Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
474
13
Verhandlung
Drucksache:
745/2017
GZ:
SOS
Sitzungstermin:
10.10.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
Frau Koller (AföO)
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 02.10.2017, GRDrs 745/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Übernahme der Aufgabe "Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge" während den allgemeinen Dienstzeiten durch die Verkehrsüberwachung des Amts für öffentliche Ordnung zum 01.01.2018 wird Kenntnis genommen.
2. Vom zusätzlichen Stellenbedarf in Höhe von 5,4 Stellen (EG 6) und dem Sachmittelbedarf (2 Kraftfahrzeuge u. a.) wird Kenntnis genommen.
3. Den im Haushaltsplanentwurf berücksichtigten und unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Stellen- und Sachaufwandsbedarf wird zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Der
Vorsitzende
trägt die Inhalte der Vorlage zusammenfassend vor.
StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) begrüßt die Vorlage ausdrücklich und erinnert an den Antrag Nr. 177/2015 seiner Fraktion. Die Polizei gebe mehr und mehr Aufgaben ab, andererseits habe das Land mehr als 1.500 Stellen für Polizeikräfte aufgestockt. Insofern stelle sich die Frage, ob man als Stadt Schwerpunktkontrollen fordern kann, z. B. zur Überprüfung der Plaketten. Eine weitere Frage laute, ob es möglich ist, dass Mitarbeiter im städtischen Vollzugsdienst eine Art Weiterqualifizierung erhalten, damit sie in den Stadtbezirken das Abschleppen von Fahrzeugen veranlassen können, sodass nicht nur die mobilen Einsatzteams in der Innenstadt dies tun können.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) freut sich ebenfalls über die neue Möglichkeit. Ihn interessiert, ob die zusätzlichen Stellenschaffungen hierfür ausreichend sind und ob sich die Personal- und Sachmittelkosten selbst tragen durch die Bußgelder, die verhängt werden. "Welchen Kostendeckungsgrad hat man, wenn man dies in das Aufgabenfeld des Ordnungsamts übernimmt?" Zu beantworten bittet er auch, ob die Möglichkeit besteht, die Teams anstatt mit Pkws mit Pedelecs ausrücken zu lassen. Der Frage die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern des städtischen Vollzugsdienstes betreffend schließt er sich an.
StR
Brett
(AfD) hält diese Vorlage für nicht zustimmungsfähig, da damit "die Drangsalierung der Autofahrer" weitergehe. In Stuttgart werde seit Jahrzehnten bereits permanent Parkraum vernichtet oder Parkraum werde nicht in ausreichendem Maß gebaut. Somit parken die Menschen in nicht fürs Parken vorgesehenen Bereichen. Wenn die Stadt schon die Aufgabe der Polizei übernehmen muss, so könne sie dies mit dem bestehenden Personal tun. "Wie viele Mitarbeiter haben wir im Vollzugsdienst, im Außendienst, und wie viele im Innendienst für das Parken?"
Nach den Dienstzeiten der mobilen Teams erkundigt sich StR
Dr. Schertlen
(STd). Er erinnert an die Problematik bei der Überwachung am Rotenberg, wo sonntags überhaupt nicht kontrolliert wurde. Derartiges müsse auf jeden Fall vermieden werden. Er erwartet vielmehr, dass Brandschutzzonen an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr freigeräumt werden, wenn dort geparkt wird und dass das Abschleppen zügig von Statten geht. Dem Wunsch von StR Ozasek schließt er sich dahingehend an, dass wenigstens eines der zwei anzuschaffenden Fahrzeuge ein E-Bike ist.
BM
Dr. Schairer
weist darauf hin, dass nur dort Fahrzeuge abgeschleppt werden, wo dies notwendig ist. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So brauche es beispielsweise Zeit, die Fahrzeughalter zu verständigen, damit diese die Möglichkeit haben, das Fahrzeug selber wegzufahren.
Frau
Koller
stellt klar, das Thema Abschleppvorgänge sei organisatorisch bei der Verkehrsüberwachung angesiedelt, nicht beim Städtischen Vollzugsdienst. Im Hinblick auf mögliche Erwartungen im Gegenzug zur Übernahme dieser Aufgabe betont sie, es war schon ein gewisses Entgegenkommen, dass man mit der Polizei sehr kooperativ das 3-Stufen-Konzept vereinbaren konnte. Im Land war es überall sonst bereits Praxis, dass die Polizei damit nicht befasst war. Die Polizei sei nach wie vor zuständig in den Bereichen außerhalb der Dienstzeiten, die wochentags von 6:30 bis 17:00 Uhr ist.
Man habe sich für Kraftfahrzeuge entschieden, weil damit die Ausrüstung besser befördert werden kann, als z. B. auf einem Pedelec. Zudem seien die Teams, die in Doppelstreifen arbeiten, im Fahrzeug nicht so stark der Witterung ausgesetzt. Im Hinblick auf die Dauer des Abschleppvorgangs bestätigt sie, dass zuerst eine Aufenthaltsermittlung der Fahrzeughalter gemacht werde. In 40 % aller Fälle gelinge es, die Halter zu ermitteln. Darüber hinaus dauere es seine Zeit, bis ein Abschleppfahrzeug organisiert ist und dieses den Weg an Ort und Stelle gefunden hat.
Was die Frage angeht, ob die Personalausstattung genügt, die vorgesehen ist, spricht sie sich dafür aus, mit dieser Ausstattung zu starten. Es stelle ein deutliches Plus gegenüber dem bisherigen Angebot dar. Sie schlägt vor, zu gegebener Zeit einen Bericht zu erstatten bzw. dass die Stadträtinnen und Stadträte einen solchen Bericht einfordern, wenn der Eindruck besteht, dass die Verhältnisse noch immer nicht ausreichend sind. Der Verkehrsüberwachung gehören etwa 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außen- und Innendienst an, dem Städtischen Vollzugsdienst insgesamt rund 60 Beschäftigte.
BM
Dr. Schairer
ergänzt, dies liege auch an den großen Parkraummanagement-Projekten.
Abschließend stellt er fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt
bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt
.
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