· Im Bereich der Telefonsäule betragen die Grenzwertausschöpfungen bei aktuell maximal möglicher Leistung (2,14 Watt EIRP) zwischen 0,1 und 9,4 Prozent. Die Grenzwertvorgaben der 26. BImSchV werden somit deutlich unterschritten. · Die Messungen zeigten deutlich das für die hier betrachteten Abstände zur Telefonsäule typische Abnahmeverhalten der hochfrequenten Immission (Verdoppelung des Abstands → Halbierung der Feldstärke). · Bei den untersuchten fünf Standorten liefern bereits ab Entfernungen von typisch 10 bis 20 Meter von der Telefonsäule andere Sendeanlagen (Mobilfunk-Dachstandorte bzw. Rundfunksender) den überwiegenden Anteil an der dort vorhandenen Hochfrequenz-Summenimmission. Aufgrund der positiven Bewertung der Messergebnisse und dem Wunsch der Stadt Stuttgart, zu einer stabilen Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Breitbanddienstleistungen unter Anwendung der Kleinzellentechnik mit Glasfaseranschluss beizutragen, hat die Deutsche Telekom angeboten, Small Cells an 30 weiteren Standorten in Telefonsäulen zu installieren. Weitere 30 Standorte sollen für einen möglichen Ausbau überprüft werden, sodass Small Cells an insgesamt 60 Standorten installiert werden. Da die Deutsche Telekom an einem schnellen Ausbau interessiert ist, sollen die Standorte ohne weitere Beteiligung des UA mit der Verwaltung abgestimmt werden. Finanzielle Auswirkungen Für das Pilotprojekt Kleinzellentechnik steht ein Stellanteil von 25 % zur Verfügung. Für die Abstimmung der Small Cell Standorte zwischen der Deutschen Telekom und der Verwaltung wird der Stellenanteil von 25 % weiterhin benötigt. Die Stelle hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2019. Eine Verlängerung müsste im Doppelhaushalt 2020/2021 beantragt werden. Die Kosten für den notwendigen Glasfaseranschluss, die Installation der Small Cells sowie die Instandhaltung übernimmt die Deutsche Telekom. Für die Telefonsäulen auf öffentlicher Fläche bestehen Gestattungsverträge mit dem Tiefbauamt. Diese sollen für die Nutzung als Small Cell Standort entsprechend erweitert werden. Auf die Festsetzung einer gesonderten Gebühr wird im Hinblick auf das öffentliche Interesse verzichtet, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass mit der Nutzung als Small Cell Standort der Fortbestand des öffentlichen Fernsprechers in der Telefonsäule gesichert ist. Beteiligte Stellen keine Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Konzept der Deutschen Telekom zum Ausbau der Small Cells zum Seitenanfang