Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
199
11
VerhandlungDrucksache:
338/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.05.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël de
Betreff: Straßensanierung Straße am Kräherwald in S-Nord
Abschnitt zwischen Gauß- und Geibelstraße
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung
- Vergabe von Ingenieurleistungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 20.04.2018, GRDrs 338/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Sanierung der Straße Am Kräherwald in Stuttgart-Nord im Abschnitt zwischen Gauß- und Geibelstraße gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 2) und dem Kostenanschlag (Anlage 1) des Tiefbauamts vom 11. April 2018 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.972.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 112.000 EUR) wird zugestimmt. 2. Die Auszahlungen in Höhe von 1.860.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 112.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 2018 beim Projekt 7.664921- Straßenerneuerung, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen gedeckt.
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 112.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 – Aufwendungen für interne Leistungen auf das v. g. Projekt umgesetzt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 1.860.000 EUR sämtliche erforderliche Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.

5. Das Ingenieurbüro ISTW Planungsgesellschaft MBH, Franckstraße 4, 71636 Ludwigsburg, wird mit der Objektplanung (Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9) und der örtlichen Bauüberwachung lt. Begründung beauftragt. Für die Leistungen wird ein Gesamthonorar in Höhe von 105.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



BM Thürnau stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt bei 1 Gegenstimme ohne Aussprache wie beantragt.

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