möglich sei, sei noch zu untersuchen.
StR
Schrade
(FW) fragt abschließend nach dem Stand des Bebauungsplanverfahrens für die Alte Bahndirektion und das Umfeld. Der Bebauungsplanentwurf werde zeitnah in eine vorgezogene Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange übergeben, ein Satzungsbeschluss sei bis zum Jahresende nicht zu erwarten, wohl aber der Auslegungsbeschluss mit einer gewissen Planreife, so die
Berichterstattende
.
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat von dem Bericht
Kenntnis
genommen
.
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