Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 557/2021
Stuttgart,
07/01/2021


Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet
- Unterhaltungsaufwand
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz
- Renaturierungsmaßnahmen
- Finanz- und Stellenbedarfe




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich06.07.2021

Bericht:

Über den Unterhaltungsaufwand für die Gewässer II. Ordnung in Stuttgart wurde zuletzt in der GRDrs. 574/2019 berichtet. Diese Vorlage informiert über den Sachstand aktueller Gewässerthemen insbesondere Maßnahmen zum Hochwasserschutz und geplante Renaturierungsmaßnahmen. Außerdem wird der Unterhaltungsaufwand sowie der Finanz- und Personalbedarf zur Durchführung der Maßnahmen und Projekte aufgezeigt.




1. Allgemeines

Für die Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet nimmt das Tiefbauamt die Gewässerunterhaltung wahr. Zur Unterhaltung der rd. 70 Fließgewässer mit ca. 150 km Länge, 16 Seen und 55 Stauanlagen bzw. Hochwasserrückhaltebecken stehen dem Tiefbauamt derzeit pro Jahr rd. 900 TEUR, ab dem Jahr 2023 lediglich 575 TEUR/Jahr zur Verfügung.

Zu den regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten gehören vor allem das Freihalten des notwendigen Abflussprofils, bzw. die Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die Gehölzpflege, die Beseitigung von Schäden am Gewässer und die Kontrolle der Wasserqualität. Darüber hinaus obliegt dem Betreiber die Verkehrssicherungspflicht.


Seit einigen Jahren stehen bei der Gewässerunterhaltung verstärkt ökologische Belange im Vordergrund. Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erhalten oder wiederherzustellen. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben der Wassergesetze, der Naturschutzgesetze und des Forst- und Fischereirechts einzuhalten. Gleichzeitig müssen die Anforderungen an den Hochwasserschutz sowie die Interessen der Landwirtschaft, der Gewässeranlieger und Bürger bei der Gewässerunterhaltung berücksichtigt werden.



2. Pflegepläne Gewässerrandstreifen

Die Gewässerrandstreifen müssen regelmäßig gepflegt und unterhalten werden. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, sind z.B. regelmäßige Baumkontrollen notwendig. Die Grünpflege an Gewässerrandstreifen wird vom Garten,- Friedhofs- und Forstamt im Auftrag und auf Kosten des Tiefbauamts durchgeführt.

Grundlage für die durchzuführenden Pflegearbeiten sind entsprechende Jahresprogramme die regelmäßig aktualisiert werden müssen und individuell für das jeweilige Gewässer zu erstellende Pflegepläne die aus dem Budget des Tiefbauamts finanziert werden.



3. Hochwasserschutz und Starkregen

Über den aktuellen Stand des Hochwasserschutzes und der Stauanlagen wurde zuletzt mit GRDrs. 574/2019 berichtet. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Wassergesetz Baden-Württemberg und der DIN 19700 festgeschrieben.


3.1 Hochwasserschutz am Neckar

Die Hochwassergefahrenkarten des Landes für den Bereich Stuttgart haben gezeigt, dass bei einem Extremhochwasser der Neckar im Bereich der Rillingmauer zwischen Wilhelmsteg und Mühlsteg ausufert und fast das komplette Betriebsgelände des Heizkraftwerks Stuttgart-Münster einschließlich der Hausmüllverbrennungsanlage überflutet.

In der Folge könnten weite Teile der Stadt Stuttgart nicht mehr mit Fernwärme versorgt werden. Stromausfälle können nicht ausgeschlossen werden und die Müllverbrennung für die Entsorgung des Stuttgarter Hausmülls könnte ausfallen.

Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden auf der Grundlage von konzeptionellen Überlegungen 300 TEUR für erste Maßnahmen angemeldet. Inzwischen liegen erste Planungen mit Kostenberechnungen vor. Für eine Erhöhung der Rillingmauer und die Installation von Fluttoren wurden Gesamtkosten von 600 TEUR ermittelt.

