Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
GRDrs 1078/2018
Stuttgart,
12/11/2018



Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" 2018 mit dem Projekt "Hallenbad Zuffenhausen: Generalsanierung um dessen Weiterbetrieb am selben Standort zu sichern"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
BäderausschussBeschlussfassungöffentlich14.12.2018



Beschlußantrag:

1. Die Bäderbetriebe Stuttgart werden beauftragt, ihren Antrag auf Bezuschussung des Dachsanierungsprojekts Hallenbad Vaihingen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (vgl. GRDrs 765/2018) zurückzuziehen.

2. Die Teilnahme der Bäderbetriebe am Projektaufruf 2018 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" mit dem Projekt „Hallenbad Zuffenhausen: Generalsanierung um dessen Weiterbetrieb am selben Standort zu sichern“ wird genehmigt.

3. Bei Erhalt einer Zuwendung aus dem Bundesprogramm ist das Projekt gemäß der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) umzusetzen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellte mit dem Bundeshaushalt 2018 Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereit. Am 31. Juli 2018 wurde auf der Homepage des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) der Aufruf zur Einreichung von Projekten zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Entsprechend der Regelungen für die Auswahl förderfähiger Vorhaben und des Förderzeitraums bis zum Jahr 2022, beteiligten sich die Bäderbetriebe Stuttgart fristgerecht mit dem Vorhaben: „Hallenbad Vaihingen: Sanierung vom Dach und der abgehängten Decke zur Herstellung der Betriebssicherheit“ (vgl. GRDrs 250/2018 - Vorprojektbeschluss), da diesem Projekt die besten Chancen zugerechnet wurden, für einen Bundeszuschuss ausgewählt zu werden. Mit GRDrs 765/2018 genehmigte der Bäderausschuss rückwirkend die Teilnahme der Bäderbetriebe an diesem Projektaufruf.

Der ursprünglich vom BBSR ausgeschriebene Zeitplan sah die Veröffentlichung der für eine Förderung infrage kommenden Kommunen und Projekte im Oktober 2018 vor. Die weiteren Koordinierungsgespräche sollten kurzfristig danach stattfinden, so dass die Zuwendungsanträge nebst aller erforderlichen Unterlagen der ausgewählten Kommunen spätestens zum 15. November 2018 bei BBSR hätten eingehen sollen.

Die Bäderbetriebe erkundigten sich in regelmäßigen Abständen bei BBSR zum Stand des Auswahlverfahrens. Am 29. November 2018 erhielten die Bäderbetriebe schriftlich die Information, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seinen abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 am 8. November 2018 beschlossen hatte, die Fördermittel in Höhe von 100 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt 2018 nach 2019 zu verschieben und zugleich das Bundesprogramm mit weiteren 100 Mio. Euro auszustatten. Damit stünden vorbehaltlich des endgültigen Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2019 insgesamt 200 Mio. Euro für die Jahre 2019 bis 2023 zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Kommunen beim ursprünglichen Projektaufruf von 31. Juli bis 31. August 2018 nur wenig Zeit für die Interessenbekundung einer Förderung von Projekten gehabt hätten, wurde diese Frist zur Einreichung einer Projektskizze bis zum 19. Dezember 2018 verlängert.

Die ursprüngliche Zeitschiene für die Auswahl förderfähiger Projekte verschiebt sich damit laut Auskunft des BBSR um ca. vier Monate. Zwar behalten im August eingereichte Bewerbungen ihre Gültigkeit, jedoch wird mit Fassung des Baubeschlusses zum Dachsanierungsvorhaben Hallenbad Vaihingen (vgl. GRDrs 931/2018) am 14. Dezember 2018 und dem damit verbundenen Baubeginn im Januar 2019 ein Tatbestand eintreten der zur Förderschädlichkeit führt. Allgemein wies das BBSR auf die Grundlage des Zuwendungs- und Haushaltrechts des Bundes hin, wonach grundsätzlich für eine Projektförderung nur dann eine Zuwendung gewährt werden kann, wenn mit dem Projekt/der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Genau dies wäre aber beim Hallenbad Vaihingen der Fall. Eine Verschiebung des Baubeginns wird jedoch von den Bäderbetrieben nicht empfohlen. Insbesondere da nach der neuen Zeitschiene die Förderauswahl des BBSR voraussichtlich erst im Februar / März 2019 erfolgen soll und außerdem eine Verschiebung des Baubeginns einen erheblichen Einfluss auf die Belegungen des Schul- und Vereinsschwimmsports haben würde. Diese Nutzergruppen vertrauen zwischenzeitlich auf die von den Bäderbetrieben kommunizierte Schließzeit des Hallenbades Vaihingen von Januar bis September 2019 und haben sich entsprechend organisiert. Außerdem ist zum Schuljahresbeginn 2019/2020 die Schul- und Vereinsnutzung des Hallenbades Vaihingen wieder vorgesehen.

Bei einer Verzögerung der Baumaßnahme über den Januar 2019 hinaus, müssen die Ausschreibungen der bereits submittierten Gewerke (60% der Hauptgewerke) aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Schadensersatzforderungen von ca. 8% der Auftragssummen (ca. 150.000 Euro) wären die Folge. Des Weiteren ist aufgrund des derzeit vorherrschenden Baupreisindexes von ca. 2,5 % im Jahr mit einer Kostensteigerung von ca. 5.500 Euro pro Monat zu rechnen.

Hätte der ursprünglich vom BBSR vorgegebene Zeitplan weiterhin Bestand gehabt,
wäre für die Bewerbung „Dachsanierung Hallenbad Vaihingen“ keine Förderschädlichkeit eingetreten und das Vorhaben hätte wie geplant ab Januar beginnen können.


Die Bäderbetriebe beabsichtigen nun die Projektskizze Hallenbad Vaihingen zurückzuziehen, da sie aufgrund der geänderten Zeitschiene des BBSR nach dem Baubeschluss / Baubeginn keinerlei Aussicht auf die Bewilligung einer Förderung hat.

Die Bäderbetriebe möchten aber weiterhin ihre Chancen auf einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wahren. Aufgrund des nun verlängerten Förderzeitraums bis zum Jahr 2023 ist es jetzt möglich, die anstehende Generalsanierung Hallenbad Zuffenhausen für die Teilnahme an dem Bundesprogramm anzumelden.

Das Hallenbad Zuffenhausen (Baujahr 1975) ist mittlerweile stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudesubstanz leidet unter einer stark fortgeschrittenen Korrosion. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, musste als Sofortmaßnahme die Betonbeckenkonstruktion durch Träger abgestützt werden. Des Weiteren ist die Dachabdichtung undicht und in der Folge durch die durchnässte Dämmung die Dachträgerkonstruktion überlastet. Um eine ungeplante Schließung zu vermeiden, ist eine Generalsanierung spätestens in 2022 zwingend erforderlich. Mit der Sanierung könnte 2022 begonnen werden.

Im Doppelhaushalt 2018/2019 und im Vermögensplan 2019 der Bäderbetriebe Stuttgart wurden für die dringend anstehende Generalsanierung des Hallenbads Zuffenhausen bereits Planungsmittel in Höhe von 1,3 Mio. EUR eingeplant (GRDrs 1296/2017). Weitere Sanierungsmittel sollen mit dem Wirtschaftsplan 2020/2021 beantragt werden. Die Höhe der erforderlichen Gesamtkosten wird mit den Planungen 2019 ermittelt.



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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