Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
34
4
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
27.04.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Frau Reichhardt (SozA) und Herr Wolf (LiegenschaftsA)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
"Flüchtlingsunterkünfte: Raumkapazitäten nicht abbauen!"
- gemeinsamer Antrag und Anfrage Nr. 49/2020 vom
03.03.2020 (FDP, 90/GRÜNE, FW, PULS)
- mündlicher Bericht -
Der im Betreff genannte Antrag und Anfrage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Zu Beginn geht Frau
Reichhardt
(SozA) analog der Präsentation ausführlich auf den vorliegenden Antrag und die darin gestellten Fragen ein.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sei die weitere Umstellung der Raumkapazitäten in den Flüchtlingsunterkünften von 4,5 Quadratmeter auf 7 Quadratmeter pro Bewohner/-in derzeit vorerst ausgesetzt worden, um in den Unterkünften bei Bedarf freie Zimmer für eine kurzfristige Isolation von Bewohnern/- innen vor Ort vorhalten zu können und um Umzüge zu vermeiden. Der Zeitplan zur Umstellung der einzelnen Unterkünfte auf 7 Quadratmeter müsse nach der Corona-Krise neu überarbeitet werden, betont die Verwaltungsmitarbeiterin. Voraussichtlich werde dann zuerst mit der Umstellung der Unterkünfte in der Württembergstraße 101, 101A, 101B in Untertürkheim (eigentlich geplant in 03/2020) sowie in der Helene-Pfleiderer-Straße 20A, 20B, 20C in Degerloch (eigentlich geplant in 04/2020) begonnen. Fraglich sei derzeit, ob die Umstellung der Unterkünfte in der Breitscheidstraße 2E, 2D in Stuttgart-Mitte (geplant in 07/2020), in der Krailenshaldenstraße 49, 49A, 49B, 49C in Feuerbach (geplant in 09/2020) sowie in der Hafenbahnstraße 11, 11A, 11B in Obertürkheim (geplant in 10/2020) planmäßig stattfinden könne.
Zur Frage, ob es rechtlich bzw. vertraglich möglich ist, die Rückgabe von Plätzen vorläufig auszusetzen nimmt Herr
Wolf
(LiegenschaftsA) in Anlehnung an die Präsentation (Folie 10) Stellung. Er berichtet, dass die Unterkunft in der Tunzhofer Straße 12B in Stuttgart-Nord aus Sicherheitsgründen aufgrund der in unmittelbarer Nähe stattfindenden Baumaßnahme der SWSG vorläufig aufgegeben werden musste. Nach Abschluss des Bauvorhabens werde die Unterkunft wieder dem Sozialamt zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt.
Bei der Unterkunft Viehwasen 30/32 in Wangen handle es sich um ein relativ teures Anmietobjekt mit einer schlechten Gebäudesubstanz. Der Mietvertrag sei Ende März 2020 ausgelaufen und es werde nach einem Eigentümerwechsel gerade geprüft, ob eine weitere Anmietung sinnvoll sei.
Bezüglich der Schießhausstraße 7A in Plieningen erklärt Herr Wolf, dass der private Vermieter nicht mehr bereit gewesen ist, den auslaufenden Mietvertrag erneut zu verlängern.
Hinsichtlich der Schickhardstraße 35-37 in Stuttgart-Süd befinde man sich gerade noch in Gesprächen mit der SWSG, ob die für Juni dieses Jahres geplante Aufgabe der Unterkunft noch einige Monate hinausgezögert werden könne.
Dagegen konnten die Unterkünfte in der Vorsteigstraße 3 in Stuttgart-West sowie in der Rosengartenstraße 74/76 in Stuttgart-Ost bereits bis 12/2020 bzw. um weitere zwei Jahre verlängert werden, so der Verwaltungsmitarbeiter abschließend.
Anschließend stellt sich Herr
Benneweg
(SozA) dem Gremium als neuer Leiter der Abteilung Flüchtlinge vor.
Im Verlauf der kurzen Aussprache begründet StRin
Yüksel
(FDP) den Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion, dem sich im Weiteren auch andere Gemeinderatsfraktionen angeschlossen hatten. Die Stadträtin betont um Missverständnisse auszuschließen, dass die FDP die Umstellung von 4,5 auf 7 Quadratmeter pro Person in den Flüchtlingsunterkünften immer befürwortet habe. Der Antrag sei aber zu einem Zeitpunkt gestellt worden, als die Situation auf den griechischen Inseln und an der griechisch-türkischen und syrisch-türkischen Grenze zu eskalieren drohte und man damit rechnen musste, dass der Flüchtlingsstrom nach Deutschland wieder zunehme, weshalb man sich auch in Stuttgart Gedanken über die Unterbringung weiterer Geflüchteter machen sollte. Da nun allerdings laut StRin Yüksel „Europas Grenzen so dicht sind, wie nie zuvor“ sehe ihre Fraktion den Grund für die Antragsstellung als erledigt an. Nichtsdestotrotz macht die Stadträtin auf die verheerende Situation der Menschen in den griechischen und türkischen Flüchtlingslagern aufmerksam und äußert vor diesem Hintergrund den Wunsch, dass die Bundesregierung sich bereit erklären solle, noch weitere minderjährige unbegleitete Flüchtlingskinder aufzunehmen.
Anschließend macht StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) deutlich, dass seine Fraktion, die Fortführung der Umstellung auf 7 Quadratmeter pro Person in den Flüchtlingsunterkünften trotz aller Umstände für eminent wichtig halte, weshalb man sich auch nicht dem Antrag angeschlossen habe. Die Fortführung der Umstellung sei seiner Ansicht nach gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie erforderlich, um den sozialen Frieden in den Unterkünften weiter aufrecht zu erhalten, so der Stadtrat.
Ähnlich äußert sich hierzu auch StRin
Meergans
(SPD). Sie bittet die Verwaltung um eine Prüfung, in welcher Form die Umstellung auf die 7 Quadratmeter auch in Corona-Zeiten ggf. weiter erfolgen könnte.
In diesem Zusammenhang erläutert Frau
Reichhardt
, dass sich die Verwaltung nach langen Überlegungen auf die derzeitige Aussetzung der weiteren Umstellung auf 7 Quadratmeter verständigt hatte, um in Zeiten der Pandemie große Umzüge von ganzen Unterkünften (dabei werden die Bewohner in der Regel auf verschiedene andere Unterkünfte verteilt) sowie unnötige soziale Kontakte zu vermeiden. Anderenfalls sei eine Nachverfolgung von Infektionsketten nur schwer möglich und es drohe im Infektionsfall von zugezogenen Bewohnern die Gefahr, dass ganze Unterkünfte unter Quarantäne gestellt werden müssten, wenn die zur Isolierung der Erkrankten bereitstehenden Schutzunterkünfte für Flüchtlinge und Wohnungslose nicht mehr ausreichten.
An StRin Meergans gewandt erklärt Frau Reichhardt, dass man im März und April bislang je Monat rund 60 Neuzuweisungen in die Flüchtlingsunterkünfte verzeichnet habe. Die Personen seien in der Regel negativ auf COVID-19 getestet worden. Man versuche die Menschen aber gemeinsam unterzubringen, um die Ansteckungsgefahr für die anderen Bewohner der Unterkunft zu verringern.
Danach stellt BMin
Dr. Sußmann
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat vom Bericht
Kenntnis genommen
. Der
Antrag
ist hiermit
abschließend erledigt
.
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