Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 795/2018
Stuttgart,
09/25/2018


Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Stuttgart (IBB)
- Sachstand 2017




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich22.10.2018

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Zuletzt wurde über die Arbeit der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Stuttgart (IBB) mit der GRDrs 209/2016 „Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Stuttgart (IBB) - Sachstand“ berichtet.

Im Rahmen der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung löste die neue IBB 2015 nach § 9 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG) die seit 1993 bestehende Beschwerdestelle für Nutzerinnen und Nutzer von psychiatrischen, psychosozialen und psychotherapeutischen Diensten, Einrichtungen und Praxen in der Landeshauptstadt Stuttgart ab.

Das PsychKHG Baden-Württemberg trat am 01.01.2015 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Stadt- und Landkreise, unabhängige Patientenfürsprecher zu bestellen sowie eine Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) einzurichten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Arbeit von Patientenfürsprechern und Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB) erstmals auf einer gesetzlichen Grundlage beschrieben. Die Struktur und die Arbeitsinhalte der ehemaligen Stuttgarter Beschwerdestelle finden sich in den Ausführungen des PsychKHG weitestgehend wieder.

Die Aufgabe der IBB besteht darin, eine unabhängige und kostenfreie Beratung sowie Unterstützung bei Beschwerden und Fragen anzubieten und über wohnortnahe Hilfe- und Unterstützungsangebote zu informieren. Dabei erteilt sie keine Rechtsberatung. Die Tätigkeit erfolgt im Wege des Ehrenamts. Die IBB soll sich aus mindestens einer Vertretung der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen sowie einer Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem zusammensetzen. Ihr gehört auch die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher an. Die IBB soll eng mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) zusammenarbeiten.

Die Bestellung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren.


Die IBB berichtet der Ombudstelle auf Landesebene und der Sozialplanung des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart jährlich. Dieses Berichtswesen beinhaltet wie bisher qualitative und quantitative Aspekte der Arbeit.

Förderung der IBB

Entsprechend der Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (VwV-IBB) wird die IBB seit dem Jahr 2016 mit einem Landeszuschuss gefördert, im Jahr 2017 mit 14.500 EUR. Eine Beteiligung der Kommune an der Gesamtfinanzierung der IBB ist erforderlich. Entsprechend dem Antrag für das Jahr 2018 und zur Sicherstellung der Finanzierung der voraussichtlichen Gesamtkosten 2018 in Höhe von 15.300 EUR wurde für das Jahr 2018 ein vorläufiger städtischer Zuschuss in Höhe von 800 EUR bewilligt.

Auswertung der Arbeit

· Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB) nach PsychKHG sind inzwischen nahezu in ganz Baden-Württemberg etabliert. In vielen Stadt- und Landkreisen gibt es jedoch Probleme mit der Besetzung/Fluktuation durch Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Beteiligten. Dies zeigt sich auch in Stuttgart.

· Auf Bundesebene wurde im Laufe des Jahres 2017 die Umsetzung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB, § 32 SGB IX) auf den Weg gebracht durch eine bundesweite Ausschreibung. Aus Stuttgart hat sich für den psychiatrischen Bereich dieser Teilhabeberatung die Offene Herberge e. V. beworben, im Februar 2018 hat sie zwischenzeitlich dafür auch die Förderzusage erhalten. Inhaltlich gibt es Berührungen zwischen den Aufgaben der IBB und der EUTB. Deshalb wurde von Anfang an eine enge Zusammenarbeit vereinbart.
Die o. g. Berührungspunkte werden sowohl im Landesarbeitskreis Psychiatrie, in den Tagungen der Psychiatrieplanenden als auch in den Arbeitskreisen auf Landesebene diskutiert.

· Die Zahl der Beratungen hat in 2017 zugenommen. Die Anzahl der Beschwerden der IBB in 2017 entspricht der Anzahl der Vorjahre, die Anzahl der Informationsanfragen hat sich leicht erhöht. Ziel der Arbeit ist die Transparenz der Versorgungsangebote, das Ernstnehmen der Beschwerden, der Dialog zwischen den Einrichtungen und eine Klärung der Beschwerden. Dabei stehen die Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund.

· Die im Jahresbericht erwähnten Themen/Klärungsbedarfe sind Teil der Diskussion und der Agenda des GPV (Gemeindepsychiatrischer Verbund).


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Ausführlicher Bericht
2. Jahresbericht der IBB 2017


Ausführlicher Bericht

Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Stuttgart (IBB) – Sachstand 2017

Team

2016/2017 hat es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Teams der IBB gegeben. Dem Team gehörten an:

· Joachim Schittenhelm, Dipl.-Pädagoge, Leiter des GPZ Birkach
· Joachim Schlecht, Pfarrer, Asylpfarramt Stuttgart
· Dr. Inge Schöck, Bürgerhelferin
· Georg Schulte-Kemna, Dipl.-Sozialwissenschaftler
· Norman Schurr, Psychiatrie-Erfahrener
· Prof. Konrad Stolz, Jurist
· Rudolf Straub, Dipl.-Sozialarbeiter
· Karin Thume, Angehörige
· Sonja Tröndle, Dipl.-Sozialarbeiterin M.A. (klinische Sozialarbeit), Furtbachkrankenhaus

Die Aufgaben des Patientenfürsprechers wurden wahrgenommen von Herrn Schulte-Kemna.