Es werden zum Haushaltsplan 2022/23 zusätzliche Mittel in Höhe von 300 TEUR (2023 200 TEUR, 2024 100 TEUR) über die Anmeldeliste angemeldet.






3.2 Hochwasserschutz am Feuerbach

Zur Verbesserung der Hochwassergefahrensituation, wie z.B. nach Starkregenereignissen, wird für das gesamte Einzugsgebiet des Feuerbachs ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt.

Die Basis für das Hochwasserschutzkonzept ist eine Flussgebietsuntersuchung, die kürzlich durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung dienen zudem als Grundlage für zukünftige Renaturierungsmaßnahmen am Feuerbach. Damit sollen langfristig zusätzliche Retentionsflächen für den Hochwasserfall geschaffen werden. Bis Ende 2021 soll das Hochwasserschutzkonzept erstellt und im Anschluss mit der Planung konkreter Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen begonnen werden.

Aus den Flussgebietsuntersuchungen hat man in einem ersten Schritt zwei Abschnitte des Feuerbachs festlegen können, in denen konkrete Maßnahmen geplant werden sollen. Im Bereich zwischen Zazenhausen und Mühlhausen soll der Feuerbach aus der stark verbauten Rinne in den Taltiefpunkt verlegt und ökologisch aufgewertet werden. Hier liegt der Hauptsammler Feuerbach im Weg. Die Planungen beginnen im Herbst 2021.

In einem zweiten Abschnitt soll der Feuerbach zwischen dem Übergang Hohlgraben und dem Feuerbach-Viadukt aus der stark verbauten Rinne in den südlich gelegenen Taltiefpunkt verlegt und ökologisch aufgewertet werden. Die nördlich vom Feuerbach gelegenen Flurstücke sollen als Überflutungsflächen dienen. Mit den Planungen soll noch im Jahr 2021 begonnen werden.

Für die Flussgebietsuntersuchung und die Planung der Renaturierungsmaßnahmen am Feuerbach wurden zum Haushaltsplan 2020/21 Mittel in Höhe von 340 TEUR zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung der Mittel für die bauliche Umsetzung soll dann zum Haushaltsplan 2024/25 erfolgen.


3.3 Hochwasserrückhaltebecken (Stauanlagen)

Das Tiefbauamt unterhält und betreibt insgesamt 55 Hochwasserrückhaltebecken. Diese nehmen nach starken Regenereignissen einen Großteil des Wassers der Bäche auf und geben es kontrolliert wieder ab. Dadurch werden tiefer gelegene, meist bebaute Gebiete geschützt.

Bei verschiedenen Stauanlagen sind Sanierungen und technische Anpassungen notwendig. Nach der erfolgten Sanierung der Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Erlenberg und Schwälblesklinge soll als nächste Stauanlage das Hochwasserrückhaltebecken Wernhalde saniert werden. Die hierfür erforderlichen Planungen für die sicherheitstechnischen Anpassungen werden aus dem Budget des Tiefbauamts finanziert. Mit den Planungen wurde begonnen, die bauliche Umsetzung der Maßnahmen kann ab dem Jahr 2024 erfolgen.





3.4 Entschlammung Lindenbachsee, Stuttgart-Weilimdorf

Aufgrund der natürlichen Seenalterung des Lindenbachsees hat sich mit den Jahren eine Schlammschicht im Seegrund aufgebaut. Diese führt aufgrund von sauerstoffzehrenden Abbauprozessen im Wasser zu einer verminderten Wasserqualität. Die Wahrscheinlichkeit der Algenblüte erhöht sich deutlich und hiermit das Risiko von Sauerstoffknappheit in heißen Sommern. Daher soll der Lindenbachsee entschlammt werden.

Für die Entschlammung werden zum Haushaltsplan 2022/23 über die Anmeldeliste zusätzliche Mittel in Höhe von 150 TEUR angemeldet.

