Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
300
5
Verhandlung
Drucksache:
316/2018
GZ:
Sitzungstermin:
10.07.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
pö
Betreff:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
Neustrukturierung AWS-Stützpunkt "Im Vogelsang", Ausbaustufe I - Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 263
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technisches Referats vom 11.06.2018, GRDrs 316/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vorplanung für die Neustrukturierung des AWS-Stützpunktes 'Im Vogelsang' in der ersten Ausbaustufe als unbemannter Stützpunkt mit Salzlagerung
mit Option zum weiteren Ausbau (Stufe II) als bemannte Betriebsstelle für Winterdienst und Abfallwirtschaft mit Betriebsgebäude für 10-15 Beschäftigte
nach der Machbarkeitsstudie der Architekten
asp Architekten GmbH, Stuttgart (Anhang 1) vom 26.07.2017
der Baubeschreibung (Anhang 2) vom 12.02.2018
und der vom Hochbauamt geprüften
Kostenschätzung (Anhang 3) vom 12.02.2018
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. brutto 2.400.000,- €
einschließlich der Kosten für Einrichtung und Prognose
wird zugestimmt.
Die zweite Ausbaustufe sieht eine bemannte Betriebsstelle mit Betriebsgebäude und LKW-Garagen vor. Im Zuge der Planungen dieser Ausbaustufe wird geprüft, ob das Betriebsgebäude des Tiefbauamts "Unter dem Birkenkopf 26" aufgegeben und die Betriebseinrichtungen in dem Neubau integriert werden können.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung vom 12.12.2018 mit der Weiterplanung des Vorhabens bis HOAI Leistungsphase 6 und Teilen von 7 (Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung) zu beauftragen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Baum- und Strauchrodungen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz nach §44 Abs. 5 BNatSchG bereits vor Erteilung des Baubeschlusses in der Vegetationsruhe durchzuführen, um mit der Maßnahme unmittelbar nach Baubeschluss beginnen zu können.
4. Auf einen Projektbeschluss wird aufgrund der Eilbedürftigkeit der Baumaßnahme (s. Begründung) und mit Verweis auf Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau ('Routineprojekt'‘) verzichtet.
StRin
Munk
(90/GRÜNE) betont, dass Photovoltaikanlagen bei solchen Maßnahmen standardmäßig nicht nur vorbereitet, sondern auch tatsächlich realisiert werden sollten. Sie erfragt diesbezüglich den aktuellen Sachstand. Die Stadtwerke Stuttgart gehören einbezogen.
Hierzu verweist BM
Thürnau
auf die städtische Regelung bei Photovoltaikanlagen: Wenn diese Anlage für die Energiebilanz des Gebäudes notwendig wäre, dann würde sie im Projekt mit finanziert werden. Dies sei hier jedoch nicht der Fall, daher würden zunächst nur die Leitungen installiert. Die weitere Umsetzung der Anlage laufe dann über das Amt für Umweltschutz mittels Contractingmitteln.
StR
Dr. Schertlen
(STd) wünscht aktuelle Informationen zum Standort Birkenkopf.
Gegenüber StR Dr. Schertlen teilt Herr
Dr. Heß
(AWS) zur Optimierung des Standortes mit, man initiiere Doppelbelegungen der Räume des Betriebsgebäudes und könne sich dadurch eine Aufstockung sparen. Er betont, dass sich der Eigenbetrieb derzeit in einer großen Umbruchphase befindet und daher zusätzliche Veränderungen so gering wie möglich gehalten werden sollten. Dies sei auch der Hintergrund für das Zusammenlegen der Standorte Birkenkopf und Vogelsang.
BM
Thürnau
stellt fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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