Die zweijährige Bestellungsperiode endete mit dem 31.12.2017. Aus persönlichen Gründen sind einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahresende 2017 ausgeschieden. Insbesondere die Suche nach einer psychiatrie-erfahrenen Person mit Interesse an einer Mitarbeit gestaltet sich schwierig. Die aktuellen Vertreterinnen und Vertreter der IBB sind (Stand 31.08.2018):

· Erika Brellochs, Fachkrankenschwester Psychiatrie
· Martin Götz, Pfarrer
· Jürgen Hummel, Angehöriger
· Georg Schulte-Kemna, Dipl.-Sozialwissenschaftler
· Prof. Konrad Stolz, Jurist
· Rudolf Straub, Dipl.-Sozialarbeiter

Die Aufgaben des Patientenfürsprechers werden weiterhin wahrgenommen von Herrn Schulte-Kemna.

Anfragen

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 80 an die IBB und/oder den Patientenfürsprecher gerichtete Anfragen bearbeitet. Diese gliedern sich wie folgt auf:
Anfragen
2016
2017
Informationsfälle
17
21
Beratungs- und Beschwerdefälle insgesamt
38
59
    davon reine Beratungsfälle
(14)(38)
    davon Beratungs- und Beschwerdefälle
(24)(21)
Insgesamt
55
80

Von 2016 auf 2017 ist eine Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Von den 21 Informationsfällen in 2017 waren 10 Anfragen von psychiatrie-erfahrenen Personen (davon
2 Frauen und 8 Männer), in 10 Fällen handelte es sich um Angehörige (8 Frauen und
2 Männer), in einem Fall um eine Nachbarin. Dabei waren 20 dieser 21 Personen bei der IBB bisher nicht bekannt. 8 Anfragen kamen aus Stuttgart, 10 Anfragen kamen von außerhalb und wurden weiterverwiesen, in 3 Fällen war eine Kontaktaufnahme/Verstän-digung über ein konkretes Anliegen nicht möglich.

Beratungs- und Beschwerdefälle – Themen

Von den 59 Beratungs- und Beschwerdefällen in 2017 stammten 46 von bisher in der IBB nicht bekannten Personen, 13 Fälle von bereits bekannten Personen, 42 Fälle von Psychiatrie-Erfahrenen, 17 von Angehörigen (Mehrfachnennungen möglich).
Behandlungsgestaltung (Diagnose, Medikation, Therapie-Bausteine, Berichte, Aufnahmesituation, Entlassungsvorbereitung etc.)
31
Beziehungsgestaltung (persönliche Umgangsformen, Konflikte, Missverständnisse etc.)
25
Einbeziehung der Angehörigen in Behandlungs- bzw. Betreuungsgestaltung
18
Gestaltung der Betreuung/Begleitung im außerklinischen Bereich (Hilfeplanung, Ausgestaltung der Leistungen etc.)
17
Freiheitsentziehende Maßnahme nach PsychKHG, insbes. Unterbringung,
Fixierung
7
Freiheitsentziehende Maßnahme nach BGB, insbes. Themen im Zusammenhang mit geschlossener Wohnheimunterbringung
6
Gesetzliche Betreuung: Einrichtung der Gesetzlichen Betreuung, Person oder Maßnahmen des Gesetzlichen Betreuers
6
strukturelle Probleme von Einrichtungen (Infrastruktur, räumliche Verhältnisse, technische Mängel, Organisationsprobleme)
3
Bei den dabei angesprochenen Einrichtungen handelte es sich in 37 Fällen um Psychia-trische Kliniken, in 12 Fällen um Einrichtungen des Betreuten Wohnens, in 8 Fällen um Gemeindepsychiatrische Zentren, in 7 Fällen um Gesetzliche Betreuer, in allen anderen Fällen um niedergelassene Ärzte (6), Reha-Einrichtungen (2), Angebote der Wohnungsnotfallhilfe und Leistungsträger-Verwaltung (2).

In 47 der 59 Fälle hat die Beratung stattgefunden. In 10 Fällen wurde die Bearbeitung abgebrochen durch die anfragende Person. In 2 Fällen hatte sich der Anlass der Anfrage zwischenzeitlich erledigt. In 8 Fällen hat die anfragende Person vereinbarte Termine nicht eingehalten bzw. sich nicht mehr gemeldet. In 1 Fall war eine Verständigung in der Sache und zum Vorgehen nicht möglich, in 1 Fall wurde die weitere Bearbeitung durch die IBB abgelehnt.

Aus den bisherigen Erfahrungen in der Arbeit ergeben sich folgende Themenbereiche, die zu bearbeiten sind:

· Behandlungsvereinbarung
· Einbeziehung von Angehörigen in Behandlungs- und Betreuungsplanung
· Betreutes Wohnen
· Gesetzliche Betreuung
· Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über das Hilfesystem
· Rolle der koordinierenden Bezugsperson

(Quelle: Jahresbericht der IBB Stuttgart, 2017, Redaktion: Georg Schulte-Kemna, 22.03.2018)

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GRDrs 795_2018 Anlage 2 IBB Stuttgart_Jahresbericht 2017.pdf