Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
874/2016
Stuttgart,
12/05/2016
Volks- und Frühlingsfest
Neufestsetzung der Entgelte
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
öffentlich
16.12.2016
Beschlußantrag:
Der Anpassung der Entgelte für das Frühlings- und Volksfest ab dem Volksfest 2017 entsprechend der Anlage wird zugestimmt.
Begründung:
Nach Ziffer 1.7 der Zulassungsrichtlinien für das Cannstatter Volksfest und das Stuttgarter Frühlingsfest (GRDrs 228/2010) werden die Entgelte vom Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen gesondert festgesetzt. Die letzten Entgeltanpassungen waren 2013 (Bierzelte und Imbisse), 2009 (Speisen, Getränke und Süßwaren) sowie 2007 (alle Branchen).
Insbesondere infolge der hohen Besucherfrequenz entstanden bereits bei den vergangenen Veranstaltungen erhöhte Aufwendungen zur Gewährleistung der behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards (Zusatzkosten, DRK, Feuerwehr, Ordnungsdienst, Fluchttreppen, Videoüberwachung, verkehrsbehördliche Maßnahmen). Gegenüber 2013 wird sich dieser Kostenblock 2017 um ca. 380.000 € erhöhen.
Ab dem Volksfest 2017 stehen die Parkplätze für Schausteller und Servicekräfte im NeckarPark nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen müssen Schausteller und Servicekräfte auf dem Wasen parken. Somit fallen beim Volksfest rund 1.200 Parkplätze (Einnahmen rd. 75.000 €) auf dem Wasen weg.
Im Hinblick auf diese zusätzlichen Belastungen wie auch die allgemeine Kostenentwicklung ist nach vier Jahren Preisstabilität (in vielen Branchen sogar länger) eine Anpassung der Entgelte beim Cannstatter Volksfest und Stuttgarter Frühlingsfest um 8 % erforderlich und vertretbar. Ausgenommen sind Kindergeschäfte.
Damit die Beschicker ausreichend Vorlauf für ihre Kalkulationen haben, soll die Erhöhung ab dem Volksfest 2017 gelten. Beim Frühlingsfest 2017 werden also noch die bisherigen Entgelte anzuwenden sein.
In der Anlage sind die Auswirkungen der Entgeltanpassung in den einzelnen Branchen am Beispiel exemplarischer Betriebe dargestellt.
Die vorgeschlagenen Erhöhungen ergeben in Summe beim Cannstatter Volksfest und Stuttgarter Frühlingsfest ab 2018 eine Steigerung der Einnahmen um ca. 183.000 EUR pro Jahr (in 2017 um rd. 118.000 EUR).
Mit
diesen Erlösen kann ein Teil der zusätzlichen Organisationskosten kompensiert werden.
Es wird beabsichtigt, die ab dem Volksfest 2017 geltenden Entgelte wieder für vier Jahre konstant zu halten.
Der Aufsichtsrat der in.Stuttgart wird über die Erhöhung in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 beraten.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlage
Übersicht über die Entgelterhöhungen beim Cannstatter Volksfest/Stuttgarter Frühlingsfest einschl. Beispielberechnungen
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Anlagen
<Anlagen>
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