3.5 Stellenbedarfe

Hochwasserereignisse sind nicht vorhersehbar. Um die Betriebsbereitschaft jederzeit sicherstellen zu können, müssen Hochwasserrückhaltebecken kontinuierlich überprüft und unterhalten werden. Hierfür ist vom Betreiber qualifiziertes Betriebspersonal (Betriebsbeauftragte und Stauwärter) zu bestellen. Das Tiefbauamt erachtet zusätzliches Personal für erforderlich, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Es hat daher zum Stellenplan 2022 eine Stelle (Bautechniker, EG 9b) zur dauerhaften Schaffung beantragt.



4. Gewässerdolen und Durchlässe

4.1 Kontrolle und Schadenssanierung

Im Stadtgebiet verlaufen die Gewässer in bebauten Bereichen über große Strecken verrohrt, da die Oberfläche anderweitig genutzt wird. Insgesamt werden in Stuttgart Gewässerstrecken von rd. 22 km in unterirdischen Rohrleitungen geführt, davon weisen 9 km einen Durchmesser größer als 2 Meter auf. Diese Gewässerdolen zählen als Bauwerke, die nach den gängigen technischen Vorschriften in bestimmten Zeitabschnitten kontrolliert und geprüft werden müssen. Auch Rohre der kleineren Gewässerdolen müssen regelmäßig auf Schäden und Standsicherheit überprüft werden.

Für die Gewässerdolen wurden dem Tiefbauamt zum Haushaltsplan 2018/2019 dauerhaft zusätzliche Mittel in Höhe von 50 TEUR pro Jahr zur Verfügung gestellt (siehe GRDrs. 679/2016). Erste Bestandsaufnahmen haben gezeigt, dass sich die Dolen in einem sehr schlechten Zustand befinden. Daher wurden zum Haushaltsplan 2020/21 dauerhaft zusätzliche Mittel in Höhe von 150 TEUR pro Jahr bewilligt.

Auf Grundlage der bisher durchgeführten Untersuchungen werden für einige Dolen (z.B. Dole Tiefenbach) derzeit objektbezogene Schadensanalysen erstellt und Maßnahmenkonzepte entwickelt.


4.2 Ertüchtigung Dole Bachhalde in Stuttgart-Mühlhausen

Der Feuerbach wird in S-Mühlhausen mittels einer Dole unter der Straße Bachhalde hindurchgeführt. Die Dole weist starke Schäden auf. Die Ergebnisse einer objektbezogenen Schadensanalyse zeigen, dass für die Dole eine Sanierung allein nicht ausreicht, sondern ein Neubau erforderlich ist. Im Zuge des Neubaus soll auch die Abflussleistung der Dole zur Verbesserung der lokalen Hochwassersituation erhöht werden.

Mit der Planung der Bauwerkserneuerung wurde begonnen, die bauliche Umsetzung ist für 2023 vorgesehen. Die dafür nötigen Mittel von 1.060 TEUR wurden im DHH 2020/21 bewilligt.




5. Renaturierung Ramsbach, Teilmaßnahme D

Das Land Baden-Württemberg hat den Ramsbach in den Entwicklungsplänen der Wasserrahmenrichtlinie als Vorrangstrecke ausgewiesen. Damit besteht eine gesetzliche Pflicht, gewässerökologische Verbesserungen vorzunehmen. Derzeit werden Maßnahmen vom Land mit bis zu 85 % bezuschusst.

Der Ramsbach soll im Bereich zwischen der Einmündung Auener Bach bis zur Mündung in die Körsch in 5 Teilabschnitten renaturiert werden. Nach der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2013 soll die Teilmaßnahme D im Bereich der Kläranlage Plieningen als erstes umgesetzt werden. Die Planung sieht vor, den Bachlauf auf einer Länge von rd. 590 m aus der heutigen Lage in den natürlichen Taltiefpunkt zu verlegen und naturnah zu gestalten. Die Vorplanung hatte ergeben, dass zur Erhaltung des Wegesystems drei neue Brückenbauwerke erforderlich werden.

Nach abgeschlossener Entwurfsplanung laufen derzeit die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Mit den ersten Maßnahmen zur Renaturierung soll bis Ende 2021 begonnen werden.

Im Haushaltsplan 2018/19 und 2020/21 sind für die Renaturierung insgesamt Mittel in Höhe von 2.522 TEUR bewilligt worden




6. Stuttgarter Seen

6.1 Max-Eyth-See

Beim Max-Eyth-See handelt es sich um nährstoffreiches Flachgewässer. Witterungsbedingt kann es zu einem plötzlichen Absinken der Sauerstoffwerte und damit einem Fischsterben kommen. Der Klimawandel mit wärmeren Temperaturen und geringeren Niederschlägen in den Sommermonaten verstärkt die Problematik.

Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und Überwachung des Max-Eyth-Sees wurden mit GRDrs. 1293/2019 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 1.369 TEUR zur Verfügung gestellt. Aus dem aufgestellten Maßnahmenplan wurden bereits einige Maßnahmen umgesetzt, wie die Erstellung eines fischbiologischen Gutachtens und die Schaffung einer Wasserableitung für den Max-Eyth-See in den Neckar, die seit Juni 2020 in Betrieb ist.

Neben dem Einsatz von mobilen Belüftern sollen künftig mit fest installierten Belüftungsanlagen sowie stationären Sauerstoffmessgeräten im See die nächsten Schritte zur Verbesserung der Wasserqualität umgesetzt werden. Die stationären Belüftungsanlagen sollen als Notmaßnahme bei akuten Sauerstoffdefiziten betrieben werden.

Nach dem die notwendigen Stromleitungen im Frühjahr 2021 verlegt wurden, soll der erste Belüfter als Prototyp im Sommer 2021 an der Ostseite des Sees platziert werden, um Rückschlüsse auf Auswirkungen, Wirkungsweise und Einfluss der Belüftung auf das Ökosystem Max-Eyth-See abzuleiten. Der Testbetrieb ist für etwa ein Jahr vorgesehen, um auch die saisonalen Einflüsse auf die Wirkung der Anlage bewerten zu können.

Zusätzliche Maßnahmen wie eine weitere Nährstofffällung, ein Wasserpflanzenmanagement, Fischbestandserhebungen und Gutachten werden im Zuge der Fortschreibung des Konzepts zur Seesanierung unter Beratung von Limnologen bzw. Gutachtern geprüft und bei Bedarf umgesetzt.


6.2 Vordere Parkseen

Im Juli 2017 hat die Stadt Stuttgart die Unterhaltung der drei vorderen Parkseen, Bärensee, Pfaffensee und Neuer See übernommen.


Bärensee
Am Auslauf des Überdeichs vom Bärensee zum Neuen See wurden im Zuge der Anlagenkontrollen Ende 2019 Undichtigkeiten mit Sickerwasseraustritten festgestellt. Um die Herkunft der Sickerwasseraustritte zu ermitteln, soll das Wasser im Bärensee langsam abgelassen werden. Zur Kontrolle der Standsicherheit und zur Schadensaufnahme wird eine Dammprüfung in Zusammenhang mit der vertieften Sicherheitsüberprüfung nach DIN 19700 durchgeführt. Vor dem Ablassen des Sees ist ein Abfischen durch den Pächter Württembergischer Anglerverein (WAV) notwendig.

Derzeit werden die Naturschutzvorgaben mit der Umweltbehörde abgestimmt, um negative Auswirkungen durch die geplanten Eingriffe zu vermeiden bzw. minimieren.
Nach dem Umsetzen der Maßnahmen aus dem Naturschutz ist geplant, im Jahr 2022 mit dem Abfischen zu beginnen, so dass das Ablassen des Bärensees im Herbst 2022 erfolgen kann.


Pfaffensee und Neuer See
Für den Neuen See und den Pfaffensee besteht kein akuter Handlungsbedarf. Vorgesehen ist nach Abschluss der Maßnahmen am Bärensee, an beiden Seen eine vertiefte Sicherheitsprüfung nach DIN 19700 durchzuführen. Begonnen soll voraussichtlich 2023 mit dem Pfaffensee.


6.3 Hintere Parkseen

Die beiden hinteren Parkseen Katzenbachsee und Steinbachsee befinden sich im Eigentum der Netze BW und sollen verkauft werden. Die Stadt steht dazu immer noch mit der Netze BW in Kaufverhandlungen.

Bei den Parkseen handelt es sich um Stauanlagen, d. h. der Betrieb im Hochwasserfall muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Daher ist eine intensive Überwachung der Parkseen und ihrer technischen Anlagen erforderlich.


Katzenbachsee
Der Damm des Katzenbachsees befindet sich in schlechtem Zustand und muss saniert werden. Die Planungen zum konkreten Maßnahmenumfang werden im Jahr 2021 durchgeführt. Die Sanierung des Damms soll in den Jahren 2022/23 erfolgen.

Für aufgeschobene Instandsetzungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Dammsanierung, wird die Rückstellung für die Parkseen in Anspruch genommen.


Steinbachsee
Auch der Damm des Steinbachsees muss dringend saniert werden. Mit der Planung der Dammsanierung soll unmittelbar im Anschluss an die Maßnahmen am Katzenbachsee begonnen werden. Die bauliche Umsetzung ist für das Haushaltsjahr 2024/25 geplant.




7. Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen

7.1 Stillgewässer

Alle 16 Seen im Stadtgebiet Stuttgart, die in der Unterhaltung des Tiefbauamts liegen, sind Flachgewässer mit hohem Nährstoffgehalt und geringem Zufluss an Frischwasser.

In Schönwetterperioden mit wenig Niederschlag und hohen Temperaturen sinkt nicht nur der Wasserstand; es kann aufgrund des nährstoffhaltigen Wassers zu starken Algenentwicklungen kommen. Bei einem witterungsbedingten Zusammenbruch der Algenblüte kommt es zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch im Wasserkörper. Es kann zu einem Fischsterben oder gar einem Umkippen des Sees kommen. Diese Problematik wird durch die fortschreitende Klimaerwärmung noch verstärkt.

Daher ist ein engmaschiges Monitoring der Wasserqualität der Seen erforderlich. Die bislang manuell durchgeführten Sauerstoffmessungen reichen nicht aus für eine durchgängige Überwachung der Seen, um auch im Falle eines Havarieereignisses umgehend reagieren zu können.

Es ist eine Ausstattung der Seen mit Sauerstoffmessgeräten vorgesehen, die zur Fernüberwachung in ein Prozessleitsystem integriert werden sollen.

Im Rahmen des Gewässermonitorings des Max-Eyth-Sees sind zusätzlich zwei Mal im Jahr Fischbestandserhebungen zur Erfassung der Entwicklung des Fischbestandes vorgesehen. Die Bestandsentwicklung der Wasserpflanzen muss von Tauchern regelmäßig überwacht werden, um die Wasserpflanzen rechtzeitig vor einem Zusammenbruch in den Sommermonaten zu mähen.

Für die Messgeräte an den Seen werden zum Haushaltsplan 2022/23 über die Anmeldeliste zusätzliche Mittel in Höhe von einmalig 50 TEUR angemeldet.

Für den Onlinebetrieb, die Wartung und den Strombedarf der Messgeräte sowie für die Durchführung der Fischbestandserhebungen und des Wasserpflanzenmonitorings am Max-Eyth-See werden über die Anmeldeliste für den DHH 2022/23 dauerhaft Mittel in Höhe von 30 TEUR für das Jahr 2022 und je 50 TEUR für die Folgejahre beantragt.

7.2 Stauanlagen

Das Tiefbauamt betreibt 55 Stauanlagen, die bislang nicht fernüberwacht sind, d.h. im Einstaufall geht keine Hochwassermeldung ein. Vorgesehen ist, die nach DIN 19700 klassifizierten Becken an das webbasierte Flut- und Informationssystem (FLIWAS) des Landes Baden-Württemberg anzuschließen.

Die Installation der erforderlichen Hard- und Software für die Fernüberwachung der Seen und Stauanlagen nach DIN 19700 ist für 2022 und 2023 vorgesehen.

Über die Anmeldeliste werden zum Haushaltsplan 2022/23 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 150 TEUR für die Stauanlagen angemeldet.




8. Öffentlichkeitsarbeit: Gewässerbroschüre und Broschüre Stuttgarter Brunnen

Die Broschüre über die Stuttgarter Gewässer stellt ausgewählte Gewässerbeispiele vor und beschreibt die Aufgaben im Rahmen der Gewässerunterhaltung ebenso, wie Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Bäche.

Die Broschüre Stuttgarter Brunnen ermöglicht es mehr als 250 Anlagen und Wasserspiele in der Innenstadt und in den Stadtbezirken zu entdecken, ein Teil von ihnen wird in Wort und Bild dargestellt, die anderen sind im Anhang mit Adresse aufgelistet.

Beide Broschüren sind kostenlos beim i-Punkt der Touristen-Informationsstelle in der unteren Königstraße und an der Infothek im Rathaus erhältlich oder können unter www.stuttgart.de heruntergeladen werden.




9. Fazit

Die Fachverwaltung schlägt über die Anmeldeliste vor, für den nächsten Haushalt 2022/23

· im Ergebnishaushalt die Mittel für die Entschlammung des Lindenbachsees (150 TEUR) und den Betrieb für das Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen (30 TEUR für das Jahr 2022, ab 2023 dauerhaft 50 TEUR) zu berücksichtigen.

· im Finanzhaushalt Mittel für den Hochwasserschutz am Neckar (300 TEUR) und das Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen (50 TEUR für Messgeräte See, 150 TEUR für Pegel Stauanlagen) zu berücksichtigen. · 1 neue Stelle (1,0 Bautechniker EG 9b) dauerhaft zu schaffen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Rahmen der Stellenplanberatungen 2022/2023 zu treffen







Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Entschlammung Lindenbachsee - Unterhaltung von Straßen u. sonstigem Tiefbau / 42120
150
0
0
0
0
0
Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen - Unterhaltung von Straßen u. sonstigem Tiefbau / 42120
30
50
50
50
50
50
Finanzbedarf
180
50
50
50
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Gewässer - Unterhaltung von Straßen u. sonstigem Tiefbau / 42120
875
575
575
562
562
562
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):


Hochwasserschutz Am Neckar/ Ausz.Gr.787Möglicher Baubeginn im Jahr: 2023
Geplante Inbetriebnahme im Jahr: 2024
Summe
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen300200100000
Finanzbedarf300200100000

Monitoring Stillgewässer und Stauanlagen (Hardware: Messgeräte See, Pegel Stauanlagen)
/ Ausz.Gr.787
Möglicher Baubeginn im Jahr:
2022
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2023
Summe
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
200
100
100
0
0
0
0
Finanzbedarf
200
100
100
0
0
0
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2022
2023
später
Betrieb HRB und hintere Parkseen – Bautechniker/in EG 9b
1,0
(Stellenplanantrag Nr. 10 Tiefbauamt)
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
66,5
66,5
66,5
66,5
66,5
66,5
Sachkosten
30
50
50
50
50
50
Abschreibungen
0
13
28
30
30
30
Kalkulatorische Verzinsung
0
2
7
10
10
10
Summe Folgekosten
96,5
131,5
151,5
156,5
156,5
156,5
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:

-

<Anlagen>

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